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Andreas Zappalà · FDP

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Grosser Rat (BS)26-06-2024Mitglied des Grossen Rates

Andreas Zappalà (FDP): Ich darf im Namen der Fraktionen der FDP und der LDP sprechen. Nach der Diskussion «Basel baut Zukunft« respektive den vor einem Monat besiegelten Kompromiss, wie in Basel-Stadt inskünftig mit Bebauungsplänen umzugehen ist, beraten wir heute zum ersten Mal einen Bebauungsplan, bei welchem wir aufzeigen können, wie wichtig uns der damals geschlossene Kompromiss ist und wie stark wir uns daran halten möchten.

Pascal Messerli hat es schon gesagt, bei den Bebauungsplänen unterscheiden wir neu in zwei Kategorien jene, die einen Planungsperimeter von mehr als 15’000 m2 haben und jene die darunterliegen. Es gibt beim beim ersteren dann Vorgaben an den Inhalt dieser Bebauungspläne und eine Vorgabe ist dieses Drittel, das dauerhaft gemeinnützig vermietet werden muss.

Das Areal Lindenhof umfasst einen Planungsperimeter von rund 12’000 m2 und liegt somit definitiv unter dieser Schwelle. Aus diesem Grund ist es legitim, sowohl von der Verwaltung wie auch jetzt von der Mehrheit der BRK zu fordern, dass man hier nicht das Drittel anwendet, sondern darunter geht. Die erste Vorlage, die von der Verwaltung ausgearbeitet wurde, sah noch eine Vorgabe von weniger als diesen 25 Prozent vor. Wir haben dann in der Kommission diskutiert und auch die Bauherrschaft hat signalisiert, dass sie mit 25 Prozent leben kann. Man kann hier also bereits sagen, dass auch die Bauherrin einen Kompromiss eingegangen ist und wir sind von der Meinung, dass es richtig ist, hier diese 25 Prozent vorzusehen.

Hier widerspreche ich ein bisschen Tonja Zürcher, die gesagt hat, mit diesem Bebauungsplan sei eine übermässige Verdichtung geplant. Es ist aber genau das, was wir eigentlich immer anstreben und wollen, nämlich, dass wir sagen, es soll dort verdichtet werden, wo bereits ein Standort bebaut ist. Und das macht man hier. Hier verdichtet man, indem man zwei zusätzliche Wohn- und Geschäftstürme hinstellen muss. Die Lonza ist Eigentümerin des Grundstückes und zugleich ein Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Arbeitgeberin in unserem Kanton, und sie hat signalisiert, dass sie Bedarf an zusätzlichen Büroräumen hat, welche sie eben an jenem Standort realisieren möchte.

Mit dem heute bestehenden Bebauungsplan – es gibt ja schon einen Bebauungsplan, der auf diesem Grundstück liegt – wäre eigentlich eine Realisierung zum Teil möglich, nur, diese Realisierung wäre dann nicht mehr zeitgemäss und liegt auch nicht im Interesse des Kantons und der Grundeigentümerin. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, dass man den bestehenden Bebauungsplan überarbeitet und einen neuen Bebauungsplan erlässt, mit neueren, aktuelleren und sinnvolleren Regelungen.

Zur Realisierung dieser Bebauung hat die Lonza einen Partner gesucht und mit Swiss Life eine Partnerin gefunden, die Erfahrung in der Realisierung solcher Projekte hat. Lonza hat klar dargetan, dass sie alleine eine solche Überbauung nicht realisieren könnte und es auch nicht in ihrem Interesse liegt, hier Wohnungsbau zu erstellen respektive Wohnungen zu vermieten. Es ist klar, dass bei der Bebauung solcher Areale auch wirtschaftliche Interessen mitspielen. Die Swiss Life steigt sicher nicht aus reinem Idealismus dort ein, sie ist aber bereit, sich kantonal politischen Gegebenheiten zu unterwerfen. Das zeigt sich schon, wie erwähnt, an der Tatsache, dass sie diese 25 Prozent gemeinnützigen Wohnanteil akzeptiert.

Aus unserer Sicht ist deshalb klar die Frage zu stellen: Möchten wir an diesem Standort Wohnraum mit einem Anteil von 25 Prozent Gemeinnützigkeit oder wollen wir gar keinen Wohnraum? Denn, so meine ich, die Botschaft ist klar, Swiss Life wird sich nur engagieren, wenn es auch für sie stimmt und ihr nicht zu viele Fesseln gelegt werden. Lonza allein wird keine zusätzliche Bebauung realisieren. Somit bin ich oder sind wir klar der Meinung, dass der Bebauungsplan auch in Bezug auf diese 25 Prozent so genehmigt werden muss. In die gleiche Richtung gehen auch die Überlegungen in Bezug auf die Parkplätze und das Label oder den Effizienzpfad.

Ich glaube, dass man durchaus sagen kann, dass Basel-Stadt ein eher strenges Regime fährt, wenn es um die Schaffung von Parkplätzen geht. Dies zeigt sich auch in der Parkplatzverordnung, die nur eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zulässt. Es ist deshalb unverständlich, dass wir bei jedem Bebauungsplan immer wieder neu die Parkplatzdiskussion führen müssen. Weder Investor noch Bauherr noch Grundeigentümern oder auch wie als Parlament verhalten uns gesetzeswidrig, wenn wir die Erstellung von Parkplätzen gemäss Parkplatzverordnung zulassen. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Antrag des GAB zurückzuweisen.

Gleiches gilt auch in Bezug auf den Effizienzpfad. Ich gestehe, ich bin Nichtfachmann und könnte Ihnen auch nicht konkret sagen, wo die Unterschiede liegen. Was ich aber verstanden habe, ist, dass sowohl jetzt SNBS wie auch der SIA-Pfad anerkannte Effizienzpfade sind. SNBS setzt offenbar die Standards für nachhaltiges Bauen und vereinbart dort Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt. Der SIA setzt die Energie in den Mittelpunkt, es werden Betriebsenergie, graue Energie und standortabhängige Mobilität einbezogen. Es sind also beides Pfade, die durchaus legitim sind.

Bei den Vorprojekten und den Vorbesprechungen hat man der Bauherrschaft vorgetragen, dass sie nach dem Label SNBS bauen müssen. Daran hat sich die Bauherrin gehalten. Eine Änderung nun mitten in der Planung vorzunehmen geht unseres Erachtens nicht, vor allem dann nicht, wenn sich die Voraussetzungen wesentlich ändern und das Projekt auf der Kippe steht. Ich erwähne nur einen Punkt. Gemäss Bauherrin wäre die Wärmeversorgung über Fernwärme nicht mehr möglich, wenn man jetzt wechseln würde auf das Label SIA. Undd das ist auch der Grund, weshalb auch wir Sie in Bezug auf diesen Antrag bitten, den Antrag des GAB nicht zu unterstützen und die BRK-Vorlage zu übernehmen.

FDP und LDP bitten Sie, den Bebauungsplan wie er von der BRK vorgestellt wurde, zu unterstützen.

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