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Karin Berger-Sturm · SP

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Grosser Rat (BE)11-06-2024
Karin Berger-Sturm, Grosshöchstetten (SP), Fraktionssprecherin. Guten Abend, alle gut gespeist? Noch nicht am Schlafen, hoffentlich? Ich spreche hier für – cheers! – die SP-JUSO-Fraktion und nehme es vorweg: Wir sind natürlich für die Motion und nehmen sie einstimmig an. Die SP-JUSO-Fraktion dankt dem Regierungsrat für seine differenzierte Antwort und auch für die Empfehlung zur Annahme.

Der Regierungsrat hat präzisiert und, Reto Zbinden, die Zielgruppen sind nur vorläufig aufgenommene Ausländerinnen, also Personen, die zwar die Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllen, die aber einen legalen F-Status haben. Das heisst, es ist vom Bund anerkannt, dass sie nicht in ihr Land zurückkehren können. Sie dürfen arbeiten, sie können eine Ausbildung machen, sei es Berufsbildung oder Studium oder höhere Berufsbildung. Aber die Ausbildung scheitert oft an den Kosten, an der Notwendigkeit, Niedriglohnarbeit anzunehmen, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Für die Ausbildung reicht es oft nicht. Längerfristig besteht die Gefahr, dass diese Menschen von der Sozialhilfe abhängig bleiben. Das ist schmerzhaft für sie und kostspielig für den Kanton.

Ein Antrag für Ausbildungsunterstützung war bisher für diese Gruppe der Ausländer mit F-Status nicht möglich. Der Regierungsrat hat dies ausführlich ausgeführt. Mit Annahme der Motion würde sich der Kanton Bern unter den mit Freiburg inzwischen zwölf Kantonen einreihen, die darauf setzen, dass wir qualifizierte Fachkräfte brauchen, dass qualifizierte Ausbildungen dafür notwendig sind und gefördert werden sollen, und dass Ausbildungen nicht an den finanziellen Ressourcen von ansonsten ausbildungsfähigen Personen scheitern.

Qualifizierte Ausbildungen sind nachhaltig und wirtschaftlich, und sie führen letztendlich zu sozialer Absicherung. Es dient dem Einzelnen, und es dient der Gesellschaft und dem Kanton mit Fachkräften und letztendlich auch mit Steuereinnahmen von qualifizierten Personen. Ausbildungsbeiträge sollen aber nur denen gewährt werden, die Potenzial und Willen haben, eine Ausbildung erfolgreich abzuschliessen. Es gelten genau die gleichen Kriterien für die Gewährung und Bemessung der Stipendien, die gleichen Modalitäten für die Anerkennung einer Ausbildung mit Abschluss und für die anerkannten Ausbildungsstätten.

Die Ausbildungsbeiträge werden an das Einkommen angerechnet, diese Stipendien werden also an das Einkommen angerechnet, das heisst, sie reduzieren den Betrag, der über die Sozialhilfe gewährt werden muss. Das heisst, die Sozialhilfe wird weniger belastet. Insgesamt ist das Ganze keine Giesskannenlösung, sondern eine spezifische zielgerichtete Förderung von Einzelpersonen mit Aussicht auf Erfolg im Sinn des Gesetzes, das die Existenzsicherung während der Ausbildung, während einer geeigneten Ausbildung bezweckt.

Besten Dank für die Unterstützung der Motion, die uns Fachkräfte, Fachwissen und engagierte Personen bringt.

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