Christine Badertscher · GRÜNE
Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus die rechtlichen Grundlagen für Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft zu schaffen, insbesondere mit dem Detailhandel. Mit der Motion 22.4251 hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, das eigenverantwortliche Engagement der Branche in der Agrarpolitik stärker einzubeziehen. Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz, der die Produktion, die Verarbeitung und den Handel bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten einbezieht.
Über die Parteigrenzen hinweg waren wir uns einig: Die künftige Agrarpolitik muss auch Ernährungspolitik sein. Wenn unser Ernährungssystem nachhaltiger werden soll, müssen alle Akteure der Wertschöpfungskette ihren Beitrag leisten. Die Verantwortung darf nicht alleine bei der Landwirtschaft liegen. Ein breiter Einbezug ist also unbestritten. Entscheidend ist nun, wie wir ihn umsetzen.
Die jüngsten Entwicklungen im Detailhandel zeigen, wie schnell Nachhaltigkeitsziele unter wirtschaftlichem Druck in den Hintergrund geraten können. Wenn vermehrt Produkte angeboten werden, die weniger umwelt- oder tierfreundlich hergestellt wurden, geraten jene landwirtschaftlichen Betriebe in Nachteil, die in nachhaltige Produktionsmethoden investiert haben. Diese Betriebe brauchen verlässliche Marktpartner, planbare Absatzmöglichkeiten und faire Preise. Nur so können sie langfristig nachhaltig produzieren und ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen.
Der Detailhandel spielt dabei eine Schlüsselrolle. Er verbindet Landwirtschaft und Verarbeitung mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Zielvereinbarungen können hier einen verlässlichen Rahmen schaffen. Sie sollen zentrale Nachhaltigkeitsziele abdecken und für alle beteiligten Detailhändler gleichermassen gelten. Das gibt der Landwirtschaft mehr Planungssicherheit und sorgt dafür, dass vereinbarte Standards im Wettbewerb Bestand haben. Denn auch der Detailhandel steht unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Seine Situation ist ebenfalls nicht einfach. Doch Einkaufstourismus und Preiskampf wirken sich letztendlich auf die Produzentenpreise aus. Gemeinsame Ziele können verhindern, dass einzelne Anbieter sich durch tiefere Standards kurzfristige Preisvorteile verschaffen. Die jüngste Diskussion um die Brotpreise hat gezeigt, wie stark der Wettbewerb über den Preis geführt wird.
Ich möchte auch eine Sorge ansprechen. Es geht nicht darum, dass der Staat dem Handel vorschreibt, was er zu verkaufen hat. Zielvereinbarungen werden gemeinsam ausgehandelt. Der Detailhandel kann eigene Vorschläge einbringen und die Ziele mitgestalten. Das ist also keine einseitige Angelegenheit und keine Übung, bei der Vorschriften von oben diktiert werden. Ich bin überzeugt, dass gemeinsam vereinbarte Ziele erfolgreich sein werden, gerade, weil alle Beteiligten zuvor mitreden konnten.
Ein Beispiel sind Produkte aus robusten, resistenten Sorten. Viele dieser Sorten sind bei den Konsumentinnen und Konsumenten noch zu wenig bekannt. Damit sie sich durchsetzen, braucht es ein sichtbares Angebot und eine gute Kommunikation. Wenn Produktion, Verarbeitung und Handel zusammenarbeiten, können wir ihren Anteil erhöhen und so Fortschritte beim nachhaltigen Pflanzenschutz erzielen.
Zielvereinbarungen stärken damit sowohl die Nachhaltigkeit als auch die Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Deshalb beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Auch in der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik 2030 sind Zielvereinbarungen vorgeschlagen. Geben wir diesem Anliegen das nötige Gewicht.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion anzunehmen.