Anita Dähler · CVP
Grosser Rat (TG)13-01-2010
Im Namen der CVP danke ich dem Regierungsrat für seine informative Antwort. Aus meiner persönlichen Erfahrung als Gemeindeammann einer Seegemeinde darf ich Ihnen hier versichern, dass Anlagen, die eine gewichtige Nutzung des Oberflächengewässers darstellen (zum Beispiel Hafenanlagen, Bojenfelder, Bootsstege), bereits vor Inkrafttreten des jetzigen Wassernutzungsgesetzes konzessioniert wurden. Bei kleineren Anlagen wie Bootsschlipfen oder Plattenwegen, die eine nachträgliche Konzession brauchen, appelliere ich namens der CVP, die Verhältnismässigkeit nicht aus den Augen zu verlieren. Vor allem bei kleineren Objekten werden die jährlichen Konzessionsgebühren so tief sein, dass ausser dem Unmut der Betroffenen nicht viel gewonnen werden kann. Ausserdem spielt gerade am Seeufer eine ausgezeichnete Selbstregulierung unter dem Motto: "Der Nachbar sieht alles."