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Antwort BR / Büro

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Schweiz

Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) legte in ihrem Bericht "Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik" vom 29. Juni 2009 in Kapitel 5 ausführlich dar, wie die Zusammenarbeit der in der Integrationspolitik involvierten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen bereits heute geregelt ist, und zwar sowohl vertikal über die verschiedenen staatlichen Ebenen hinweg wie horizontal (Zusammenarbeit Fachstellen, Regelstrukturen). In ihren Empfehlungen kam die TAK zum Schluss, dass zur Sicherstellung einer besseren Kohärenz der Integrationspolitik ein periodischer Integrationsdialog institutionalisiert werden sollte. Für die erforderliche Koordination der drei staatlichen Ebenen sollten keine zusätzlichen Strukturen geschaffen werden, sondern es sei die bestehende Plattform der TAK zu nutzen. Die Akteure der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft seien dabei aktiv einzubeziehen.

Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, periodisch mit allen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren sowie auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Migrationsbevölkerung den Integrationsdialog weiterzuführen. Er teilt die Auffassung der TAK, dass zur Umsetzung des Dialogs bestehende Gremien dienen und keine neuen geschaffen werden sollen. Er unterstützt folglich die im Rahmen der TAK angelaufenen Vorarbeiten für eine zweite nationale Integrationskonferenz, die Entscheidträger von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenführen wird. Auf fachlich-technischer Ebene setzen die verschiedenen existierenden Gremien ihre Arbeiten fort. Die Einsetzung eines Integrationsbeauftragten des Bundes wurde im Rahmen des Berichts Integrationsmassnahmen 2007 vom Bundesrat geprüft und wird zurzeit nicht erwogen. Der Bundesrat ist bereit, der Motion im Rahmen der bestehenden Gremien, insbesondere durch die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen diesen, nicht jedoch durch die Schaffung neuer Strukturen, Rechnung zu tragen.

Bereits in den vergangenen Jahren führten die Bundesbehörden verschiedentlich Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Gemeinschaft in der Schweiz zu Fragen in den Bereichen Integration und Sicherheit. Nach der Zustimmung von Volk und Ständen zur Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" erachtet es der Bundesrat als besonders wichtig, den Dialog mit den Musliminnen und Muslimen weiterzuführen und zu intensivieren. Erste Treffen haben bereits stattgefunden, weitere sind geplant.

Des Weiteren erarbeitet der Bundesrat zur Beantwortung der Motionen Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und der SP-Fraktion 06.3765, "Aktionsplan Integration", zuhanden des Parlamentes einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Dabei nimmt er aus einer Gesamtsicht eine Beurteilung der Integrationspolitik des Bundes vor, welche auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes sowie auf breitabgestützte Konsultationen, namentlich Arbeiten und Empfehlungen der TAK vom 29. Juni 2009, abstellt und auf frühere parlamentarische Vorstösse zu Fragen der Integration Bezug nimmt. Er wird in diesem Bericht aufzeigen, wo er Handlungsbedarf zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der aktuellen Integrationspolitik sieht.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0