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Stefan Müller-Altermatt · M-E

deRedetext
Schweiz21-09-2026

Ich möchte mit meiner Motion ein Thema wieder aufgreifen, welches wir schon ein paar Mal hier drin behandelt haben und welches aus fast unerklärlichen Gründen - "honni soit qui mal y pense!" - immer wieder gescheitert ist, nämlich das Referenzpreissystem für Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung, oder kurz: für Generika. Denn eigentlich haben sich fast alle schon einmal dafür ausgesprochen: der Bundesrat in der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, die Expertengruppe des Bundes, der Preisüberwacher und Parteien fast des ganzen politischen Spektrums. Trotzdem ist das Ding immer wieder gescheitert, eben: "Honni soit qui mal y pense!".

Die breite Unterstützung des Anliegens hat ihre Gründe, denn das Referenzpreissystem ist absolut einleuchtend und logisch und verfolgt ein einfaches Prinzip. Wir bezahlen weiterhin jede notwendige Behandlung, aber nicht jeden beliebigen Preis. Wo Arzneimittel medizinisch gleichwertig und entsprechend austauschbar sind, soll die Grundversicherung einen wirtschaftlichen Referenzpreis vergüten. Das stärkt den Wettbewerb, schont die Prämienzahlenden, beeinträchtigt die Qualität der Versorgung aber nicht.

Es gibt vier sehr starke Argumente, welche für das Referenzpreissystem sprechen.

1. Das wichtigste Argument: Das Referenzpreissystem senkt Kosten und entlastet die Prämienzahlenden. Die Arzneimittelkosten sind innerhalb von zehn Jahren um über 50 Prozent und somit deutlich stärker als die übrigen Gesundheitskosten gestiegen. Ein Referenzpreis setzt unmittelbar dort an, wo ohne Einbusse bei der Behandlungsqualität Einsparungen möglich sind. Es ist höchste Zeit, das Portemonnaie der Prämienzahlenden zu entlasten. Es ist unhaltbar und nicht hinnehmbar, dass unnötige Arzneimittelkosten den Kaufkraftverlust der Bevölkerung noch befeuern.

2. Gleiche medizinische Wirkung soll nicht unterschiedlich vergütet werden. Wenn mehrere Arzneimittel dieselbe Wirkstoffzusammensetzung haben und medizinisch absolut austauschbar sind, gibt es keinen sachlichen Grund, weshalb die obligatorische Krankenpflegeversicherung ein wesentlich teureres Präparat vollständig bezahlen soll.

3. Das Referenzpreissystem schafft echten Preiswettbewerb anstatt bloss höhere Selbstbehalte. Das heutige System versucht, Patientinnen und Patienten mit einem Selbstbehalt von bis zu 40 Prozent zur Wahl von günstigen Präparaten zu bewegen; man versucht, die Patientinnen und Patienten zu motivieren. Ein Referenzpreissystem wirkt eben umfassender. Die Hersteller teurer Generika erhalten einen Anreiz, einen direkten Anreiz, ihre Preise auf oder unter den Referenzpreis zu senken, wenn sie ihren Absatz sichern wollen. Damit wird nicht nur das Verhalten der Versicherten, sondern vor allem die Preisbildung der Anbieter beeinflusst.

4. Das Instrument ist erprobt, es ist zielgerichtet, und es ist sozial vertretbar. Referenzpreissysteme sind in Europa weit verbreitet und etabliert. Sie betreffen nicht innovative, patentgeschützte Arzneimittel, sondern Gruppen medizinisch austauschbarer Präparate. Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit kann die Gesetzgebung Ausnahmen vorsehen. Die Therapiefreiheit bleibt somit gewährleistet. Die Motion, wie ich sie formuliert habe, gibt dem Bundesrat zudem den nötigen Gestaltungsspielraum, um Versorgungssicherheit, kleine Märkte und besonders sensible Arzneimittel angemessen zu berücksichtigen. Das vom Bundesrat vorgebrachte Gegenargument, man solle zunächst die Wirkung der 2024 eingeführten Massnahmen abwarten, spricht letztlich nicht gegen das Instrument selbst. Der Bundesrat anerkennt ausdrücklich, dass ein Referenzpreissystem erneut angezeigt sein kann, falls die bisherigen Massnahmen nicht genügen. Angesichts des anhaltenden Kostendrucks schafft die Motion deshalb rechtzeitig eine weitergehende, strukturelle Lösung. Das wäre der dringend nötige, grössere und doch zielgerichtete Wurf anstelle von "Pflästerlipolitik".

Bitte stimmen Sie der Motion zu.

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