Regina Durrer-Knobel · M-E
Wir haben vorgestern über die Inklusions-Initiative und deren Gegenvorschlag abgestimmt. Auch gehörlose und hörbehinderte Menschen sind davon betroffen. Heute geht es aber nicht um Inklusion, sondern um die Anerkennung einer eigenständigen Sprache, um die Anerkennung der Gebärdensprachen, die mehr als ein IV-Thema sind. Deswegen haben wir vorgestern auch den Minderheitsantrag abgelehnt, der die Gebärdensprachen in den Gegenentwurf zur Inklusions-Initiative integrieren wollte.
Worum geht es genau? Mit der parlamentarischen Initiative 26.404 der WBK-N wird die Schaffung eines eigenständigen Gebärdensprachen-Rahmengesetzes verlangt. Diese Initiative ist nicht aus dem Nichts entstanden. Im Jahr 2022 hat das Parlament die Motion 22.3373 überwiesen. Diese verlangt die Schaffung eines eigenständigen Gebärdensprachengesetzes, welches die drei Schweizer Gebärdensprachen rechtlich anerkennt und fördert und Massnahmen zur Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen vorsieht.
Der Bundesrat hat diesen Auftrag im Rahmen der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) aufgenommen. Sein Vorschlag sieht einen neuen Abschnitt zur Gebärdensprache im BehiG vor. Die drei Schweizer Gebärdensprachen sollen darin aufgeführt und Massnahmen zu ihrer Förderung festgelegt werden. Diese Anerkennung wäre allerdings nur deklaratorischer Natur und hätte nur Symbolcharakter.
Genau hier setzt die vorliegende parlamentarische Initiative an. Sie schlägt vor, ein eigenständiges Gebärdensprachen-Rahmengesetz zu erarbeiten. Dieses soll nicht nur die Anerkennung und Förderung der Gebärdensprachen umfassen, sondern auch Massnahmen zur Gleichstellung gehörloser und hörbehinderter Menschen vorsehen. Im Raum stehen beispielsweise ein verbessertes Angebot im Bereich Ausbildung oder mehr Angebote der Medien in Gebärdensprache.
Die Kommission hat im August 2025 die Verwaltung beauftragt, abzuklären, wie ein separates Gesetz zu den Schweizer Gebärdensprachen ausgestaltet werden könnte. Der entsprechende Bericht des EBG hat verschiedene Optionen aufgezeigt. Eine davon ist ausdrücklich die Anerkennung der Gebärdensprache in einem separaten Gesetz. Dieses Gesetz kann zudem mit Änderungen anderer Erlasse verbunden werden. Gerade diese Möglichkeit ist für die Kommissionsmehrheit wichtig, denn wir wollen nicht nur eine symbolische Anerkennung, sondern - wo notwendig - auch konkrete Verbesserungen erreichen.
Die Kommission hat deshalb im Januar dieses Jahres den nächsten Schritt gemacht. Sie hat beschlossen, einen Erlassentwurf auszuarbeiten, um die Gebärdensprachen aus dem BehiG herauszulösen und ein eigenständiges Rahmengesetz zu schaffen. Sie hat dabei insbesondere darauf hingewiesen, dass die Gebärdensprache unabhängig von der Inklusions-Initiative behandelt werden soll. Der Beschluss wurde mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefällt.
Als die WBK-S dem Erlassentwurf mit 4 zu 4 Stimmen und mit Stichentscheid des Präsidenten nicht zustimmte, musste die WBK-N entscheiden, wie sie weiterfahren will. Die Diskussion in der WBK-S hat aufgezeigt, dass die grundsätzlichen Argumentationslinien weiterhin bestanden, was die WBK-N dann so übernommen hat.
Die Kommissionsminderheit sah keinen Bedarf für ein eigenes Gesetz. Die Mehrheit aber wollte gerade die sprachliche und kulturelle Dimension stärker sichtbar machen. Der Antrag, das Anliegen unserem Rat in Form einer parlamentarischen Initiative mit dem Antrag auf Folgegeben zu unterbreiten, wurde am 21. Mai mit 14 zu 11 Stimmen angenommen. Damit ist die Haltung unserer Kommissionsmehrheit klar. Der Nationalrat hat diese Haltung vorgestern mit der Ablehnung des eingangs erwähnten Minderheitsantrags bereits bestätigt.
Wir verlangen heute nicht, dass wir bereits den fertigen Gesetzestext beschliessen. Wir verlangen, dass wir den Gesetzgebungsprozess beginnen und mit einer klaren Zuteilung der Zuständigkeiten anfangen, zu arbeiten.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, denn Sprache ist mehr als ein Hilfsmittel. Sprachen - unsere Muttersprache, genau wie die drei schweizerischen Gebärdensprachen - sind Identität, Bildung, Kultur und Teilhabe. Genau diese Dimension verdient auch im Schweizer Recht einen eigenen Platz.