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Discurs

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Grosser Rat (BE)30-11-2023
Christoph Ammann, WEU-Direktor. Ich danke für die gute Diskussion, die mir erlaubt, dass ich mich sehr kurz halten kann. Ich entnehme der Diskussion – eigentlich von allen Votantinnen und Votanten – die Einschätzung, dass die Energieberatungsstellen gute, wichtige und nötige Arbeit leisten. Sie sind kantonal gesetzlich verankert: Im KEnG ist das so vorgesehen, und es ist auch vorgesehen, dass sich die Gemeinden an den Kosten beteiligen. Es gibt einen Kostenrahmen von einem Minimum von 80 Rappen bis hinauf auf höhere Beträge.

Es ist, glaube ich, allen klar, und das will auch niemand: Das gesetzliche Minimum wäre völlig quer in der Energie- und Klimalandschaft. Es wäre auch ein falsches Signal und würde vor allem dem Bedarf nicht gerecht, der ausgewiesen ist und der jetzt gerade auch von den Vertreterinnen und Vertretern aus den einzelnen Regionen mit Zahlen, mit Beispielen hinterlegt wurde. Die Energieberatungsstellen als unabhängiges, niederschwelliges Angebot für eine Anfangs- und Erstberatung sind wichtig, sie sind nachgefragt und sie können im Moment nicht alle Anfragen bewältigen. Die Nachfrage ist deutlich grösser als das Angebot an Beratungsleistungen.

Ich brauche in diesem Raum nicht zu erklären, warum. Wir haben auf der einen Seite das KEnG, das Anreize setzt, das ein klares Ziel hat: weg von «fossil», hin zu «erneuerbar». Wir haben ein Förderprogramm, das die richtigen Förderanreize setzt, mit dem wir gestützt auf griffige Kriterien jährlich 80 Mio. Franken Fördermittel sprechen, und wir haben eine geopolitische Lage, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, in der klar ist und die auch klarmacht, warum die Beratungsleistungen nachgefragt werden und warum es sie braucht. Die Leute wollen diese – auch getrieben durch einen wirtschaftlichen Druck: Die Energie ist teurer geworden und die Energie wird noch teurer werden; es gibt aber auch das Bedürfnis und die Sensibilisierung in breiten Bevölkerungsschichten, dass man von fossilen Abhängigkeiten von Diktaturen aus dem Ausland wegkommen will, dass man solche Abhängigkeiten abbauen will. Die Bevölkerung ist nicht nur sensibilisiert, sie reagiert auch.

In einer solchen Ausgangslage, geschätzte Grossrätinnen und Grossräte, ist der Antrag der Regierung massvoll. Wir beantragen die Erhöhung auf 1,18 Franken nicht, weil wir das Gefühl haben, damit könne man alles und jede Nachfrage abdecken, sondern weil wir als Regierung den Eindruck haben, das sei der Betrag, den wir wirklich brauchen, um die Erstberatungen ohne grössere zeitliche Verzögerung und so, dass wir die Qualität hochhalten können, anbieten zu können. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Regierung zu unterstützen. Danke.

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