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Baschi Dürr · FDP

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Grosser Rat (BS)09-12-2020

Wir beantworten diese Interpellation wie folgt. Am 28. November 2020 versammelten sich gegen 16 Uhr etwa 1'500 Personen beim Theaterplatz, um von dort die Demonstration "Basel nazifrei" zu starten. Der mit fortlaufender Dauer auf ca. 3'000 Personen anwachsende Demonstrationszug folgte weitgehend der von der Kantonspolizei bewilligten Route durch die Innenstadt und verlief grundsätzlich friedlich. Allerdings wurden entlang der Demonstrationsroute zahlreiche Gebäude verschmiert, teilweise auch historische Bauten wie die Safranzunft, die Brückengeländer der Mittleren Brücke oder die Clarakirche. Die Demonstration endete etwa um 19 Uhr auf dem Theodorskirchplatz. Zu Frage 1: Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat des Bewilligungsgesuch des Bündnis Basel nazifrei für eine Demonstration durch die Innenstadt am 28. November 2020 bewilligt. Der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, also ich, wurde usanzgemäss darüber in Kenntnis gesetzt. Zu Fragen 2 und 4: Der Bundesrat hat mit der Normierung von Artikel 6c Abs. 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie am 28. Oktober 2020 bewusst entschieden, dass politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen ohne Obergrenze, unter Einhaltung der Schutzvorschriften, weiterhin zugelassen sind. Spricht aufgrund der ordentlichen Güterabwägung durch die Polizei nichts gegen eine Demonstration, muss diese bewilligt werden. Namentlich darf die Polizei nicht ihrerseits epidemiologische Überlegungen ins Feld führen, etwa Demonstranten aus Gründen der Volksgesundheit als Störer betrachten, würde damit die Absicht des Bundesgesetzgebers durch die polizeiliche Hintertür unterlaufen. Zu Frage 3: Gemäss vorher zitierter Bundesverordnung sind im öffentlichen Raum Gesichtsmasken zu tragen, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welchen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Kantonspolizei war deshalb bereits frühzeitig am Versammlungsplatz beim Theaterplatz präsent und machte die heranströmenden Kundgebungsteilnehmenden, die keine Schutzmasken trugen, auf die entsprechende Tragepflicht aufmerksam. Bei Bedarf händigten die uniformierten Polizistinnen und Polizisten eigens mitgebrachte Gesichtsmasken aus. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden hielt sich denn auch an die Schutzmaskenpflicht. Zu Frage 5: Diese Frage stellt sich so nicht, denn der Bundesrat hat wie vorher ausgeführt bewusst entschieden, dass politische Kundgebungen weiterhin möglich sein sollen. Zu Frage 6: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es an Demonstrationen immer wieder zu grösseren Sachbeschädigungen durch Schmierereien kommt. Er verurteilt dies auch in aller Form. Die Strafverfolgungsbehörden schreiten nach Möglichkeit denn auch konsequent ein. Da die Schmierereien an der Demonstration Basel nazifrei jedoch verdeckt aus dem und im Schutz des Demonstrationszuges angebracht wurden, konnte die Kantonspolizei die Täterschaft nicht identifizieren. In Anbetracht des grundrechtlichen Schutzes der Demonstrationsfreiheit und der Tatsache, dass die Demonstration trotz heikler Ausgangslage friedlich verlief, hätte es bei einer polizeilichen Intervention zu einer Eskalation kommen können. Zu Frage 7: Bis am 7. Dezember 2020 sind 47 Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen entlang der Demonstrationsroute eingegangen. Geschädigt sind sowohl Private als auch öffentliche Einrichtungen. Zu Fragen 8 und 9: Der Sachschaden beträgt nach aktuellem Kenntnisstand schätzungsweise Fr. 20'000 bis 30'000. Zu Fragen 10 und 11: Die Sicherheitskosten für eine Demonstration bewegen sich zwischen knapp Fr. 1'000, wenn der Demonstrationszug bloss zwei Stunden verkehrspolizeilich begleitet wird, bis zu höheren fünfstelligen Beträgen, etwa wenn zusätzliche Polizeikräfte anderer Kantone aufgeboten werden müssen. In Ausnahmefällen fielen auch schon Sicherheitskosten von über Fr. 100'000 an. Aus polizeitaktischen Gründen werden die konkreten Einsatzkosten der Kantonspolizei für eine bestimmte Kundgebung usanzgemäss nicht genannt. Auch die Basler Verkehrsbetriebe weisen die aufgrund von Demonstrationen zusätzlich entstandenen Kosten für Umleitungen, Einkürzungen von kurzen sowie die Delegierung von Mitarbeitenden des Netzservices nicht separat aus. Für Demonstrationen büssen die BVB aber Fahrgäste ein und verlieren damit Einnahmen. Zu Frage 12: Das Contact Tracing des Kantons Basel-Stadt hat keine Hinweise auf Ansteckungen im Rahmen der Basel nazifrei-Demonstration. Nach wie vor aber kann nicht in allen Fällen die Ansteckungsquelle zweifelsfrei festgestellt werden, der Regierungsrat kann daher nicht mit Sicherheit ausschliessen, dass jemand aufgrund seiner Teilnahme an dieser Demonstration an Corona erkrankt ist.

Protocol dal pled
bs.recapp.ch
Instituziun
Grosser Rat

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0