Antwort BR / Büro
Das Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG; SR 725.13) schreibt vor, dass die Mittel für die effiziente und umweltverträgliche Bewältigung der für eine leistungsfähige Gesellschaft und Wirtschaft erforderlichen Mobilität eingesetzt werden müssen.
Aus dem NAF werden primär Unterhalt, Betrieb, Ausbau und Kapazitätserweiterungen des Nationalstrassennetzes finanziert sowie Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen geleistet. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament in der Regel alle vier Jahre je eine Botschaft mit den konkreten Projekten/Programmen und den entsprechenden Verpflichtungskrediten. Im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft werden die Projekte und Programme auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt geprüft. Im Rahmen der Botschaft gibt der Bundesrat sodann Auskunft über das Ergebnis der Prüfung und die Auswirkungen der Vorlage auf die Umwelt.
Nach der Genehmigung durch das Parlament durchlaufen alle Projekte bis zur Realisierung zudem die ordentlichen umwelt- und raumplanungsrechtlichen Verfahren und müssen die Anforderungen der Umweltgesetzgebung (z.B. in den Bereichen Luft, Lärm, Natur und Landschaft) einhalten. Ein zusätzlicher Bericht würde keine neuen Erkenntnisse bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.