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Discurs

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Grosser Rat (BE)04-03-2026
Christine Häsler, BKD-Direktorin. Ich nehme gerne Stellung zu dieser Motion und zur Haltung der Regierung.

Die Weiterbildung von sogenannt Geringqualifizierten, von Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteigern und von Personen, die beispielsweise von der Digitalisierung besonders betroffen sind, weil ihr Arbeitsplatz, wie sie ihn vorher gekannt haben, nicht mehr da ist und sie sich weiter orientieren und weiterentwickeln müssen, ist mir persönlich sehr wichtig, und es ist auch dem Regierungsrat sehr wichtig, dass wir für diese Menschen Möglichkeiten schaffen. In diesem Sinn ist das Ziel der Motion absolut nachvollziehbar. Diese Menschen sollen bessere Chancen bekommen auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt.

Der vorgeschlagene Weg, den diese Motion aufzeigt, ist aus Sicht der Regierung deutlich weniger geeignet als das, was der Kanton Bern schon tut. Der Kanton Bern verfügt bereits heute über ein sehr wirksames Förderinstrument: über die Angebotsförderung. Das geht deutlich weiter als die Lösung, welche die Motion vorschlägt und die sie nach dem Vorbild der Kantone Luzern und Genf mit Bildungsgutscheinen hier im Kanton Bern umsetzen möchte. Der Kanton Bern subventioniert aktuell gezielt Bildungsangebote z. B. für Erwachsene mit Lücken in den Grundkompetenzen, für Personen ohne Berufsabschluss auf Sekundarstufe II, aber auch für Menschen, die nach einer längeren Zeit, während der sie nicht im Arbeitsmarkt waren, wieder einsteigen oder für Menschen, die sich beruflich neu orientieren müssen. Das ist die ganze Bandbreite von Massnahmen, die man anbietet, je nachdem, was die Person gerade braucht. Damit stärken wir natürlich das Fachkräftepotenzial, wir reduzieren aber auch die sozialen Folgen für die Personen, die betroffen sind, und wir ermöglichen den Betroffenen die aktive Teilnahme an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt.

Diese Angebote sind im ganzen Kanton verfügbar und sie sind sehr stark vergünstigt. Der Kanton übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten – so viel wie rechtlich möglich ist –, die restlichen Kosten tragen entweder die Teilnehmenden selbst oder die Sozialhilfe, aber sehr oft auch Stiftungen und kirchliche Organisationen, manchmal sogar noch Gemeinden, die ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Restkosten direkt unterstützen.

Ein solches Gutscheinsystem, wie es hier mit der Motion vorgeschlagen wird und wie es z. B. im Kanton Luzern existiert, ist verglichen mit dem, was wir bereits etabliert haben und seit längerer Zeit hier im Kanton Bern anbieten, eingeschränkt. Es ist zeitlich begrenzt und es ist wenig planbar.

Mit der Angebotsförderung über Leistungsverträge, wie wir sie heute haben – ich darf alle Jahre ganz, ganz viele Leistungsverträge unterschreiben, durch welche die Menschen diese Leistungen erhalten –, können wir die Qualität verbessern, die Inhalten und die regionale Verteilung steuern. Wir können darauf achten bei den Leistungsverträgen, die wir an verschiedene Organisationen in diesem Bereich abgeben – oder auch an Schulen –, dass es auch regional gut verteilt ist, dass es nicht einfach dort stattfindet, wo es gerade dem Anbieter am besten passt, sondern dass es überall stattfindet und dass wir auch innovative Projekte ganz gezielt fördern können.

Wir unterstützen im Weiteren Arbeitgeber finanziell, die zusammen mit Bildungsspezialisten Grundkompetenzkurse für Mitarbeitende durchführen, direkt in ihrem Betrieb, direkt am Arbeitsplatz und auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten, also genau das, was die Leute dort vor Ort brauchen. Für Erwachsene ohne Abschluss auf Sekundarstufe II, also für Menschen, die keine Lehre und keinen Mittelschulabschluss machen konnten, existiert ein Grundkompetenzkurs von einem Jahr, der vom Kanton finanziert wird, der sie befähigt, anschliessend einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie erhalten eine Berufsberatung, ein kostenloses Assessment und Beratung auf ihrem Weg.

Liebe Grossrätinnen und Grossräte, dies sind weitreichende Leistungen. Das geht weit über das hinaus, was Sie mit der Motion fordern möchten, dass wir nämlich das System von Luzern oder Genf einbeziehen oder umsetzen. Was wir im Kanton Bern anbieten, geht noch weiter: Wir unterstützen ganz gezielt die Sensibilisierung von Beratungsstellen und Sozialdiensten, damit sie die Menschen, die bei ihnen in der Beratung oder auf dem Sozialdienst sind, begleiten und ihnen aufzeigen können, dass es diese Kurse und diese Möglichkeiten gibt, damit die Klientinnen und Klienten den Weg zu all diesen Kursen finden und ein passendes Angebot nutzen können.

Aus all diesen Gründen – weil wir heute schon sehr, sehr viel machen auf diesem Weg und weil wir sehr viel weniger machen würden, wenn wir auf das vorgeschlagene Gutscheinsystem wechseln würden – beantragt Ihnen der Regierungsrat die Ablehnung dieser Motion. Jetzt wurde in ein Postulat gewandelt. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, wir haben das gut angeschaut: Es macht keinen Sinn, dass wir prüfen, ob vielleicht doch dieses Gutscheinsystem besser wäre. Das haben wir geprüft, und der Regierungsrat ist der Meinung, dass das, was wir heute haben, deutlich besser ist; es wäre eine Verschlechterung. Ich bitte Sie deshalb, auch das Postulat abzulehnen. Merci vielmals für die Aufmerksamkeit.

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