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Antwort vom 02. Oktober 2026

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Liechtenstein2 d’october 2026

zu Frage 1:

Der Regierung liegen derzeit keine spezifischen Erhebungen, statistischen Auswertungen oder sonstigen belastbaren Grundlagen vor, anhand derer sich die volkswirtschaftlichen Kosten der Hitze im Sommer 2026 für Liechtenstein beziffern liessen. Die für die Schweiz zitierten Angaben beruhen auf Modellberechnungen; für Liechtenstein liegen keine vergleichbaren Berechnungen vor. Aufgrund der geringen Grösse des Landes sind statistisch belastbare Aussagen nur eingeschränkt möglich.

Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Gefährdungs- und Risikoanalyse des Amts für Bevölkerungsschutz vom April 2024 neu ein eigenes Referenzszenario für eine Hitzewelle in Liechtenstein enthält. Dabei wird eine extreme Hitzeperiode von etwa zwei Wochen mit Temperaturen über 35 Grad Celsius angenommen. Die Eintrittshäufigkeit einer solchen Hitzewelle wird auf einmal in 20 Jahren geschätzt. Für dieses Szenario werden die Vermögensschäden und die Kosten der Bewältigung auf zwei Millionen Franken geschätzt. Hinzu kommt eine Reduktion der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit um sieben Millionen Franken. Dieser Betrag wird ausdrücklich auf eine geringere Arbeitsproduktivität zurückgeführt. Der gesamte in Geld bewertete Schaden wird auf rund 35 Millionen Franken geschätzt. Dieses Szenario kann somit gewisse Anhaltspunkte zur Kostenschätzung von hitzebedingten Schäden liefern. Diese Angaben können jedoch nicht mit einer nach statistischen Grundsätzen geführten Erhebung im Nachhinein verglichen werden.

zu Frage 2:

Der Regierung liegen dazu keine spezifischen Zahlen vor. Daher lassen sich allfällige Produktivitätsverluste nicht belastbar quantifizieren oder nach einzelnen Ursachen aufschlüsseln. Zudem sind hitzebedingte Arbeitsausfälle im Sommer nach geltendem Recht nicht Gegenstand der Schlechtwetterentschädigung, weshalb auch dazu keine Daten vorliegen.

zu Frage 3:

Der Regierung liegen keine spezifischen Zahlen und Daten zu den konkreten finanziellen Auswirkungen in den genannten Bereichen vor. Deshalb lassen sich keine verlässlichen Aussagen zu deren Umfang machen. Beispielhaft haben sich die hohen Temperaturen auf folgende Bereiche mit möglichen Kostenfolgen ausgewirkt:

Die Hitze hat unter anderem zu höheren Betriebskosten für die Kühlung von Gebäuden sowie für die Bewässerung einzelner Umgebungsflächen geführt. Hohe Temperaturen wirken sich auch auf die Strasseninfrastruktur aus. Strassenbeläge werden bei Hitze weicher, wodurch Spurrinnen schneller entstehen können. Der konkrete Einfluss des Hitzesommers lässt sich jedoch nur schwer isoliert beurteilen, da gleichzeitig auch die Verkehrsbelastung kontinuierlich zunimmt. Bei den heute eingesetzten Belagssorten wird daher technisch versucht, sowohl den steigenden Temperaturen als auch der zunehmenden Verkehrsbelastung Rechnung zu tragen.

Bei der Energieversorgung sind Mehrkosten unter anderem durch erhöhten Kühlbedarf zu nennen. Bei den LKW führten die deutlich reduzierte Wasserkraftproduktion in Liechtenstein und in weiten Teilen Europas sowie die zeitweise eingeschränkte Verfügbarkeit von Kernkraftwerken zu höheren Kosten für die Beschaffung von Ersatzenergie. Die fehlenden Strommengen mussten kurzfristig durch andere Erzeugungstechnologien, insbesondere Gaskraftwerke, ersetzt werden. Die gestiegenen Strompreise an den Energiemärkten sind jedoch nicht allein auf die trockene Witterung zurückzuführen, sondern werden auch durch die geopolitischen Entwicklungen massgeblich beeinflusst. Weiter ist zu beachten, dass ein tiefer Wasserstand des Rheins insbesondere den Transport von Erdöl und weiteren Energieträgern erschwert und dadurch die Logistik- und Beschaffungskosten erhöhen kann.

Im Bereich Gesundheit liegen für Liechtenstein aktuell keine Angaben zur hitzebedingten Übersterblichkeit vor. Zu den hitzebedingten Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind keine verlässlichen Aussagen möglich. Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst, weshalb sich ein eindeutiger Zusammenhang mit der Hitzewelle nicht seriös nachweisen lässt.

In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen durch Schäden an der Umwelt sind die Gewässer bzw. Wasserlebewesen zu nennen. Es kam bekanntlich zu Fischsterben, der finanzielle Schaden lässt sich jedoch nicht beziffern. Für den Bereich Landwirtschaft und Natur ist im Weiteren festzuhalten, dass Hitze und Trockenheit zu einer raschen Abnahme der Bodenfeuchte führen. Dies schadet den Pflanzen und führt zu Ernteeinbussen oder sogar zu Ernteausfällen und damit zu möglichen Ertrags- und Einkommensverlusten sowie zusätzlichen Aufwendungen für Bewässerung und Futtermittel. Der Wald ist ebenfalls von der Trockenheit 2026 betroffen. Anhaltende Trockenperioden führen zu Wasserstress bei Bäumen und können deren Vitalität sowie Resilienz beeinträchtigen. Geschwächte Bäume sind zudem anfälliger für Folgeschäden wie Schädlingsbefall, Krankheiten sowie zusätzliche Witterungseinflüsse. Trockenschäden werden erst im Frühling 2027 sichtbar, wenn gewisse Bäume abgestorben sind und nicht mehr austreiben. Wie stark die Liechtensteiner Landwirtschaft und der Wald tatsächlich betroffen sind und welche Kosten entsprechende Massnahmen zur Pflege und Wiederherstellung geschädigter Wälder, Gewässer und Grünflächen sowie zur Bewältigung von Trockenheit zur Folge haben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschliessend beurteilt werden.

Diese beispielhafte Aufzählung beschreibt mögliche Kostenfolgen im Zusammenhang mit der gestellten Frage. Ob und in welchem Umfang sie durch den Hitzesommer 2026 tatsächlich eingetreten sind, lässt sich – wie eingangs erwähnt - nicht verlässlich feststellen, da keine belastbaren Angaben zu den einzelnen Kostenpositionen oder finanziellen Gesamtauswirkungen vorliegen.

zu Frage 4:

Eine systematische Erfassung und Abschätzung der volkswirtschaftlichen Folgen in Liechtenstein ist derzeit nicht beabsichtigt. Unabhängig davon setzt sich die Regierung mit den Auswirkungen der sich verändernden klimatischen Bedingungen auseinander und prüft Ansätze, wie besonders betroffene Branchen, Berufsbilder und Arbeitssituationen angemessen angepasst werden können.

zu Frage 5:

Da die volkswirtschaftlichen Kosten der zunehmenden Hitze derzeit weder separat ausgewiesen noch verlässlich abgeschätzt sind, können sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht als eigenständiger Kostenfaktor in die Kosten-Nutzen-Abwägung von Massnahmen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz einfliessen. Es ist dennoch unbestritten, dass die Klimaveränderungen volkswirtschaftliche Kosten verursachen und daher nicht nur kurzfristige Entlastungsmassnahmen geprüft werden müssen, sondern vor allem auch langfristige wirksame Massnahmen zu treffen sind. Die Regierung verfolgt dabei den Ansatz der Verhältnismässigkeit und des geringstmöglichen Markteingriffs.

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0