Brigitte Pool · FDP
Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Durch den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative gibt das Bundesrecht neu vor, welchen Mindestbeitrag die Kantone für die IPV einsetzen müssen. Weshalb stehen wir vor dieser Sachlage? Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz hat ein qualitativ sehr hohes Niveau, egal ob in der Medizin, in der Chirurgie oder in der Psychiatrie, um nur einige Fachgebiete zu nennen. Zugang dazu haben alle in der Schweiz Wohnenden, ob besser situiert oder in einfachen Verhältnissen lebend. Das soll auch so sein. Steigende Krankenkassenprämien sind v.a. jetzt, d.h. im Herbst, bei Versicherten, in der Politik, in den Medien und bei den Parteien ein alljährliches Thema. Der Vergleichsdienst Comparis hat kürzlich ausgerechnet, dass der Anteil der Gesundheitskosten am durchschnittlichen Haushaltsbudget im Zeitraum in den letzten zehn Jahren um ganze 0,2 Prozent auf 11,3 Prozent gestiegen ist. Eine eher überraschende Tatsache. Ein Grund dafür sind sicher die gestiegenen Einkommen. Schaut man die Prämien isoliert an, fällt auf, dass die Innerrhoder am wenigsten bezahlen. Das hat seinen Grund: Sie gehen weniger oft zum Arzt.
Wo sind die Kostentreiber im Gesundheitswesen? Ich nehme dazu Bezug auf eine kürzlich in der Tageszeitung erschienene Kolumne von Andrea Masüger. Ich zitiere: «Die Tendenz, nicht zuerst den Hausarzt, sondern direkt den Spezialisten aufzusuchen, ist steigend. Ärzte beobachten auch einen zunehmenden Einfluss von Dr. Google, was oft zu sinnlosen geforderten Abklärungen führt. Teure, aufwendige Leistungen werden bereits bei der ersten Konsultation verlangt. Der Patient will auf Nummer sicher gehen, sonst wechselt er eventuell die Praxis. Selbstrecherchen auf allen möglichen Plattformen verstärken Ängste und schüren Unsicherheiten, welche dann zu einer Überversorgung führen. Man will den medizinischen Fortschritt auskosten. Koste es, was es wolle. Die nominell steigenden Prämien führen dann zu einem Verhalten nach dem bekannten Motto: Wenn ich der Krankenkasse schon so viel bezahle, habe ich auch Anspruch auf Leistung. Also gehe ich zum Arzt, wann ich will. Das führt wiederum zu höheren Kosten und höheren Prämien. Der klassische Fall eines sich selbst ernährenden Problems.»
Wir sind klar der Ansicht, dass die Kosten der Krankenversicherungsprämien für alle Menschen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, mitgetragen werden sollen. So ist es im Bundesgesetz festgehalten. Es stellt sich nur die Frage: Sind das wirklich 40 Prozent der Bevölkerung oder haben wir ein Giesskannenprinzip wie bei der 13. AHV statt gezielter Unterstützung? Haben wir einen Fehlanreiz, z.B. man arbeitet lieber weniger Stellenprozent, dann bekommt man IPV? Ja, wir wissen, das klingt vielleicht etwas provokativ, aber vielleicht hat es doch seine Berechtigung.
Zu den 40 Prozent: Selbstverständlich können wir theoretisch den Mindestbetrag auch nur 20 Prozent der Bevölkerung gewähren. Dann sieht die Statistik anders aus. Aber das ist auch nicht die Lösung. Die einen hätten dann viel mehr und die weiteren 20 Prozent würden leer ausgehen. 6,4 Prozent bleiben eben diese 6,4 Prozent. Es stellt sich weiter auch die Frage, wie weit wir als Kanton autonom bleiben können, um die Kosten unter Kontrolle zu haben.
Zur Übergangsbestimmung und zur Anpassung zum Ausgleichsmechanismus: Der Kanton möchte bezüglich der Übergangsbestimmungen den bisher kantonalen Anteil von 4,6 Prozent nicht auf den Mindestbeitrag von 3,5 Prozent senken. Es wäre nach diesen zwei Jahren ein Quantensprung auf 6,5 Prozent. Dennoch dürfen wir uns die Frage stellen, ob dies mit dem Entlastungspaket 2026 (33.25.09) vereinbar ist. Es liegt in unserer Hand. Beim Ausgleichsmechanismus hätten wir uns gewünscht, dass ein eventueller Restbetrag, bedingt durch die geänderte Lebenssituation von IPV-Bezügern, anders verbucht werden könnte, z.B. in einem diesbezüglichen Reservefonds, statt im folgenden Jahr zusätzlich zu den Bundes- und Kantonsbeiträgen ins Budget zu legen. Die Mindestbeitragsvorgaben lassen dies jedoch leider nicht zu.
Zu den Kosten: Die zu erwartenden jährlichen Mehrausgaben von 59 Mio. Franken nehmen wir so zur Kenntnis. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese vom Bund vorgegebenen Mindestbeiträge nicht noch erhöht werden. Die Gesundheitskosten müssen für alle bezahlbar sein. Eine Umverteilung auf den Staat, d.h. auf den Steuerzahler, ist keine Einsparung in den Kosten der Grundversorgung, sondern nur eine Umverteilung. Im Aufgaben- und Finanzplan 2029 rechnet man mit einem IPV-Beitrag von 425 Mio. Franken. Um Fehlanreize zu vermeiden, könnten wir uns vorstellen, in einer zukünftigen Ausgestaltung des IPV-Systems den möglichen Beschäftigungsgrad in die Kriterien des IPV-Verteilungsmechanismus einzubeziehen. Hier ist der Kanton autonom. Ein wichtiger Ansatz zur Kostenkontrolle liegt nach unserer Einschätzung auch in der Effizienz und im Überdenken des Leistungsangebots in der Grundversorgung.