Discurs
Weshalb wir insbesondere die noch strittige Ziff. 3 direkt abschreiben sollten, versuche ich Ihnen zu erläutern. Es geht um die «Klärung der Verantwortlichkeiten und finanziellen Unterstützungen für die Wiederherstellung von Infrastrukturen nach Hochwasserschäden».
Vorweg: Wenn jemand von einem Hochwasserschaden betroffen ist, dann belastet das finanziell wie emotional. Ich wünsche das niemandem. Im finanziellen Bereich sind die Verantwortlichkeiten und die Unterstützungsmöglichkeiten klar. Es gibt Versicherungen, die solidarisch und obligatorisch sind, und es gibt private Versicherungen – Versicherungen, deren Leistungen allen Bürgerinnen und Bürgern einheitlich zur Verfügung stehen. Wenn man sich nicht versichert, ist man selbst schuld. Wenn man sich nicht versichert, kann es nicht sein, dass man nachher die hohle Hand macht. Es braucht hier keine weitere Prüfung.
Ich weise hier gerne darauf hin, dass die GVB, die Gebäudeversicherung unseres Kantons Bern, einen Schritt weitergeht, als eigentlich vorgeschrieben wäre. Sie berät und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bereits beim Schutz der Gebäude vor Naturgefahren. Das fängt bei der Planung an, bei der baulichen Umsetzung. Wir haben gestern über das Seegras (M 008-2024) diskutiert. Ein Gemeindepräsident hat dort sein Haus angehoben.
Man hat die erste Juragewässerkorrektion von 1861 bis 1868 gemacht. Man hat die zweite 1939 begonnen, wegen des Kriegs abgebrochen und dann von 1961 an noch einmal korrigiert. Die Konsequenz war, dass die Leute viel näher am Wasser gebaut haben. Man hat einem, der fast gleich heisst wie ich, gesagt, er solle nur einstöckig bauen. Er hat gesagt, er baue zweistöckig. Er hat sein Terrain nicht angehoben und wenn es jetzt ein Hochwasser gibt, wird es schwierig für ihn.
Zu den Ziffern 4 und 5 anerkennt die Motionärin, wie wir gehört haben, glaube ich, die Abschreibung.
Lassen Sie mich dazu noch etwas erläutern. Die Revitalisierung von Seeufern ist explizit kein Hochwasserthema. Gewässerökologisch sind entsprechende Massnahmen sehr wichtig. Und hier die gute Nachricht: Der Kanton Bern hat in diesem Bereich eine vom Bundesrat genehmigte Strategie, die die kleineren Uferabschnitte am Bielersee umfasst.
Hier muss ich die Erwartungen an Revitalisierungen dämpfen. Mit Schilfgürteln und mit Bestockungen können wir nicht viel zum Schutz vor Hochwasser beitragen. Schilf wird teilweise sogar als natürliche Kläranlage eingesetzt, das heisst, Wasser geht durch Schilf hindurch, nur nicht so schnell. Bestockungen: Wenn die entsprechenden Wurzeln einmal voll Wasser sind, hilft das auch nicht mehr. Hochwasser braucht und fordert vor allem eines: Genug Platz, möglichst viel Platz. Wenn Sie hier dichter bestocken wollen oder wenn Sie dichtere Schilfgürtel wollen, hilft uns das nichts. Das gibt keinen zusätzlichen Raum.
Die notwendigen Schritte und Massnahmen zu einer wirksamen Reduktion der Hochwasserrisiken an den Juraseen sind heute bekannt. Sie werden angewendet. Wenn man sie anwendet, passiert das, was im November des vergangenen Jahres passiert ist. Wir haben drei bis vier Tage, bevor es anfing, richtig zu regnen, in Thun Wasser hinausgelassen. Wir hatten Glück: Der Thunersee war fast voll, der Bielersee wäre beinahe gekippt, als es aufhörte, zu regnen. Wir haben vier Tage vorher angefangen, Wasser abzulassen. Manchmal muss man auch etwas Glück haben, aber aus Sicht der Regierung sind keine weiteren Massnahmen notwendig. Ich werde Sie auch wieder zum Hochwasserregulierungsteam einladen, damit Sie sich erneut informieren können.
Wenn man Hochwasserrisiken reduzieren will, braucht es mehrere Pfeiler: Erstens zuverlässige Wetter-, Abfluss- und Hochwasserprognosen, zweitens Information der Betroffenen, drittens belastbare Planungsgrundlagen, viertens gut ausgebildete Fach- und Einsatzkräfte und fünftens geeignete Objektschutzmassnahmen. In der Schweiz hat man in den letzten zwanzig Jahren über 20 Mrd. Franken investiert. Wenn Sie nach Süddeutschland schauen, sehen Sie, was dort abgeht, weil dort immer noch und immer wieder Dämme brechen. Bund, Kantone und Gemeinden kennen hier in der Schweiz, im Kanton Bern, ihre jeweiligen Aufgaben.
Ich garantiere Ihnen noch einmal höchstmögliche Sicherheit. Was ich Ihnen nicht garantiere, ist eine hundertprozentige Sicherheit. Das heisst aber nicht, dass wir konkrete Schritte und Massnahmen heute nicht zuverlässig umsetzen würden; es heisst, dass wir dranbleiben.
Ich habe, glaube ich, gegenüber der BaK schon gesagt, wir müssen zum Beispiel den Bräschtegraben im Seeland entsprechend sanieren. Diese Juragewässerkorrektion (JGK) kommt auch in die Jahre ... Deshalb: Wir sind dran und wir bleiben dran. Dafür haben wir Profis. Ich bin immer froh, wenn Sie uns emotional und mit Diskussionsbeiträgen unterstützen. Aber überlassen Sie diese Arbeiten denjenigen, die sie dann auch ausführen.
Der Regierungsrat beantragt Ihnen die Annahme und gleichzeitige Abschreibung der Motion und dankt Ihnen hier für das Verständnis.