Karin Keller-Sutter · FDP-Liberale
Sie haben es gehört: Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Berechnung der Tarife von Fahrzeugversicherungsprämien aufgrund von Kriterien wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter umgehend zu verbieten. Unterscheidungen nach Kriterien wie Staatsangehörigkeit, Geschlecht oder Alter stellen aber nicht per se und für sich allein eine unzulässige Differenzierung und damit eine Verletzung von Artikel 8 der Bundesverfassung dar. Eine unzulässige Differenzierung liegt nur dann vor, wenn keine sachlichen Gründe für eine unterschiedliche Behandlung vorliegen. Solche Kriterien sind für sich allein keine genügenden sachlichen Gründe, um Menschen unterschiedlich behandeln zu dürfen. Sie dürfen aber als Anknüpfungspunkt für Unterscheidungen benutzt werden, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen.
Die Finma hat als staatliche Aufsichtsbehörde über Versicherungsunternehmen im Bereich der Motorfahrzeugversicherungen verschiedentlich Einzelfälle geprüft, wobei in keinem Fall ein missbräuchliches Verhalten festgestellt werden konnte.
Aus Sicht des Bundesrates gibt es denn auch keine Anzeichen dafür, dass im Bereich der Motorfahrzeugversicherungen seitens der Versicherer eine diskriminierende Praxis vorliegen würde. Er sieht deshalb keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und bittet Sie, die Motion abzulehnen.