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Pascal Pfister · SP

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Grosser Rat (BS)22-10-2025Mitglied des Grossen Rates

Pascal Pfister (SP): Ich wollte Ihnen eigentlich für die Debatte danken, die ich doch auch einigermassen sachlich, zumindest bis vor kurzem noch empfunden habe und eigentlich weiterhin so empfinde. Ich persönlich bin sehr involviert darin, aber ich sehe Ihnen das nach, wenn Sie eine andere Meinung haben, ich bin da persönlich nicht beleidigt. Sie haben jetzt sehr viele Argumente gehört und wenn man etwas nicht will, dann kann man einfach Zweifel säen, indem man einen Schwall von Gegenargumenten vorbringt. Das macht es für uns Befürworter schwierig, weil man bei diesen vielen Argumenten natürlich leicht darin jedes einzelne zu widerlegen versucht und dann ein bisschen den Fokus verliert. Ich werde aber dennoch drei Punkte aufnehmen und am Schluss nochmals ein Fazit erzielen.

Zuerst werde ich auf den Punkt eingehen, für wen der Direktabzug gedacht ist und wie er wirkt. Das ist eine Antwort auf eine Aussage des Mehrheitssprechers und auch auf eine Aussage von Regierungsrätin Tanja Soland, die in der BaZ prominent aufgenommen wurde. Ich zitiere die gleiche Passage aus dem Gutachten von Fehradvice wie Luca Urgese in seinem Eingangsvotum. Das Zitat geht so: «Insbesondere Menschen, die bereits verschuldet sind oder solche, die den kurzfristigen Konsum besonders hoch gewichten, werden sich vermehrt herausoptieren. Liquiditätsengpässe wirken als starker Anreiz, die Steuerschulden dieser Personen können mit dem Direktabzugsverfahren nur geringfügig reduziert werden.» Die Passage geht aber weiter, Luca Urgese hat den entscheidenden Teil weggelassen. Ich zitiere gerade nachfolgend an diesen Abschnitt: «Allerdings sind diese Personen bei weitem nicht die einzigen Menschen mit Steuerschulden. Berufseinsteiger und Menschen, die bis anhin keine Probleme mit den Steuern hatten, aber trotzdem nicht in jedem Fall gegen ein unerwartetes Lebensereignis gefeit sind, stellen weitere Risikogruppen dar. Bei ihnen wirkt die Opt-out-Lösung. Die Folge, das Direktabzugsverfahren entfacht seine Wirkung erst in der mittleren Frist. Bestehende Schulden können nur begrenzt reduziert werden, ein bedeutender Teil an der neuen Verschuldung kann allerdings vermieden werden.» Das Gutachten ist eben sehr differenziert und sehr sachlich. Der Direktabzug wirkt, und das kann man nicht oft genug wiederholen, bei Menschen, die noch keine Schulden haben. Es ist eine präventive Massnahme. Der Direktabzug ist nicht gedacht für bereits verschuldete Personen, von denen Tanja Soland aus ihrem Anwaltsalltag berichtet hat.

Zweitens, damit kommen wir zum Thema der Gläubigerbevorzugung. Es geht hier nicht um ein Pfändungsverfahren, bei der Pfändung sind Steuerschulden den Schulden von Privaten gleichgestellt. Bei einer Pfändung erhalten beide Gläubiger, Staat und Private, meistens aber nur einen Teil ihrer Forderung zurück in der Realität. Der Direktabzug wirkt eben so, dass es gar keine privaten Gläubiger gibt, weil die Schulden erst gar nicht entstehen. Es werden also deutlich weniger Private auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Hier noch eine kleine Ergänzung als Antwort auf das Votum von Lorenz Amiet. Er hat gesagt, dass die Unternehmen die Haftung tragen müssen. Das ist korrekt, analog zur Mehrwertsteuer oder den Lohnabzügen bei den Sozialversicherungen. Das ändert aber nicht viel an der heutigen Realität. Wenn ein Unternehmen Konkurs geht, dann sind bereits heute die Lohnforderungen gemäss Artikel 219 SchKG privilegiert. Der Direktabzug ändert also de facto nichts bei der Haftung.

Drittens kommen wir zum letzten Thema, der Frage der Auswirkung für Personen, die keine Steuern zahlen, die Laetitia Block ja auch aufgeworfen hat. Bei der Initiative ist das aufgrund der Quellenbesteuerung ja überhaupt kein Thema. Die kurze Antwort bezüglich des Gegenvorschlags der Minderheit ist, das ist eine Frage der Umsetzung. Deshalb habe ich auch bereits im Eingangsvotum eingefordert, dass die Umsetzung von Fachpersonen begleitet wird. Wer keine Steuern zahlt, muss sich herausoptieren. Dies kann mit einer zielgerechten, sorgfältigen und einfach verständlichen Kommunikation erreicht werden. Deshalb haben wir im Gegenvorschlag der Minderheit a) den Einführungszeitpunkt der Regierung überlassen und eine zweijährige Pilotphase vorgesehen. Hinzu kommt b), dass mit der Heraufsetzung der Schwelle bei der Unternehmensgrösse ein grosser Teil der Tieflöhner und damit Nichtsteuerzahlenden aus der Pflicht ausgenommen wird.

Zum Schluss nochmals ein Werbespot für den Direktabzug. Der Direktabzug ist eine Win-win-win-Geschichte. Unternehmen profitieren, weil sie weniger Gläubigerverluste haben werden und weniger gratis Lohnpfändungen durchführen müssen. Der Staat profitiert, weil es weniger Steuerausfälle gibt und er weniger Folgekosten durch die überschuldeten Personen hat. Und Betroffene profitieren, weil sie vor dem Fall in die Schuldenfalle und die damit zusammenhängende Abwärtsspirale bewahrt werden. Ich bedaure sehr, dass eine pragmatische und lösungsorientierte Politik auf derart ideologischen Widerstand trifft und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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