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Anne Speiser-Niess · SVP

de
Grosser Rat (BE)06-12-2023
Anne Speiser-Niess, Zweisimmen (SVP), Fraktionssprecherin. Was wollen die Motionäre mit dem Vorstoss? Nicht mehr und nicht weniger, als dass der Zugang zu irreversiblen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung nur denjenigen Personen vorbehalten sein darf, die nach schweizerischem Zivilgesetzgesetzbuch volljährig sind.

Man muss sich schon ernsthaft fragen: Wann ist ein Jugendlicher, ein Kind, ein Teenager in der Lage, einzuschätzen, welches Geschlecht er hat – im Wissen darum, dass auch Wissenschaftler Alarm schlagen, dass es eigentlich nicht evidenzbasiert sei, dass das richtig erfolgen kann. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, dass man das machen kann, ohne dass man nachher Konsequenzen hat, die natürlich die Direktbetroffenen am ehesten ausbaden müssen.

Die Motionäre bestreiten ja gar nicht, dass das Thema Geschlechtsumwandlung ein aktuelles Thema ist. Ich glaube aber, dass wir hier in diesem Saal einen sehr wichtigen Auftrag haben, den sogenannten Vorsorgeprinzipauftrag – und zwar, dass wir nicht mehr machen als nötig und nicht früher als nötig.

Wir als SVP-Fraktion stimmen dieser Motion einstimmig zu, mit der Überzeugung, dass das eine Hilfeleistung ist, um einen wichtigen Entscheid mindestens so weit hinauszuzögern, bis die Person volljährig ist ... (Der Präsident bittet den die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) ... und dann wirklich in der Lage ist zu entscheiden, ob sie das will oder nicht. Ich bitte Sie, diese Motion ebenfalls zu unterstützen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Datas: OpenParlData · CC BY 4.0