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Hans Dörig

de
Grosser Rat (AI)30-03-2026BAUHERR_MALE

Bauherr Hans Dörig, Besten Dank an das Votum von Grossrat Patrick Koster. Ich möchte schon noch unterstreichen, dass wir das gleich anschauen bei dem Artikel 71 Absatz 2 ist der letzte Satz von dieser Fassung, wie wir es jetzt verabschiedet haben, entgegenstehende überwiegende öffentliche Interessen bleiben vorbehalten. Das heisst also, die Baulinie bleibt so bestehen, auch mit der Fassung, wie wir sie vorhin verabschiedet haben. Man kann durchaus anschauen, da will ich anpassen, aber auch da gibt es umfangreichen Klärungsbedarf und das würden wir machen im Rahmen der nächsten grossen Revision.

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Grosser Rat

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0