Lothar Ziörjen · BDP
Schweiz07-05-2014
Herr Bundesrat, ich habe auch zu Artikel 57a Absatz 2 noch eine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass die betreffenden Geschäftsunterlagen nur auf begründete Anfrage hin offengelegt werden müssen und dass ein Mindestbetrag für die Dokumentation in den Geschäftsunterlagen vorgesehen ist?