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Christoph Grupp · GRÜNE

de
Grosser Rat (BE)03-09-2024
Christoph Grupp, Biel/Bienne (GRÜNE), SAK-Sprecher. Guten Morgen, liebe Anwesende. Ich verzichte darauf, in der Folge jetzt immer die ganze Formel herunterzuleiern. In diesem Sinn einfach: Guten Morgen miteinander.

Ja, es liegt uns ein Bericht vor, bezugnehmend auf eine Motion, die von Grossrat Casimir von Arx und und Mitmotionären eingereicht worden ist, die – zumindest zur Prüfung – verschiedene Elemente fordert, die unsere Demokratie ein bisschen digitalisieren könnten. Es würde also darum gehen, mehr Digitalisierung bei den politischen Prozessen einfliessen lassen zu können, verbunden mit, denke ich, verschiedensten Ideen, Hoffnungen und Ansprüchen.

Ich denke, einerseits geht es um Folgendes: Wir haben im Kanton Bern eine Grundmaxime, «digital first». Das ist auch ein Regierungsziel, die Digitalisierung in der Verwaltung und im Geschäftsverkehr als Priorität zu pflegen, einzuführen, wo es noch nicht der Fall ist, und weiterzuentwickeln. Es gibt aber auch weitere Überlegungen. Die Digitalisierung macht es vielleicht manchmal einfacher, gerade beim Thema, das wir nachher behandeln, dem E-Collecting. Man kann sich vorstellen, dass man manchmal Online-Petitionen macht, das geht relativ einfach. Und auch betreffend die Idee, dass man vielleicht auch seine Unterschrift zu einem Anliegen rechtsgültig hinterlegen könnte, kann man sich sehr gut vorstellen, dass das zu einer Vereinfachung führt. Und jetzt, im vorliegenden Fall, reden wir eben über den Verzicht auf die Zustellung der Abstimmungserläuterungen und auch Wahlerläuterungen auf Papier. Auch dort kann man sich natürlich vorstellen, dass das vielleicht zu Vereinfachungen führt. Insbesondere die x Dutzend Tonnen an Papier, die bei jeder Abstimmung verschickt werden. Vor allem aber eben, wenn es um Wahlen geht. Sie kennen die Pakete selber.

In Biel sind wir jetzt gerade wieder vor den Wahlen. Das ist ein etwa 2 Zentimeter dickes Couvert, das in jeden Haushalt flattert. Und auch bei den Grossrats- und Nationalratswahlen – die haben wir letztes Jahr durchgespielt – haben wir gesehen, was das eigentlich bedeutet. Die Idee, auch dort eine Vereinfachung und vielleicht auch eine Ökologisierung erreichen zu können, indem man nicht mehr so viel Papier produziert, bedruckt, verschickt, ist eine ökologische Frage, aber natürlich auch eine Finanzfrage. Denn das alles zusammengerechnet kostet den Kanton jedes Jahr Millionen. Dort könnte man sich natürlich vorstellen – und das ist auch eine Absicht der Motionärinnen und Motionäre – zu sagen: Wenn man da auf digital schalten könnte, würde das vielleicht auch ein wenig Kosten sparen.

Jetzt zur Kernforderung – ich habe es eigentlich schon gesagt – dieser Motion: Punkt 1 fordert, künftig die Abstimmungs- und Wahlerläuterungen auf Wunsch nur noch digital zu bekommen. Also, man könnte das dann wie eine Option am richtigen Ort ankreuzen oder hinterlegen. Der Weg ist nicht aufgezeigt. Das hat eben der Prüfbericht untersucht, was möglich ist, und darüber beugen wir uns heute. Die Motion hat eine weitere Gemeinsamkeit mit dem Anliegen des E-Collectings oder auch des E-Votings, das wir im Kanton Bern, aber auch schweizweit schon länger verfolgen. Wichtig ist dort, dass es natürlich gewisse gesetzliche, aber auch technische Grundlagen gibt, die für alle Anliegen der Digitalisierung dieser politischen Prozesse gelten.

Ich wurde gestern noch angesprochen ..., – vielleicht sind Sie auch über das Wort gestolpert – und ich habe überlegt, dass man vielleicht mit der Zeit noch damit beginnen müsste, ein Glossar, eine kleine Wikipedia für Ausdrücke in Unterlagen, die wir nicht so verstehen, einzuführen: Vielleicht sind diejenigen, die das aufmerksam gelesen haben, beim Lesen über das «stehende harmonisierte Stimmregister» gestolpert. Ich kann das gleich kurz erläutern, denn auch aus Sicht der SAK ist das eine der Grundvoraussetzungen, damit wir eine gewisse Digitalisierung, verschiedene Digitalisierungsschritte in den Prozessen einführen könnten.

Das bedeutet einfach Folgendes: «Stehend» ist, glaube ich, an die Militärsprache angelehnt, früher war die Rede von stehenden Heeren. Ein «stehendes harmonisiertes Stimmregister» bedeutet, dass Sie zu jedem Zeitpunkt in einem Gebiet, z. B. dem Kanton Bern, ein Stimmregister haben, mit dem man auf sämtlichen relevanten, politischen Ebenen jederzeit genau sagen kann, dass diese Bürgerin oder dieser Bürger Kantonsbewohnerin oder -bewohner mit Stimm- und Wahlrecht ist. Das bedeutet einerseits, dass es immer zur Verfügung stehen muss. Deshalb «stehend». Und «harmonisiert» bedeutet, dass es auf allen Stufen einsehbar sein können muss, oder dort, wo auch die Kompetenz besteht, kann man es mutieren, wenn es Veränderungen gibt. Also, wenn Sie z. B. die Gemeinde wechseln, haben Sie eine gewisse Sperrfrist für Gemeindeangelegenheiten. Das muss alles in ein solches Register eingefügt werden können. Wir kommen dann bei den Planungserklärungen auch noch einmal darauf zurück.

Aber einfach, um dies zu erklären: Das ist eine der Grundlagen, bei der Sie auch gleich ein bisschen merken, dass es dann doch nicht ganz so einfach und in jedem Fall eine Erleichterung ist, wenn wir auf digital umschalten. Denn solche Grundlagen müssen bestehen.

Wir haben jetzt zwei relativ umfassende Berichte zu solchen Digitalisierungsvorhaben, diese sind umfassend und man kann, glaube ich, auch sagen, dass ein ziemlich positiver Groove darin zu lesen ist. Die Regierung macht vorwärts, zieht in dieser Angelegenheit vorwärts,fast ein bisschen, als hätte sie auf solche Vorstösse gewartet. Ich meine das jetzt durchaus im positiven Sinn. Ja, die Regierung äussert sich eigentlich ziemlich positiv und zeigt auch Varianten auf oder bringt sogar Sachen ins Spiel, die so noch gar nicht direkt angesprochen wurden; wie z. B. die ganze Wahlwerbung, die ja im Moment auch via Papier stattfindet.

Jetzt, wie geht das, wie müssen wir uns diesen Motionspunkt, diesen Postulatspunkt genau vorstellen, in dem es darum geht, ob man wählen kann, die Abstimmungserläuterungen weiterhin auf Papier oder digital zu erhalten? Wir können einen Blick in den Kanton Graubünden werfen. Dort haben wir Hinweise darauf, wie so etwas abläuft. Es gibt ein Pilotprojekt im Bündnerland, bei dem Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sagen können: «Ich will mein Material nur noch digital beziehen.» Allerdings hat das seine Grenzen, denn sie erhalten nach wie vor, auch wenn sie diese Option angewählt haben, ein Kuvert mit der Stimmkarte zugeschickt, und darauf gibt es nachher einen Verweis, wie sie zu weiteren Informationen kommen. Das Büchlein, wofür wir uns ja auch als SAK redaktionell verantwortlich zeichnen, das gibt es dann nicht mehr. Ich weiss nicht genau, welches Medium die Bündnerinnen und Bündner brauchen. Aber das wäre jetzt ein solches Beispiel.

Es ist also bis jetzt nicht rein digital machbar, weil auch z. B. eine E-Unterschrift im Kontakt zwischen Kanton und Bürgerinnen und Bürgern noch nicht überall realisiert ist.

Es ist auch immer noch ein Hybridsystem, und das ist, glaube ich, ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang, weil der Bund das nicht kennt. Also, auf Bundesebene gibt es keine gesetzliche Grundlage, womit man umschalten und gewisse Sachen digitalisieren könnte. Und mindestens für den Moment ist nicht absehbar, dass der Bund dort relativ schnell eine Lösung bereit hätte. Wir haben das auch in der Kommission diskutiert und prüfen lassen: Im Moment gibt es keine Bundesprojekte, die sich dem widmen. Das heisst: Wir werden – welche Regelung wir auch immer im Kanton Bern haben – sicher noch länger ein hybrides System haben.

Dann gibt es nachher noch die Gemeindeebene. Die Gemeinden – das kann man vielleicht auch noch sagen – sind eigentlich frei, wie sie das handhaben wollen. Die Gemeinde könnte schon heute sagen: Wir führen eine neue Variante ein oder wir machen es an der Gemeindeversammlung, an der wir direkt informieren. Dort sind die Gemeinden im Kanton Bern heute schon autonom und können ihren Weg für Gemeindeangelegenheiten weitgehend wählen. Und ja, damit sind wir eigentlich bei einer Knacknuss, denn digital ist günstig und effizient, wenn das erstens alle machen und wenn man es über das ganze System, das betroffen ist, hinweg machen kann. Aber solange wir hybride Systeme haben – ein Teil ist immer noch via Papier, ein Teil ist digital – wird es komplizierter und im Normalfall auch teurer.

Konkret würde z. B. eine solche Optionsmöglichkeit der digitalen Information auf Stufe Kanton bedeuten, dass eine Gemeinde beim Versand sehr viele verschiedene Varianten hätte, wenn es um das Verpacken dieses Materials geht. Papier und nicht Papier wären gemischt, z. B. wäre die Stimmkarte der Bündner, das haben wir jetzt gehört, nach wie vor da, und zwar für das Kantonale, und auch nach wie vor nötig. Alles, was Bund ist, käme auf Papier daher, und eben, vielleicht hat die Gemeinde dann auch noch verschiedene Varianten, die dazukommen. Das würde bedeuten, dass es 4, 5, 6 verschiedene Varianten gäbe, wie das Stimmmaterial zusammengestellt werden muss. Schon heute bekommen nicht ganz alle das Gleiche. Ich habe das vorhin gesagt, wenn jemand zuzieht, bekommt man z. B. gewisse Unterlagen noch nicht und so weiter.

Wir haben vor noch nicht so langer Zeit über das Stimmrechtalter 16 hier in diesem Saal debattiert, und schon damals wurden Stimmen laut, insbesondere von Leuten, die den Gemeinden nahe sind – was ja hier drin viele sind – oder sogar bei den Gemeindeverwaltungen arbeiten, die gesagt haben: Wenn das kommt, wird es dann wirklich kompliziert. Und dort haben wir von zwei Jahrgängen geredet, die relativ klar eingrenzbar sind.

Wenn wir hier die Option Papier oder nicht Papier hätten – zumindest teilweise –, dann ginge das quer durch die ganze Bevölkerung und wäre einfach für diejenigen, welche das entsprechend angekreuzt, angeklickt hätten oder was es dann auch immer ist. Also, es würde wahrscheinlich in den Gemeinden nicht einfacher, und das haben wir auch in den Stellungnahmen der Gemeinden zur Vernehmlassung lesen können. Die Gemeinden waren diesem Anliegen gegenüber eigentlich vorsichtig positiv. Sie kommen aber sofort und sagen: «Ja, da wird es Mehrkosten geben, lieber Kanton, dann müsst ihr das natürlich mittragen oder übernehmen.»

Vielleicht hören Sie es ein wenig an meinen Erklärungen: Die SAK hat das Anliegen sehr intensiv geprüft und auch kritisch diskutiert. Am Schluss haben sich ein bisschen zwei Ansichten herauskristallisiert. Einerseits haben wir gesagt: Ja, gut, wenn wir einmal einen Versuch machen wollen – in einer Gemeinde ein Pilotprojekt oder so etwas –, machen wir das doch; das gilt übrigens dann auch für das E-Collecting. Probieren wir das doch einmal. Wir wollen da niemandem etwas verbauen. Und die andere Gruppe hat dann gesagt: Ja, das ist gut und recht, aber wir wollen als Kanton nicht vorpreschen, denn es fehlen auch von Bundesseite her eigentlich noch ganz viele Grundlagen.

Eigentlich haben wir in diesem Saal Krediten zuhanden des Organs Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) zugestimmt, die nicht klein ist. Der Kanton Bern zahlt dort also erhebliche Summen, und eigentlich wäre es genau die Aufgabe der DVS, auch solche Projekte vorwärtszutreiben. Dort haben wir bis jetzt eigentlich noch keine Projekte oder Signale, die spezifisch in diese Richtung gehen. Es wäre aber eine Gelegenheit, wenn der Kanton Bern jetzt kommen würde und sagt: «Das Parlament will das», oder: «Wir wollen in diese Richtung gehen», sodass man bei der DVS vorstellig werden und sagen könnte: «Gleist doch dort einmal ein Projekt auf.»

Diejenige Gruppe in der SAK – das sehen wir dann bei den Planungserklärungen im nächsten Teil der Beratung – ist relativ stark, die sagt: Eigentlich sollte der Bund vorwärtsgehen und die Kantone können dort mitmachen. Es ist auch harmonisiert, weil die harmonisierten Stimmregister erst dann wirklich sinnvoll sind, wenn sie auch schweizweit harmonisiert wären. Auch dort gibt es übrigens ein Beispiel: Der Kanton St. Gallen ist vorwärtsgegangen und hat bereits ein solches Stimmregister. Aber sie haben jetzt alles selbst aufgebaut, ganze Softwares erstellt und so weiter. Vielleicht könnten wir davon einen Teil übernehmen. Aber es wäre ein ziemlicher Mehraufwand zu leisten.

Ja, und dann kommen wir natürlich zu einem Anliegen, das für die SAK staatspolitisch gesehen sehr wichtig ist. Wir müssen jederzeit sicherstellen, dass alle, die wählen und abstimmen gehen wollen, die relevanten Informationen zur Verfügung haben. Jetzt können wir sagen, wir verschicken diese in jeden Haushalt, an alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die bekommen ein Paket. Es kann auch einmal ein Fehler passieren, aber im Grossen und Ganzen funktioniert das System, ist gut eingeführt, erprobt. Es kostet etwas, aber es funktioniert. Und so weit müssten wir natürlich bei jeder digitalen oder hybriden Lösung auch kommen, sodass wir sagen können: Koste es, was es wolle, alle kommen zu den Informationen, die sie brauchen.

Wie das passiert, müsste man dann weiter abklären. Wir haben z. B. debattiert, dass dann auf dieser Stimmkarte, die man vermutlich auch weiterhin verschickt, ein QR-Code aufgedruckt ist, den man direkt scannen und die Informationen auf einer gewissen Homepage vom Kanton nachschauen kann, was die verschiedenen Anliegen sind. Plus-minus wäre der Text der Abstimmungserläuterungen dann dort drauf – was ja sowieso schon so ist. Aber man muss dann diesen Weg aufzeigen können, und da gibt es zum Teil auch Gerichtsentscheide, die sagen, das muss für diejenigen, die abstimmen und wählen gehen wollen, einfach und klar handhabbar sein. Der QR-Code ist eine Variante, wir haben auch zu diesem Thema eine Planungserklärung vorliegen. Man kann das natürlich auch ein bisschen weiter öffnen, muss aber einfach sagen, es müsste irgendeine Verlinkung passieren.

Ich komme zum Schluss noch zu einem speziellen Punkt. Dabei geht es um den Versand des Wahlwerbematerials. Also, das ist eigentlich das, was den ganzen dicken Wulst ausmacht, wenn Sie die Couverts jeweils zu Wahlzeiten öffnen. Manchmal sind es x 100 Gramm. Das ist eine Spezialität des Kantons Bern und zwei weiteren Kantonen. Es gibt schweizweit keine gesetzliche Vorschrift, die sagt, man müsse das verschicken. Eben, einzelne Kantone machen das, wir gehören dazu. Aber das ist eigentlich wie ein Zusatzservice des Kantons, der Behörden, an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, dass man das verschickt. Vor allem ist es auch eine Dienstleistung an die Parteien – oder manchmal sogar auch noch an anderen Organisationen –, die somit ihr Material verschicken können. Man kann dort eben – Sie kennen den «Kopf-Salat» – all die Flyer mitschicken. Aber da gibt es eigentlich keine gesetzlichen, harten Vorgaben. Also, wir haben im Kanton Bern eine Grundlage, sonst könnten wir das nicht machen. Aber man kann die auch ändern oder auflösen. Das wäre möglich.

Wir haben auch das in der SAK diskutiert. Es hat sich keine Mehrheit durchgesetzt, die gesagt hat: Wir wollen diesen Weg weitergehen. Insbesondere auch aufgrund der Überlegungen, dass das natürlich auch eine Kostenfolge hätte. Also, wenn das nicht mehr passieren würde, dass der Versand von Wahlwerbematerial – ich rede jetzt ausschliesslich davon – vom Kanton und den Gemeinden verschickt wird, würden das die Parteien übernehmen müssen. Und da gibt es Parteien, die sich vielleicht sagen: «Okay, gut, das ist noch immer ein wichtiges Instrument. Wir machen das, wir finanzieren das, auch den Versand.» Drucken müssen es die Parteien sowieso, aber sie müssten dann auch diesen Versand übernehmen. Aber es gibt vielleicht andere Parteien, die sagen: «Wir können uns das schlichtweg nicht mehr leisten. Wir werden darauf verzichten.» Der Verzicht würde zu Ungleichheiten, ungleich langen Spiessen führen, je nach Finanzkraft der Parteien. Deshalb fand die SAK in der Mehrheit, das ist eigentlich demokratiepolitisch ein bisschen heikel.

Ja, und dann erlaube ich mir noch eine Schlussbemerkung. Überlegen Sie sich einfach, wie viel Papier Sie jeweils in den Briefkästen haben. Sogar, wenn Sie einen Anti-Werbung-Kleber am Briefkasten haben. Da kommt sehr viel daher, und ich glaube, da machen die Materialien, die wir offiziell von den Behörden zugeschickt bekommen, einen sehr kleinen Anteil aus. Und zwei-, drei-, viermal im Jahr darf man sich das, glaube ich, antun, das auch einmal anschauen zu müssen. Wenn man schon alles weiss, kann man das halt dann doch dem Altpapier übergeben – oder Grossrätin Karin Fisli mitbringen, die das für die Schule braucht; nun wurde noch ein kleiner Werbespot platziert. Es ist sehr viel Papier, das sowieso verschickt wird, und die Abstimmungs- und Wahlerläuterungen sind jetzt vielleicht nicht die unwichtigsten Papiere, die in die Haushaltungen gelangen. Darum, glaube ich, kann man das auch differenziert anschauen. Soweit zum Eintreten seitens der SAK.

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