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Jasmin Hutter · SVP

deRedetext
Schweiz16-09-2009

Wir hören es zurzeit von den Befürwortern der Mehrwertsteuererhöhung für die marode IV tagtäglich, jetzt haben wir es wieder von Herrn Bundesrat Couchepin gehört: "Ja, auch wir wollen die Missbräuche bei der IV bekämpfen; ja, auch wir sehen die Missstände." Heute haben Sie mit der Unterstützung meiner Motion die Möglichkeit, einen ersten Schritt zu tun, sofern es nicht nur Abstimmungspropaganda, sondern wirklich Ihr Ernst ist - was ich jedoch zu bezweifeln wage.

Ein wesentlicher Grund für den massiven Anstieg der Zahl der IV-Renten in den letzten fünfzehn Jahren ist die zunehmende Medizinalisierung. Ärzte definieren den Krankheitsbegriff zusammen mit den Versicherten tagtäglich neu, mit dem Resultat, dass die IV - und damit zusammenhängend auch die zweite Säule sowie die Ergänzungsleistungen - Milliarden für Fälle ausgibt, denen entweder kein oder ein nur schwer definierbarer invaliditätsrelevanter Gesundheitsschaden zugrunde liegt. Wenn heute für eine IV-Rente Gründe wie soziale Phobie, Internetsucht oder Entwurzelungssyndrom anerkannt werden, müssen wir uns nicht über überproportional steigende Rentnerzahlen wundern. Von 1990 bis 2004 stiegen alleine die Kosten für die Schleudertraumata von unter 100 Millionen auf über 450 Millionen Franken, obwohl in der gleichen Zeit in der Gesundheitsprävention grosse Fortschritte erzielt wurden.

Heute werden 40 Prozent der Neurenten wegen psychischer Leiden vergeben; bei jungen IV-Rentnern zwischen 20 und 34 Jahren sind es gar 80 Prozent. Diese Zahl wirft unvermeidlich die Frage auf, ob die ärztlichen Zeugnisse nicht ebenfalls einen Beitrag dazu leisten. Wenn ein Patient zu einem Arzt geht und eine IV-Rente will, verliert der Arzt seinen Kunden, wenn er ihn nicht mit einem entsprechenden Attest versieht. Es ist daher aus der Sicht des Arztes und aus der Sicht des Patienten rational, dass sich beide auf eine IV-Rente einigen. Es muss den Ärzten nicht einmal eine Missbrauchsabsicht unterstellt werden: Die alltäglichen Probleme, verbunden mit dem Willen, dem Patienten zu helfen, sowie das Verlangen eines Patienten nach einer IV-Rente sind stark rententreibend.

Darum bin ich der Meinung, dass Ärzte ihre Verantwortung auch gegenüber der IV und somit der Schweizer Bevölkerung wahrnehmen und für fehlerhafte Zeugnisse haftbar gemacht werden müssen. Schon die Androhung einer Strafe wird sich präventiv gegen leichtfertig ausgestellte Zeugnisse auswirken.

Ich bitte Sie darum, meine Motion anzunehmen.

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Schweiz

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0