Begründung
Die FK-S hat an ihrer Sitzung vom 22. März 2021 dem Bundesrat empfohlen, den Bundesanteil aus dem Grundbetrag (2 Milliarden Franken) der Vereinbarung über die SNB-Gewinnausschüttung dem ordentlichen Haushalt gutzuschreiben und die Zusatzausschüttungen dem Amortisationskonto (Art. 17a Finanzhaushaltsgesetz, FHG, SR 611.0; siehe Medienmitteilung der FK-S vom 23.3.2021). Sie hat dabei angeregt, dies bereits mit der Beschlussfassung zur Rechnung 2020 vorzunehmen. Aus technischen bzw. zeitlichen Gründen war dies nicht mehr möglich. Mit der Beschlussfassung zur Rechnung 2021 soll dies indessen nachgeholt werden.
Es ist zu differenzieren zwischen dem Grundbetrag von 2 Milliarden und vier möglichen Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde. Es handelt sich für den Bund dabei um nicht-fiskalische Einnahmen.
Das Konzept der FK-S sieht vor, dass die Ausschüttung auf der Basis des Grundbetrags von 2 Milliarden in den ordentlichen Haushalt fliesst und die Zusatzausschüttungen als ausserordentliche Einnahmen dem Amortisationskonto gutgeschrieben werden.
Zusatzausschüttungen haben klar den Charakter von ausserordentlichen Einnahmen.
Die vom Nationalrat angenommene Motion der WAK-N 20.3450 n geht ebenfalls in diese Richtung, wobei dieser Vorstoss die gesamten Ausschüttungen dem Amortisationskonto gutschreiben will. Das Konzept der FK-S geht nicht so weit, es nimmt eine Eingrenzung auf die Zusatzausschüttungen vor, was finanzpolitisch richtig ist, denn die Zusatzausschüttungen können nicht als nachhaltig sichere Finanzierungsbasis für den ordentlichen Haushalt betrachtet werden.