Sursiglir al cuntegn principal

Rosmarie Dormann · CVP

itRedetext
Schweiz21-03-2001

Care Ticinesi, Cari Ticinesi, ho il piacere di presentare il vostro modello ticinese al Parlamento nazionale qui a Lugano. Questo modello concerne gli assegni integrativi e l'assegno di prima infanzia destinati alle famiglie povere. Personalmente spero, anzi ne sono convinta, che il modello ticinese sarà ideale per tutta la Svizzera.

Vor zwei Tagen haben wir hier in diesem Saal über Höchsteinkommen und Spitzenlöhne und über deren Verhältnismässigkeit, bezogen auf die Leistung, diskutiert. Heute sprechen wir über Kleinsteinkommen, die das Existenzminimum von Familien nicht zu decken vermögen. So wie es in der Schweiz immer Einkommen geben werde, die das Vorstellungsvermögen des Bürgers und der Bürgerin in diesem Land übertreffen, werde es in diesem Land Männer und Frauen geben, die trotz optimalem Einsatz keine existenzsichernden Löhne erhalten könnten. Da bleibe es Aufgabe des Staates, unterstützend einzugreifen. Diese zwei Sätze eines Arbeitgebers wurden vor kurzem in den Zeitungen veröffentlicht. Diese Tatsache und damit auch die Forderung an den Staat, dort Zusatzleistungen zu bezahlen, wo solche für die Existenzsicherung notwendig sind, blieb in der SGK unbestritten. Schliesslich wurde in der neuen Bundesverfassung unter Artikel 12 erstmals die seit Jahren in unserem Land bewährte Praxis festgeschrieben, wonach den Personen, die sich in einer Notlage befinden, die für ein menschenwürdiges Leben notwendigen Mittel zustehen.

Umstritten bleibt einzig, unter welchem Titel diese Zusatzleistungen gewährt werden sollen. Eine knappe Mehrheit der Kommission möchte ganz bewusst zwischen den Notlagen, in denen sich Menschen befinden können, zwischen einer absoluten Armut und einer relativen Armut, differenzieren und deshalb den beiden Parlamentarischen Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz, die in ihrem Begehren identisch sind, Folge geben. Von einer absoluten Armut spricht man dann, wenn die Befriedigung von Grundbedürfnissen nach Nahrung, Kleidung und Wohnung nicht gewährleistet ist. Von relativer Armut ist dann die Rede, wenn die Betroffenen wirtschaftlich und sozial auf einem Niveau leben müssen, das die Führung eines menschenwürdigen Lebens nicht mehr erlaubt.

Vor allem erachtet es die Mehrheit der Kommission als entwürdigend und demotivierend, wenn Menschen trotz optimalem Einsatz in Arbeit, Beruf und Familie nicht existenzsichernde Einkommen verdienen können. Ihnen bleibt nur der Gang auf die Fürsorge und das Sozialamt, damit sie mittels staatlicher Unterstützung über die Runden kommen können.

Die Neunzigerjahre mit den stagnierenden Löhnen und den steigenden Fixkosten - ich denke an die Krankenkassenprämien - haben die Situation vieler Familien mit kleinem Einkommen verschärft. Zunehmend werden in der Schweiz Kinder zu einer Armutsfalle, was mehr als deprimierend ist. Das hat den Kanton Tessin veranlasst, die Initiative zu ergreifen, kreativ zu werden und gezielte Leistungen an Familien mit Kleinsteinkommen zu bezahlen. Ausgerechnet das Tessin, dessen Bruttosozialprodukt um einiges tiefer liegt als jenes vieler anderer Kantone, ergriff vor drei Jahren diese Initiative. Seit dem Sommer 1997 kennt der Kanton Tessin existenzsichernde Leistungen an Familien, ähnlich den schweizerischen Ergänzungsleistungen an bedürftige AHV- und IV-Rentner und -Rentnerinnen. In der Schweiz lebt nachgewiesenermassen eine von zehn Familien unter oder knapp über der Armutsgrenze. Betroffen sind vor allem Einelternfamilien und junge Familien. Das führt oft zu sozialer Ausgrenzung und Isolation. Arm sein in einem reichen Land ist weit schwieriger, als unter Armen arm zu sein.

In der Schweiz ist die Familienpolitik praktisch nur kantonal geregelt. Heute kennen 26 Kantone unterschiedliche Gesetze für die Kinderzulagen. Trotz über 50 gesetzlich unterschiedlichen Grundlagen und rund 800 Familienausgleichskassen erhalten rund 200 000 Kinder in diesem Land keine Kinderzulagen, sei es, weil keiner der Elternteile erwerbstätig ist, sei es wegen selbstständiger Tätigkeit der Eltern. In der Schweiz sind die Kinderzulagen Sache der Arbeitgeber. An Kinderzulagen werden heute von den Arbeitgebern pro Jahr rund 4 Milliarden Franken ausbezahlt, d. h. durchschnittlich rund 170 Franken pro Monat und bezugsberechtigtes Kind. [PAGE 317]

Der Kanton Tessin ist heute Vorbild und sozusagen der "Leuchtturm" in der Familienpolitik. Das inzwischen schweizweit diskutierte Tessiner Modell ist sehr einfach und praktikabel ausgestaltet. Es beruht auf dem kantonalen Gesetz über die Familienzulagen. Die schon existierenden Bestandteile der Familienzulage werden seit dem 1. Juli 1997 um eine Ergänzungsleistung für Familien mit ungenügendem Einkommen ergänzt. Das Modell ist differenziert und auf zwei Säulen aufgebaut. Es basiert vor allem auf der "Hütephilosophie" des Kantons Tessin, in welchem die Kinder bereits ab drei Jahren in den Kindergarten aufgenommen und bereits mit sechs Jahren eingeschult werden. Einerseits wird so an Familien mit Kindern unter drei Jahren eine Kleinkinderzulage ausbezahlt, wenn zwischen dem verfügbaren Einkommen und dem Existenzminimum eine Lücke besteht. Dadurch will man die Existenzsicherung der gesamten Familie gewährleisten. Gleichzeitig haben allein erziehende Eltern die Wahl, ob sie die Zeit der ersten drei Jahre ihres Kindes voll in die Kinderbetreuung oder maximal bis zu 50 Prozent in die Erwerbsarbeit stecken wollen.

Andererseits hat der Kanton Tessin, nebst den einkommensabhängigen Kinder- und Ausbildungszulagen von zurzeit 183 Franken pro bezugsberechtigtes Kind, für einkommensschwache Familien eine Ergänzungszulage für Kinder bis ins Alter von 15 Jahren eingeführt. Ziel ist die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen. Diese soll den Bedarf der Kinder gemäss den Minimalbeträgen der Ergänzungsleistungen abdecken, sofern das Haushalteinkommen der betreffenden Familie unter der Grenze für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen liegt. Diese Bedarfsleistungen sind an eine Voraussetzung gebunden: Die Familie muss drei Jahre im Kanton Tessin wohnhaft sein. Diese Leistungen sollen die von den Kindern verursachten Kosten decken, die materielle Grundlage für ein funktionierendes Familienleben bilden und den Eltern den demütigenden Gang zur Fürsorge ersparen.

Vor wenigen Tagen hat das zuständige Departement des Kantons Tessin der Presse die Auswertung des vor drei Jahren in Kraft getretenen Tessiner Modells erläutert. In diesen ersten drei Jahren der Anwendung des Gesetzes sind 5500 Gesuche um Familienzulagen eingereicht worden, von denen rund die Hälfte bewilligt worden sind. Die Zahl der Begünstigten hat sich seit einem Jahr bei etwa 1800 Familien eingependelt, von denen rund 300 Familien auch die Zulage für Kleinkinder erhalten. Die Ergänzungsleistungen betragen pro Familie durchschnittlich 950 Franken im Monat, zusammen mit der Kleinkinderzulage 1400 Franken. Jährlich werden so im Tessin rund 22 Millionen Franken ausbezahlt.

Man schätzt, dass etwa 40 Prozent der vom Gesetz eingeführten Ergänzungsleistungen Beiträge ersetzen, die vorher von der Sozialhilfe ausbezahlt wurden. Unter den Empfängern und Empfängerinnen der erweiterten Familienzulage sind vor allem allein erziehende Eltern, was ich mir bei der hohen Scheidungsrate in der Schweiz gut vorstellen kann.

Die beiden Initiantinnen haben ihre Parlamentarischen Initiativen in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Es ist dem Parlament vorbehalten, ob es mit dem Folgegeben das Tessiner Modell mit seinen inzwischen ausgewiesenen Stärken, aber auch mit seinen Schwächen voll übernehmen will oder ob diese existenzsichernden Familienzulagen in einer etwas anderen Form ausgestaltet werden sollen.

Die Vorteile einer Bundeslösung liegen einerseits in der materiellen Existenzsicherung der Familien, unabhängig vom Wohnort - es gäbe also keinen Armutstourismus -, und andererseits in einer Analogie zwischen den Familien und den älteren bedürftigen Mitmenschen in unserer Gesellschaft. Eine Diskriminierung von Familienformen fällt weg, und der unwürdige Gang auf die Fürsorge trotz Erwerbsfähigkeit und Erwerbstätigkeit entfällt. Würde das heutige Tessiner Modell mit einer Bundeslösung für die ganze Schweiz eingeführt, müsste mit Bruttokosten von rund 620 Millionen Franken und mit Nettokosten von 370 Millionen Franken gerechnet werden.

Gleichzeitig hätte die Einführung dieser flächendeckenden existenzsichernden Grundleistungen an bedürftige Familien zwei nicht unbedeutende Nebeneffekte: Einerseits würde der soziale Frieden zwischen den Polen der maximal und der minimal verdienenden Menschen in diesem Land gestärkt, andererseits könnte die Wirtschaft von motivierten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen profitieren, da vor allem bei den Bedarfsleistungen an die Kinder die Erwerbsarbeit der Eltern vorausgesetzt wird.

Eine Mehrheit der Kommission will den beiden Initiativen Fehr Jacqueline und Meier-Schatz aus den genannten Gründen Folge geben; dieser Antrag wurde in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Was der kleine Kanton Tessin für seine berufstätigen Armen eingeführt hat, soll in der ganzen Schweiz Nachahmung finden.

Auch die Kommissionsminderheit spricht sich lobend und anerkennend über das Tessiner Modell aus. Ihr Gegenargument besteht zur Hauptsache im Slogan: Was ein einzelner Kanton durch Eigeninitiative möglich gemacht hat, soll auch in anderen Kantonen durch Kreativität erreicht werden. Diese existenzsichernden Bedarfsleistungen für bedürftige Familien sind nach Meinung der Kommissionsminderheit nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Gemeinden und der Kantone. Was die Kantone durch die Möglichkeit ihrer Bürgernähe erreichen können, solle nicht zur Bundesaufgabe werden.

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen empfiehlt das Tessiner Modell der Familienzulagen und Ergänzungsleistungen als Modell für eine gesamtschweizerische Politik zur Unterstützung von Familien mit Kindern. Diese Meinung vertritt die Mehrheit der Kommission und hoffentlich auch das Parlament hier in Lugano. Möge das Tessiner Modell heute in Lugano zum Vorbild der schweizerischen Familienpolitik werden!

Protocol dal pled
parlament.ch
Instituziun
Schweiz

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0