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Seraina Patzen · GRÜNE

de
Grosser Rat (BE)10-03-2026
Seraina Patzen, Bern (GRÜNE), Antragstellerin. Wir sind auch extrem froh, dass es möglich wird, dass ein Mädchenhaus im Kanton Bern eröffnet wird. Hinter dieser Eröffnung steht ein langjähriges Engagement von vielen Leuten, von Frauen, die sich über 15 Jahre dafür eingesetzt haben, und ihnen wollen wir danken, dass sie so lange drangeblieben sind, damit das heute möglich ist.

Zum Antrag: Der Regierungsrat hat im Leistungsvertrag mit dem Mädchenhaus – wir haben es schon gehört – festgelegt, dass die Aufenthaltsdauer für Minderjährige nur 21 Nächte betragen soll. Eine längere Aufenthaltsdauer soll nur möglich sein, wenn keine Anschlusslösung gefunden wird. Ein Mädchenhaus ist aber keine Notschlafstelle. Es ist fachlich unbestritten, dass für die Stabilisierung der Situation, für die nötigen Abklärungen für eine Anschlusslösung und einfach für einen ersten Moment der Ruhe im Normalfall mehr Zeit benötigt wird. Die Verantwortlichen des neuen Mädchenhauses betonen dies ganz stark. Man konnte das auch in den Medien lesen.

Ja, es wird gesagt, dass nach diesen 21 Tagen niemand auf die Strasse gestellt wird. Ja hoffentlich wird niemand einfach so nachher auf die Strasse gestellt! Trotzdem ist es halt so, dass, wenn diese 21 Tage auf dem Papier dastehen, alle Ressourcen darauf verwendet werden, die Anschlusslösung nach den 21 Tagen zu finden, und das wird in vielen Fällen mit erhöhtem Schutzbedarf schwierig werden. Die Ressourcen sollen aber nicht einfach dafür gebraucht werden, sondern sie sollen eben dazu da sein, ein Vertrauensverhältnis mit den Bewohnerinnen des Mädchenhauses aufbauen zu können. Sie sollen darauf verwendet werden, Orte zu schaffen, wo die Bewohnerinnen zur Ruhe kommen können und sich neu orientieren können, und dafür braucht es einfach mehr Zeit.

Es wird gesagt, Zürich sei halt nicht Bern. Es tut mir leid, aber dieses Argument leuchtet mir überhaupt nicht ein. Was soll denn genau in Zürich so anders sein beim Funktionieren des Mädchenhauses? Für die Betroffenen macht es auf jeden Fall keinen Unterschied, ob sie in Zürich in diese schwierige Situation kommen oder in Bern und ob sie in Zürich ins Mädchenhaus kommen oder in Bern. Es ist die genau gleiche Ausgangslage. Man hat dort ein Modell, das gut funktioniert. Warum man sich nicht daran orientieren soll, leuchtet mir nicht ein.

Darum fordert der Antrag, dass man den Aufenthalt auf drei Monate erhöht. Das entspricht dem, wie es in Zürich funktioniert. Ich glaube, mit diesen klaren Aussagen, die wir von den Verantwortlichen des Mädchenhauses haben, die wir von der fachlichen Seite haben, ist es einfach unnötig, zuerst diese 21 Tage auszuprobieren, um nachher festzustellen, dass es nicht funktioniert. Diese Schlaufe können wir uns sparen zugunsten der Betroffenen und der Mitarbeitenden des Mädchenhauses. Ich danke Ihnen für die Zustimmung zu diesem Antrag.

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