Albert Neff
Grossrat Albert Neff,
In der Ausgabe vom Appenzeller Volksfreund vom Samstag 21. März war eine Doppelseitige Berichterstattung zu den Vorträgen von Rechtsanwalt David Inauen zum neuen Raumplanungsgesetz RPG 2 abgedruckt. Das Thema interessiert, das zeigte der grosse Aufmarsch der Bevölkerung zu den zwei Anlässen.
Bis vor ca. 2 Jahren war es immer so, dass alle Wohnhäuser ausserhalb der Bauzone, welche vor dem 1. Juli 1972 erstellt wurden, gleich behandelt wurden, unabhängig davon, wer darin wohnt. D.h., Art. 24c RPG war auch auf landwirtschaftlich genutzte Wohnhäuser anwendbar.
Dann hat das Bundesgericht im Entscheid Laupersdorf entschieden, dass sich Landwirte nicht auf Art. 24c RPG berufen können. Das hat die abstruse Konsequenz, dass unter Umständen ein Landwirt/in in seiner Zone schlechter gestellt ist als ein Nichtlandwirt (nämlich dann, wenn er ein grosses Wohnhaus hat).
Das Parlament hat diesen Missstand behoben. Dies durch die Anpassung des Titels von Art. 24c RPG, welcher seit 1. Januar 2026 in Kraft ist. Das Parlament wollte den Entscheid Laupersdorf korrigieren. Das geht aus der parlamentarischen Debatte hervor. Zudem hat dies das Amt für Raumentwicklung auch so bestätigt. Diese Unterlagen sind dem Bauherrn bekannt.
Andere Kantone wenden Art. 24c RPG seither auch auf altrechtliche Wohnhäuser an, die von einem Landwirt/in bewohnt sind. Ein Landwirt kann entweder zonenkonform Wohnraum errichten oder sich auf Art. 24c RPG berufen. Wie Eingangs gesagt, wurde dies vor dem Entscheid Laupersdorf auch im Kanton AI so gehandhabt.
Nun haben Planer erste Anfragen beim Amt für Raumentwicklung AI gestellt, ob sie sich bei von Landwirten bewohnten Bauernhäusern auch auf Art. 24c RPG berufen könnten. Das Amt für Raumentwicklung hält aber an der alten Praxis fest. Alle anderen Kantone wenden das neue Recht an, nur unser Kanton stellt sich quer. Das ist völlig unverständlich.
Das neue RPG ist sehr komplex, wenn es aber Punkte gibt, die wir zugunsten unserer Bevölkerung auslegen können, dann erwarten wir einfach, dass dies zu Gunsten der Wohnbevölkerung in AI auch gemacht wird. Die Spielräume sollen genutzt werden. Das Amt für Raumentwicklung sucht immer Gründe, Bauvorhaben zu verhindern, anstatt Hilfestellung zu bieten um Bauvorhaben zu ermöglichen.
Miene Anfrage an den Bauherrn:
Können Planer und Bauherren zeitnah erwarten, dass alle Wohnhäuser mit Bestand vor dem 1. Juli 1972 nach Art.24c behandelt werden, gleich wie es andere Kantone auch handhaben.
Ein Landwirt kann entweder zonenkonform Wohnraum errichten oder sich auf Art. 24c RPG berufen.