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Priska Wismer-Felder · M-E

deRedetext
Schweiz16-09-2026

Wir sind in der Differenzbereinigung einer wichtigen Vorlage, mit deren Hilfe der Ausbau des Stromnetzes beschleunigt werden kann. Gerne erinnere ich Sie an die vier tragenden Säulen einer funktionierenden Energieversorgung. Es sind dies: die Produktion, die Speicherung, die Energieeffizienz und eben das Netz. Nur im intelligenten Zusammenspiel dieser vier Säulen funktioniert die Versorgung sicher.

In dieser Vorlage hat der Bundesrat den dringenden Ausbau des Stromnetzes adressiert. Mit dieser Aussage habe ich schon etwas die Erklärung vorweggenommen, weshalb wir einige im Ständerat neu dazugekommenen Artikel wieder streichen möchten. Es ist der Mitte-Fraktion ein Anliegen, diese Vorlage kohärent und in sich geschlossen zu halten und somit auf die entscheidenden Artikel für den Stromnetzausbau zu reduzieren. Anliegen, die durchaus eine Berechtigung haben und diskussionswürdig sind, thematisch jedoch nicht in die Vorlage passen, möchten wir streichen. Das betrifft den Antrag der Minderheit Bäumle sowie Artikel 22 Absatz 2ter. Der Ständerat hat im Weiteren den Moorschutz im Sinne der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage gelockert. Im Wissen darum, dass eine solche Lockerung nur für wenige Hochspannungsleitungen eine Beschleunigung bringen würde, hat die Kommission des Nationalrates diese Lockerungen wieder gestrichen.

Nun müssen wir nochmals auf den Freileitungsgrundsatz in Artikel 15b zu sprechen kommen. Sie erinnern sich, eine Entscheidung, die bereits bei der Erstberatung für intensiven Gesprächsstoff gesorgt hat. Die Faktenlage war jedoch erdrückend eindeutig und ist es heute noch. Erdleitungen sind um ein Vielfaches teurer, haben eine halb so lange Lebensdauer, nämlich nur 40 statt 80 Jahre, sind bei Reparaturen schwerer zugänglich und teurer in der Instandhaltung.

In der Erstberatung haben wir bereits einige Ausnahmen zum Freileitungsgrundsatz definiert. Die Minderheit Pult möchte eine weitere Ausnahme für Biotope von nationaler Bedeutung ermöglichen. Ich erinnere Sie gerne daran, dass der Freileitungsgrundsatz nur für die Netzebene 1 gilt, also für das Übertragungsnetz, das Höchstspannungsnetz. Diese Leitungen in den Boden zu legen, ist nicht mit Erdverkabelungen auf der unteren Netzebene vergleichbar, die Sie vielleicht aus Ihrem Quartier kennen. In Fällen von Erdleitungen der Höchstspannung sprechen wir von massiven Eingriffen in das Erdreich und Bodenbearbeitungen, die mehr einer Autobahn als einem Radstreifen gleichen. Diese Trassen müssen freigehalten werden und jederzeit zugänglich sein. Sie sind mit Bau- und sogar Pflanzbeschränkungen belegt. Wie diese Ausnahme in Biotopen verträglich umgesetzt werden soll, kann ich mir schlicht nicht vorstellen. Unsere Fraktion wird am Freileitungsgrundsatz, so wie er in der ersten Beratung beschlossen worden ist, festhalten, weil sonst das Ziel dieser Vorlage wohl verfehlt würde.

Nun komme ich noch zur Minderheit Candan Hasan zu Artikel 15d. In diesem Artikel hat der Ständerat nachgebessert und die Ausweitung des nationalen Interesses für das Verteilnetz zwar bestätigt, die unterste Netzebene 7 jedoch ausgenommen; das war sinnvoll und richtig. Die Minderheit Candan Hasan will jedoch auch die Netzebenen 5 und 6 ausnehmen. Wir haben bereits im Energiegesetz festgehalten, dass Netzverstärkungen von nationalem Interesse sind, wenn sie für den Anschluss von erneuerbaren Energien notwendig sind. Genau da gibt es heute lange Verzögerungen. Hier wollen die Minderheit Candan Hasan und der Einzelantrag Wyssmann wieder Steine in den Weg legen. Aber um kohärent zu sein, ist auch in diesem Gesetz eine entsprechende Bestimmung notwendig. Deshalb müssen sich alle entscheiden, ob sie nun die erneuerbaren Energien beschleunigt ausbauen wollen oder nicht. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Candan Hasan abzulehnen.

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