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Beat von Wartburg · LDP

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Grosser Rat (BS)29-04-2022

Das Anliegen der Motion Brigger ist sympathisch. Wer möchte nicht klare Definitionen, wer möchte nicht preisgünstig wohnen und wer möchte sich nicht für gemeinnützigen Wohnungsbau aussprechen? Aber die Motion hat für Basel, die Wohnbautätigkeit und die Arealentwicklung gravierende Nachteile, weil sie künftig für alle Bebauungspläne greifen soll und weil René Brigger noch mehr will. Als Mitglied des Initiativekomitees Basel baut Zukunft möchte er die von ihm gewünschte Definition bis auf 50% der Bruttogeschossflächen angewendet sehen, dies ganz im Widerspruch zu seiner eigenen Motion, worin er schreibt, dass es nicht um die Festlegung eines bestimmten Anteils von preisgünstigem Wohnungsbau gehe, ja dass der Anteil weiterhin im Einzelfall festgesetzt werden müsse. Dass die Definition, welche die Motion Brigger verlangt, einen ganz engen Zusammenhang mit der Initiative Basel baut Zukunft hat, ist offensichtlich und die Regierung wünscht ja auch, die beiden Geschäfte zeitgleich und aufeinander abgestimmt zu behandeln. Warum ist die Definition von preisgünstigem Wohnraum gemäss Wohnraumförderungsgesetz für die Basler Gesetzgebung falsch? Der Bund will erklärtermassen mit seinem Gesetz günstige Mietzinsen für wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Personen. Darum bezieht sich die Definition des preisgünstigen Wohnraums ausschliesslich auf den subventionierten, gemeinnützigen Wohnungsbau, der mit Direktdarlehen, Fonds-de-roulement-Darlehen und Bürgschaften unterstützt werden soll. Bezieht man sich also auf dieses Gesetz, schafft man faktisch ein Monopol für die gemeinnützigen Wohnbauträger, Genossenschaften, Wohnbaustiftungen, gemeinnützige AG's, die auf Rendite verzichten können. Das heisst, mit dieser Definition werden jene von der Erstellung von preisgünstigem Wohnraum ausgeschlossen, die dies ohne staatliche Hilfe tun würden, zum Beispiel gewinnstrebige Pensionskassen, die händeringend nach Anlagemöglichkeiten auch mit bescheidenen Renditen für uns alle als zukünftige Rentnerinnen und Rentner suchen. Dabei ist doch wichtig, dass der preisgünstige Wohnraum überhaupt erstellt wird, ob von gewinnstrebigen Wohnbauträgern oder gemeinnützigen ist letztlich unerheblich, ausser man möchte mit dieser Motion seine eigene Klientel bedienen und ihr einen Zugriff auf das Grundeigentum Dritter ermöglichen. Die Regierung hat 2020 in ihrer Beantwortung der schriftlichen Anfrage von Georg Mattmüller aufgezeigt, dass die Kostenmiete gemäss eidgenössischem Wohnraumfördergesetz zu höheren Mieten führen kann als die Berechnung des Mietzinses nach Basler Modell, wie der Regierungspräsident soeben ausgeführt hat. Warum also sollen wir mit dem Kostenmietmodell höhere Mieten akzeptieren als möglich wären, wenn wir doch preisgünstig sein wollen? Wollen wir das wirklich? Kostenmiete soll langfristig die Mieten auf gleichem Niveau halten und von der Marktmiete abkommen. Aber ist das erstens sinnvoll und zweitens nötig? Ein Blick auf die Preisentwicklung zeigt, dass der Median in Basel von 2015 bis 2021 von Fr. 230 pro Quadratmeter lediglich um drei Franken auf Fr. 233 gestiegen ist. Basel liegt damit im unteren Mittelfeld der Schweizer Städte. In Genf kostet der Quadratmeter Fr. 376, danach kommen Lausanne, Zürich, Winterthur, Luzern und erst dann Basel. Kommt hinzu, dass die Mieten bei gewinnstrebigen Bauträgern mit dem im neuen Wohnschutzgesetz vorgesehenen Mietdeckel ohnehin kaum eine Entwicklung durchmachen können. Gemäss den Initianten von Basel baut Zukunft würden bei der Kostenmiete die Bodenpreise und die Marktsituation nicht berücksichtigt, denn es heisst zentral, dass maximale Investitionskosten, Land- und Baukosten vorgegeben würden und kein Gewinn abgeführt werde. Dies greift sehr tief in die Eigentumsrechte ein und entwertet das Grundeigentum massiv. Im Hinblick auf die verschiedenen Arealentwicklungen, mit Blick auf die Initiative Basel baut Zukunft, die bei Arealentwicklungen 50% der Bruttogeschossflächen, also auch der gewerblich und anders genutzten Flächen das Kostenmietmodell fordert, ist die Definition von preisgünstigem Wohnraum besonders virulent. Sollen private Investoren gemäss Motion Brigger faktisch gezwungen werden, nur noch hochpreisigen Wohnraum zu erstellen, weil sie den Rest an gemeinnützige Bauträger abtreten oder selbst Genossenschaften und Wohnbaustiftungen gründen und diese querfinanzieren müssen? Soll es auf den Entwicklungsarealen also nur noch hochpreisigen Wohnraum einerseits und preisgünstigen andererseits geben? Ist dies im Sinne der sozialen Durchmischung und im Sinne des Mittelstandes? Und warum soll eine noch so bescheidene Rendite des Teufels sein? Renditenlose Kostenmiete vorzuschreiben trifft nicht nur Konzerne und globales Kapital, wie uns auf der Website von Basel baut Zukunft weisgemacht wird, sondern das trifft alle Pensionskassen ohne überrissene Renditeerwartungen und auch gemeinnützige Stiftungen, wie die CMS. Erlauben Sie mir dazu ein paar Ausführungen. Die CMS unterscheidet in ihrem Portfolio zwischen Liegenschaften mit Kostenmiete und Renditeobjekten. Liegenschaften mit Kostenmieten sind jene Liegenschaften, die der Umsetzung des Stiftungszwecks dienen, zum Beispiel die Basler Papiermühle, das Union, das Lola, das Cartoonmuseum usw. Auf den übrigen Liegenschaften erzielt die Stiftung eine meist moderate Rendite, mit der sie im Gegenzug ihre Förderschwerpunkte für das soziale, kulturelle und ökologische Basel finanziert. Um ihren Stiftungszweck umsetzen zu können, ist die CMS deshalb zu 80% auf die Einnahmen aus ihren Liegenschaften angewiesen, also auf eine Rendite. Die CMS ist überdies durch ihren Stifter verpflichtet, ihr Vermögen zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften. Dabei ist sie sicher nicht gegen genossenschaftlichen Wohnbau, im Gegenteil, 56% der Wohnungen auf CMS-Land, das heisst 655 Wohnungen werden von acht Genossenschaften vermietet und auch im Dreispitz Nord, im M-Parc und Obi soll rund ein Drittel genossenschaftlicher Wohnraum entstehen. Aber mehr macht keinen Sinn und kann sich die CMS schlicht nicht leisten. Denn wie soll die Stiftung künftig mit der vorliegenden Definition von preisgünstigem Wohnraum mit dem Wohnschutzgesetz, mit den Mietdeckeln, der Initiative Basel baut Zukunft nachhaltige Erträge zum Beispiel aus der Transformation des Dreispitz für ihre Fördertätigkeit erzielen, ja wie überhaupt die Transformation des Dreispitz finanzieren, wie ihr Vermögen nachhaltig bewirtschaften? Fazit: Die vorliegende Motion behindert den preisgünstigen Wohnungsbau, schliesst nicht gemeinnützige Wohnbauträger selbst mit geringen Renditeerwartungen von preisgünstigem Wohnungsbau aus und öffnet die Schere zwischen preisgünstigem Wohnraum und kommerziellem teuren Wohnraum zusätzlich. Das kann nicht im Interesse der sozialen Durchmischung, nicht im Interesse der Basler Bevölkerung sein. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der LDP-Fraktion und im Sinne einer sinnvollen, zukunftsgerichteten Basler Wohnbaupolitik, die Motion Brigger abzuschreiben.

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