Bettina Balmer · FDP-Liberale
Die Raumfahrt ist zukunftsträchtig. Das sehe ich, wenn ich als Zürcher Nationalrätin durch den Innovationspark in Dübendorf spaziere. Dort gehört Schwerelosigkeit zum Forschungsalltag. Parabelflüge mit echter kurzer Schwerelosigkeit erlauben Tests unter realen Bedingungen, etwa für menschliches Gewebe, Kristalle für Quantencomputer oder neuartige Materialien. Ende 2024 unterzeichnete zudem Starlab Space eine Absichtserklärung für den Innovationspark. Dieses Joint Venture von Airbus, Voyager Space, Mitsubishi Corporation und MDA Space entwickelt eine kommerzielle Raumstation, die ab 2030 die alternde ISS ersetzen soll. In Dübendorf sollen ein Kontrollzentrum für Nutzlasten sowie Support- und Logistikeinrichtungen entstehen.
Die Schweiz ist seit den Anfängen der Raumfahrt immer aktiv involviert. Sie ist Gründungsmitglied der Europäischen Weltraumorganisation ESA und beteiligt sich an zahlreichen internationalen Missionen, beispielsweise im Bereich der Satellitennavigation oder auch an Erdbeobachtungssystemen. Wir sind also vorne mit dabei, wenn es um Weltraumforschung und Spitzentechnologie geht, und das finde ich gut so. Denn das Innovationspotenzial in der Raumfahrt ist beträchtlich.
Es scheint mir darum auch logisch zu sein, dass wir einen nationalen Rechtsrahmen für diesen Sektor schaffen und damit ein verlässlicher Partner im internationalen Geschehen der Raumfahrt bleiben. Als FDPlerin sind mir aber schlanke Strukturen und Rahmenbedingungen wichtig. Es soll so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig reguliert werden. Weiter finde ich es sinnvoll, dass das Raumfahrtgesetz ausdrücklich kein Förderinstrument ist, dass in diesem Gesetz also keine neuen Subventionen vorgesehen sind. Es geht allein darum, den technischen Betrieb verbindlich zu regeln und so für Sicherheit in der Raumfahrt zu sorgen. Es soll festgelegt werden, wer welche Bedingungen braucht, wie der Betrieb beaufsichtigt wird, welche Vorgehensweisen bei Schäden vorzusehen sind und wie wir uns international positionieren und austauschen.
Uns als FDP-Fraktion hat während der Kommissionsberatungen die mit diesem neuen Gesetz einhergehende Administration etwas Sorge bereitet, namentlich das vorgesehene Bewilligungswesen für die zivile Raumfahrt. Sollten solche Bewilligungsverfahren zu umfangreich ausfallen, zu teuer sein und zu lange dauern, wären wir bei innovativen wissenschaftlichen Projekten nicht mehr kompetitiv. Weiter sind hohe bürokratische Hürden gerade auch für kleinere Unternehmen und Start-ups ein echtes Problem. Die Verwaltung hat uns aber zugesichert, dass die Abläufe speditiv seien und je nach Projekt maximal wenige Monate dauern würden. Ich hoffe, dass das dann wirklich so ist, und wiederhole an dieser Stelle deshalb, dass mir das Prinzip der Verhältnismässigkeit gerade bei den geplanten Bewilligungen für die Raumfahrt wirklich wichtig ist. Bei kleinen Satelliten, beispielsweise von einer Grösse von 10 x 10 Zentimetern, bestehen definitiv andere Anforderungen an eine entsprechende Bewilligung als bei einer grossen und tonnenschweren Raumfahrtplattform.
Weiter haben wir uns in der Kommission auch über Weltraumschrott, Cybersicherheit und Haftungsfragen unterhalten. Diese Themen sind zweifelsohne wichtig, werden aber zu einem guten Teil auch in anderen Gesetzen adressiert.
Als FDP-Fraktion werden wir auf die Gesetzesvorlage eintreten. Hohe Sicherheit und verlässliches Risikomanagement in der Raumfahrt sind uns wichtig, vor allem, weil die Aktivitäten in diesem Bereich gerade exponentiell zunehmen.
Nun noch kurz zur Detailberatung: Den Antrag der Mehrheit bei Artikel 2 Buchstabe d, gemäss dem das Gesetz nicht nur für private Akteure gelten soll, werden wir als FDP-Fraktion annehmen. Es erscheint uns logisch, dass die Raumfahrt vom Zusammenspiel zwischen Unternehmen, Hochschulen, Forschungsorganen, Start-ups und weiteren Organen lebt.
Dass beim Zweck des Gesetzes aber auf international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen verzichtet würde und sich die private Raumfahrt nicht bestmöglich entwickeln können sollte, widerspricht einer freisinnig-liberalen Haltung diametral. Den Antrag der Minderheit auf Streichung von Buchstabe d lehnen wir darum dezidiert ab.
Artikel 8 Absatz 2 thematisiert das Bewilligungswesen. Dazu habe ich mich gerade eben schon geäussert. Ich möchte noch einmal darauf eingehen. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass man auf die Idee einer Selbstdeklaration kommt, und habe dafür auch Sympathien, zumal die Branche dies wünscht. Andererseits sind, wir haben es gehört, in Artikel 10 pragmatisch Erleichterungen des Bewilligungswesens definiert. Ausserdem gibt es drei gute Gründe gegen eine Selbstdeklaration:
Erstens verstösst die Selbstdeklaration laut Verwaltung gegen das Völkerrecht.
Zweitens weist die Raumfahrt ein besonderes Risikoprofil auf und sollte darum so behandelt werden wie Transporte auf der Strasse, auf der Schiene und in der Luft. Für all diese Transportsektoren gilt die Bewilligungspflicht und keine Selbstdeklaration. Die Verwaltung sagte dazu, dass auch niemand auf die Idee käme, sich selbst einen Fahrausweis oder eine Pilotenlizenz auszustellen. Weiter kann man Autos, Eisenbahnen oder Flugzeuge aus dem Verkehr ziehen, sollten sie den Kontrollen nicht mehr genügen. Bei Satelliten, die im Orbit bleiben, ist dies nicht möglich.
Drittens müsste - das haben wir auch schon gehört - die Selbstdeklaration von Selbstregulierungsorganisationen überprüft werden. Solche Vollzugsstrukturen würden den Ablauf vermutlich eher verkomplizieren als vereinfachen. Aus all diesen Gründen lehnen wir als FDP-Fraktion die Selbstdeklaration ab, obwohl sie auf den ersten Blick verheissungsvoll getönt hat.
Hingegen haben wir den Antrag zu Artikel 47 Absatz 2, wonach ermässigte oder gar keine Gebühren zu erheben sind, wenn keine erhöhten Risiken bestehen, für geeignet gehalten. Dieser Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen.
Gemäss den Minderheitsanträgen zu Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben a, e, f und m sollen Cybersicherheit, das Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus, Umweltschäden und Ausserbetriebnahmen nochmals verbindlicher in die Bewilligungsvoraussetzungen eingebunden werden. Das lehnen wir ab.
Beim Thema Umweltschäden möchte ich anfügen: Es geht darum, die Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip zu schonen. Dies ist im Entwurf des Bundesrates enthalten, und dieser Weg erscheint mir zielführend.
Bei Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2a wird beantragt, dass die Vermeidung von Raumfahrtrückständen und die sichere Beendigung von Raumfahrtaktivitäten griffiger formuliert werden. Auch wenn das Anliegen wieder nachvollziehbar ist, lehnen wir diese Gesetzesanpassung ab, denn das Anliegen wird in Artikel 12 Absatz 1 bereits gut adressiert. Dort steht, dass die planmässige Beendigung der Raumfahrt zu den Sorgfaltspflichten der Betreiber gehört.
Die bei Artikel 15 Absatz 3 beantragte Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen wird bereits von Artikel 15 Absatz 1 abgedeckt, sie ist unserer Meinung nach also redundant.
Dass die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherungen nicht losgelöst vom internationalen Umfeld reguliert werden sollte, hält die FDP-Fraktion wiederum für sinnvoll - gerade auch mit Blick auf die Standortattraktivität. Entsprechend haben wir den Antrag zu Artikel 27 Absatz 1bis unterstützt.
Schliesslich wird die FDP-Fraktion das Raumfahrtgesetz annehmen. Es ist ein vernünftiges Gesetz, das mit Augenmass nur das reguliert, was wirklich nötig ist.