Sandra Hess · FDP
Nun hat sich tatsächlich gezeigt, dass die JVA die Hälfte ihres Landwirtschaftslands abgeben kann, und es hat sich gezeigt, dass die Fragezeichen des Grossen Rates berechtigt waren. Man könnte meinen, dass der Grosse Rat mit dieser Vorstoss-Serie Angst vor der eigenen Courage bekommen hat und jetzt trotzdem nicht möchte, dass das Land aus den Fängen und Fittichen des Kantons entlassen wird.
Wir können zwar der Vorstellung viel abgewinnen, dass man grosse, zusammenhängende landwirtschaftliche Flächen schaffen sollte, weil man diese effizienter und wirtschaftlicher betreiben kann. Aber wir sind nicht irgendwo im Mittelland, wo sich die Bauernbetriebe zusammenschliessen, sondern wir sind einer Strafvollzugsanstalt. Die Mitarbeiter auf dem Hof sind Straftäter und können sich nicht frei bewegen. Der Kanton ist verantwortlich, dass sie innerhalb der JVA bleiben und nicht fliehen können.
Das sind andere Voraussetzungen als auf einem normalen Bauernhof. Deshalb ist für uns klar, dass es eine saubere, betriebliche Abgrenzung braucht. Sie dient der Sicherheit von uns allen, und die Gesellschaft erwartet von uns, dass wir diese gewährleisten. Wir können der Argumentation der Regierung vollumfänglich folgen und begrüssen, dass man das Land verpachten und auch gewisse Einnahmen erzielen möchte.
Die FDP-Fraktion lehnt diese Motion ab.