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Barbara Stucki · GLP

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Grosser Rat (BE)04-03-2024
Barbara Stucki, Stettlen (GLP), Fraktionssprecherin. Ich bin mit den Motionärinnen und Motionären in sämtlichen Punkten einig, was ihre Begründung für die Forderung betrifft. Wir bilden Frauen aus – wir bilden sie gut aus. An den Fachhochschulen und an den Universitäten schliessen teilweise mehr Frauen ihre Ausbildung ab als Männer. Wir haben einen nie dagewesenen Fachkräftemangel und wir sind auf alle gut ausgebildeten Arbeitskräfte angewiesen. Und gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden. Das Geschlecht darf dabei keine Rolle spielen. Das hätte niemals eine Rolle spielen dürfen. Die Arbeit von uns Frauen, wenn es die gleiche Arbeit ist, wie sie die Männer leisten, ist auch gleich viel wert wie die Arbeit der Männer, und nach wie vor gibt es unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen. Sie sind kleiner geworden, aber sie sind noch da, auch wenn der Sprecher der SVP davon scheinbar keine Kenntnis hat.

Jetzt fordert die SP für die Behebung dieser Lohnungleichheit aber, dass die national eingeführte Lohngleichheitsanalyse im Kanton Bern für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden eingeführt werden soll. Die Lohngleichheitsanalysen sind letzten Sommer von Unternehmern grösser als 100 Mitarbeiter ein erstes Mal durchgeführt worden. Ich habe in dieser Zeit genau in so einem Unternehmen gearbeitet. Ich habe also mitbekommen, wie dies läuft, und die einzige Auflage, die Unternehmen meines Wissens haben, ist, dass sie die Belegschaft über die Ergebnisse informieren. Auch wir sind über die Ergebnisse informiert worden. Es wird nicht kontrolliert, ob das gemacht wird. Es wird auch nicht gefordert oder gar kontrolliert, ob dieser Gender Pay Gap oder die Lohndifferenz behoben wird.

Geschätzte Anwesende, mit der Einführung einer Analyse für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden erreichen wir einfach etwas – das hat Grossrätin Rüfenacht auch gesagt –: Transparenz. Die Unternehmer wissen nachher, ob sie Lohnunterschiede haben oder nicht. Aber kein einziger Lohn, weder jener von Männern noch von Frauen, ist damit angepasst worden. Die kleineren KMU im Kanton Bern – und nur im Kanton Bern – müssten bei der Umsetzung dieser Motion nachher alle 4 Jahre diese Bürokratie erledigen, aber sie werden weder verpflichtet noch kontrolliert, ob sie allfällige Missstände beheben.

Geschätzte Motionäre und Motionärinnen, wenn Sie wirklich etwas gegen Lohnungleichheit machen möchten, dann fordern Sie Lohnbuchkontrollen, so wie sie z. B. im Bauhauptgewerbe gang und gäbe sind. Wenn dort Verstösse festgestellt werden, sind die Unternehmer verpflichtet, diese Differenzen auszugleichen. Es wird kontrolliert, ob es gemacht wird, und es gibt Nachkontrollen, die prüfen, ob die Buchhaltung in Ordnung ist. Das würde die Lohnungleichheit beseitigen. Aber eine Lohngleichheitsanalyse, wie sie der Bund für Unternehmer ab 100 Person kennt, jetzt im Kanton Bern für Unternehmen mit 50 Personen einzuführen – das bringt einfach die Transparenz und alle 4 Jahre 2 Tage zusätzlichen Büroaufwand.

Die GLP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab. Aus unserer Sicht ist es nicht sinnvoll, eine kantonale Verschärfung einer nationalen Regelung in Bezug auf die Lohngleichheitsanalyse einzuführen. Es wäre ein wirtschaftlicher Standortnachteil für den Kanton Bern, der aus Sicht meiner Fraktion keinen Nutzen in der Sache bringen würde. Merci.

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