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Conradin Cramer · LDP

de
Grosser Rat (BS)12-02-2025

Regierungspräsident Conradin Cramer: Gerne beantworte ich diese Interpellation namens des Regierungsrats wie folgt:

Zu Frage 1. Die aktuelle Leistungsvereinbarung mit dem Theater Basel gibt vor, dass die Trägerschaft über alle Sparten und über die gesamte Laufzeit eine gute Auslastung anstrebt. Die Frage kann deshalb vom Regierungsrat vor Ablauf und Auswertung der aktuellen Laufzeit der Leistungsvereinbarung per 31. Juli 2027 nicht abschliessend beantwortet werden. Die Auslastung der vergangenen Spielzeit 23/24 bewegt sich mit 66,4 Prozent im Rahmen der Auslastung der letzten zehn Jahre und gibt daher aus Sicht des Regierungsrats keinen Grund zur Sorge. Über die letzten zehn Jahre lag die Auslastung bei 66 Prozent, wobei hier die zwei Covid-Spielzeiten ausgeklammert sind. Damit eine gute Auslastung auch in Zukunft möglich ist, bemüht sich das Theater Basel mehr jüngere Besuchende zu gewinnen. In der Spielzeit 21/22 führte das Theater Basel deshalb den Tarif 20/10 Franken ein, Personen in Ausbildung bis 30 Jahre erhalten damit günstigen Zugang zu allen Vorstellungen, auch im Vorverkauf. Die Besuchszahlen im Segment der jungen Erwachsenen unter 30 in Ausbildung konnten so per Spielzeit 23/24 fast verdreifacht werden. Die abgeschlossene Spielzeit 23/24 sowie die laufende Spielzeit 24/25 sind mit dem Ring der Nibelungen und dem besonderen Programm im Ballett als Sonderspielzeiten geplant und daher seitens Theater Basel vom Publikumspotenzial auch niedriger budgetiert. Die Zuschauendenzahlen der Bezahlformate bewegten sich in den letzten zehn Jahren zwischen rund 148’000 und 189’000. Die Besuchszahlen 23/24 sind zur Vorspielzeit stabil und liegen etwa dort, wo zum Beispiel die Spielzeiten 12/13 von Georges Delnon oder die Spielzeit 15/16 von Andreas Beck auch war.

Zu Frage 2. Die jährliche Berichterstattung erfolgt in Form des publizierten Jahresberichts sowie der revidierten Jahresrechnung des Betriebs mit Erfolgsrechnung und Bilanz. Zusätzlich erfolgt sie im Rahmen einer standardisierten Berichterstattung, welche die Abteilung Kultur im Präsidialdepartement jährlich bei allen mit Staatsbeiträgen unterstützten Institutionen einholt.

Zu Frage 3. Die Evaluation erfolgt mit dem von der Abteilung Kultur entwickelten Tools im Rahmen ihres Evaluations-Konzepts, unter anderem mit qualitativ ausgerichteten Potenzialgesprächen, die mit jeder Institution alle zwei Jahre geführt und intern dokumentiert werden.

Zu Frage 4. Wie erwähnt bezieht sich die Vorgabe der Auslastung auf die gesamte Laufzeit der Leistungsvereinbarung. Es können aktuell daraus keine Rückschlüsse auf künftige Ziele abgeleitet werden. Diese werden wie bisher im Rahmen von künftigen Verhandlungen betreffend Staatsbeitrag 2027 fortfolgende zwischen der Abteilung Kultur im Präsidialdepartement und der Trägerschaft definiert und vom Regierungsrat genehmigt.

Zu Frage 5. Die Auslastung ist für Publikumsbetriebe mit einer definierten Anzahl Sitzplätze eine anerkannte und zweckmässige Kennzahl. Die Kennzahl hat einen direkten operativen Nutzen, wenn es um Umbaumassnahmen geht. Zum Beispiel wurde im Rahmen der Teilsanierung des Theaters Basel die Anzahl Plätze auf der grossen Bühne von 1’001 auf 876 reduziert wegen Baurechtsvorschriften und auch zur Erhöhung des Publikumskomforts. Generell ist festzuhalten, dass die Auslastung eine, aber nicht die einzige relevante Kennzahl in Bezug auf den Publikumszuspruch ist. Methodisch ist bei einem Theater zu beachten, dass generell die Platzkapazität nicht bei jeder Produktion gleich gross ist. So können Sitzplätze zum Beispiel wegfallen, weil das Bühnenbild in den Zuschauerraum erweitert wird oder weil das Bühnenbild von gewissen Plätzen aus nicht gut sichtbar ist.

Schliesslich hält der Regierungsrat fest, dass in Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Institutionen eine Reihe von differenzierten Vorgaben definiert sind. Diese tragen dem Umstand Rechnung, dass Ansprüche im Bereich der künstlerischen Professionalität, des Publikums und der Finanzen gestellt werden. Alle diese Ansprüche müssen sorgfältig beurteilt werden. Die Beurteilung einzig auf eine Kennzahl einzuschränken, greift deshalb aus Sicht des Regierungsrats zu kurz.

Zu Frage 6. Diese Frage betrifft ein künftiges Staatsbeitragsverhältnis mit dem Theater Basel. Der Regierungsrat kann sich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu dieser Frage äussern.

Zu den Fragen 7, 8 und 9. Ein Einbezug des Regierungsrats ist bei Vertragsverlängerung mit dem Intendanten nicht vorgesehen. Der Regierungsrat genehmigt die Wahl der Intendanz des Theater Basel bei einer Neubesetzung. Das Präsidialdepartement wurde vom Theater Basel vor Bekanntgabe der Vertragsverlängerung mit dem Intendanten informiert.

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Instituziun
Grosser Rat

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