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Daniel Fässler · M-E

deRedetext
Schweiz17-09-2024

Hier nur ganz kurz eine Bemerkung zu Absatz 6: In Artikel 11 des Umweltschutzgesetzes ist der Grundsatz festgehalten, dass Lärmemissionen durch Massnahmen bei der Quelle so weit[NB]zu[NB]begrenzen[NB]sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Der Nationalrat möchte diesen Grundsatz in einem neuen Absatz 6 von Artikel 22 wiederholt haben.

Die Kommission erachtet die deklaratorische Wiederholung eigentlich als unnötig, aber auch nicht als schädlich. Sie empfiehlt Ihnen daher, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.

Protocol dal pled
parlament.ch
Instituziun
Schweiz

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0