Toni Kappeler · GRÜNE
Grosser Rat (TG)14-09-2022
Ich frage mich, ob man den Paragrafen dahingehend ändern könnte, damit ein Bankett vorhanden bleibt. Nachdem der Antrag Bétrisey abgelehnt wurde, stelle ich spontan den Antrag, in § 43 Abs. 1 im ersten Satz "Fahrbahnrand" anstatt "Strassen- oder Weggrenze" einzufügen. Der erste Satz in § 43 Abs. 1 lautet neu wie folgt: "Lichtdurchlässige, Durchsicht gewährende Einfriedungen bis 1,5 m Höhe dürfen bis 30 cm an den Fahrbahnrand gestellt werden." Damit wäre der Fahrbahnrand die entsprechende Grösse, an die der Zaun hinkommt.