Nicole Barandun · M-E
Das war bei dieser Vorlage in der Kommission kein Thema. Diese Themen gehören in den Einzugsbereich des Fedpol. Es gibt dafür strafrechtliche Massnahmen, die man treffen kann und die übrigens ähnlich sind wie diejenigen, die man im Nachrichtendienst vorsehen kann. Der Unterschied ist, dass es beim organisierten Verbrechen und der Wirtschaftskriminalität, das Sie als zweites Thema noch genannt haben, darum geht, dass bereits Verfahren laufen und die Strafverfolgungsbehörden darauf gestützt ähnliche Überwachungsmassnahmen anordnen können. Hier geht es um Prävention, um Überwachung in einem Moment, in dem es vielleicht noch nicht zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Das ist ein Unterschied. Sobald es tatsächlich zu strafbaren Handlungen gekommen ist, kann auch die Strafverfolgungsbehörde Überwachungsmassnahmen anordnen, zum Beispiel Telefonüberwachung.