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Elisabeth Baume-Schneider · SP

deRedetext
Schweiz28-09-2026

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass Leistungserbringer, die beim Medikamentenkauf Vergünstigungen erhalten, diese grundsätzlich an die Versicherer bzw. an die Prämienzahlenden weitergeben müssen. Die Transparenzpflicht gemäss Heilmittelgesetz verlangt zudem, dass gewährte Vergünstigungen auszuweisen und den zuständigen Behörden auf Verlangen offenzulegen sind.

Für die Aufsicht über die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist seit 2020 das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig. Das BAG muss sicherstellen, dass Vergünstigungen an die Versicherer bzw. die Versicherten weitergegeben werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2026 die Aufsicht des BAG bezüglich Weitergabepflicht von Vergünstigungen bei der Medikamentenabgabe überprüft und kommt zum Schluss, dass diese noch kaum wirksam ist. Der Bundesrat erwartet von allen beteiligten Akteuren, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Das BAG wird die EFK-Empfehlungen gemäss dem Prüfbericht vom 10. April 2026 zur verbesserten Weitergabe von Vergünstigungen fristgerecht umsetzen.

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Schweiz

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