Stefan Berger · SP
Mit dieser Motion fordere ich aber jetzt die rasche Realisierung des dringend benötigten Erweiterungsneubaus für das Gymnasium Burgdorf. Ich bin mir bewusst, ich bin mir voll bewusst, dass mit dem Entscheid im Rahmen der gesamtstaatlichen Priorisierung des Investitionsbedarfs, auf den Umzug der Technischen Fachschule Bern (TF, «Lädere») von Bern nach Burgdorf zu verzichten, auch der dringend notwendige Erweiterungsneubau für das Gymnasium Burgdorf gestrichen wurde.
Mit dieser Motion soll jetzt aber das fertige Projekt, das bereits über eine generelle Baubewilligung verfügt, dennoch rasch realisiert werden. Damit kann rasch und preiswert dringend benötigter, zeitgemässer Schulraum geschaffen werden, ein baufälliges Provisorium, das dem Kanton gehört, kann ersetzt und die akuten Platzprobleme am Gymnasium Burgdorf können gelöst werden.
In diesem Zusammenhang ist es mir auch wichtig anzufügen, dass die Antwort des Regierungsrates zu der vorhergehenden Motion zu dieser Thematik so nicht stimmt. Die Stadt, ja der Kanton sind sich nach langen, mühsamen Verhandlungen über den Umgang mit den bestehenden Gebäuden des Gymnasiums sowie über die notwendigen Baurechte einig. Der Kanton muss weder das Hauptgebäude noch die Turnhalle übernehmen, noch muss er die beiden Gebäude deshalb auch sanieren. Dieser Umstand reduziert die Kosten für das Projekt markant auf noch rund 38 Mio. Franken. Kosten, die nicht annährend so hoch sind wie die Nachkredite für die beiden neuen Campus der BFH in Bern und in Biel.
Ich bin mir auch bewusst, dass diese Investition nicht in der Investitionsplanung eingestellt ist. Aber ich bin mir sicher, dass sich die Realisierung dieses Erweiterungsneubaus im Rahmen der angestrebten Neuverschuldung von 500 Mio. Franken bis 2031 realisieren lässt. Denn in dieser Periode sind für die von der BVD vorgeschlagene Umnutzung des Areals der BFH bereits 13,3 Mio. Franken eingestellt. Wenn wir die restlichen 25 Mio. Franken bis 2031 – auch unter Berücksichtigung der Projekte und von deren Projektstand im Anhang 2 der gesamtstaatlichen Priorisierung – für ein Bildungsprojekt nicht aufbringen können, dann, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehe ich schwarz für den Kanton.
Sollte dennoch auf die Realisierung dieses fertig erarbeiteten Projekts verzichtet werden, müssten nicht nur die Planungskosten von 3,1 Mio. Franken endgültig abgeschrieben werden, sondern dann steht auch – Michael Ritter und andere haben es vor mir schon gesagt – dringend notwendiger und zeitgemässer Schulraum für das Gymnasium vor 2032/2033 nicht zur Verfügung.
Denn die baulichen Massnahmen auf dem Areal der BFH können erst nach dem Umzug der BFH in den neuen Campus Biel – wir gehen davon aus, dass das irgendwann Ende 2028/2029 sein wird – angefangen werden. Und für diesen Umzug oder für diese Nachnutzung liegt noch kein entsprechendes Projekt vor, und auch die Realisierbarkeit einer möglichen Umnutzung ist nicht final geprüft. Wir gehen da also zeitlich wie aber auch finanziell ein nicht unerhebliches Risiko ein. So viel Zeit bei so viel Ungewissheit, geschätzten Kolleginnen und Kollegen, hat das Gymnasium nicht.
Für die Überweisung der Motion danken ich und auch die kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Burgdorf Ihnen. Vielen Dank.