Sursiglir al cuntegn principal

Albert Neff

de
Grosser Rat (AI)02-02-2026Grossrat

Grossrat Albert Neff,

Grossrat Albert Neff führt aus, dass viele Biker rücksichtsvoll unterwegs sind, und es ein echtes Bedürfnis nach attraktiven, legalen Routen gibt. Die rechtlichen Grenzen müssen klar benennt werden. Nach Bundesrecht dürfen Wanderwege nur dann mit dem Velo befahren werden, wenn sie ausdrücklich als Velowege gekennzeichnet und im Velowegnetzplan festgelegt sind. Der Satz «Ausserhalb gekennzeichneter Velowege ist das Befahren von Wanderwegen nicht erlaubt» schafft keine neue Einschränkung. Wird dieser gestrichten, erzeugt es eine gefährliche Unklarheit und den Eindruck, Wanderwege seien ohne Kennzeichnung frei befahrbar. Das wäre rechtlich falsch und würde Gemeinden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und Biker in Konflikte stürzen. Die Standeskommission hat genau deshalb Art. 15 Abs. 1 vorgeschlagen. Damit bleibt das Befahren der heute beschilderten Velorouten ausdrücklich erlaubt, bis die neuen Velowegnetzpläne in Kraft sind.

Protocol dal pled
ai.recapp.ch
Instituziun
Grosser Rat

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0