Tobias Vögeli · GLP
Die Ausgaben erfolgen in den Jahren 2024 bis 2026. Da keine Kompensation möglich ist und die Ausgaben nicht eingestellt sind, heisst dies, dass mit dem vorliegenden Beschluss für das Jahr 2024 ein Nachkredit genehmigt wird, und für die Jahre 2025 bis 2026 gibt es eine entsprechende Budgeterhöhung in den jeweiligen Produktgruppen. Mit separatem Beschluss beteiligt sich der Kanton auch an den flankierenden Legacy-Massnahmen. Dazu wird sich die SiK später noch äussern respektive werden wir noch abstimmen.
Die Beitragsberechnung entspricht den Finanzierungsgrundsätzen der aktuellen Beitragspraxis des Kantons Bern bei Sportgrossveranstaltungen. Diese besagen nämlich, dass die Beiträge der öffentlichen Hand zu je einem Drittel von Bund, Kanton und Gemeinden getragen werden. Im vorliegenden Geschäft ist man davon ein bisschen abgewichen und hat diese zu Gunsten der Host Cities sogar auf 40 Prozent erhöht. Damit soll gewährleistet werden, dass die Durchführung in beiden Host Cities stattfinden kann.
Total ist der Beitrag des Kantons aber auf 5 Mio. Franken gedeckelt. Eine Überfinanzierung ist also ausgeschlossen, sprich, wenn Dritte oder der Bund mehr Geld sprechen sollten, kann sich der kantonale Beitrag unter Umständen auch noch verringern. Die FiKo hat den Kredit sehr intensiv im Ausschuss und später im Plenum beraten und empfiehlt Ihnen den Kredit mit 15 Ja bei 1 Nein und 1 Enthaltung zur Annahme.
Ich sage auch noch etwas zum Antrag von Philip Kohli et al. Diesen haben wir in der Kommission zur Kenntnis nehmen und gestern Morgen in der FiKo besprechen können. Gerne gehe ich nochmal kurz auf die Fakten ein. Der für das Geschäft zuständige Gemeinderat Reto Nause hat im Namen des Gesamtgemeinderates dem Stadtrat einen Maximalkredit von 6,1 Mio. Franken beantragt, der dann auch gesprochen wurde. Mit anderen Worten ist die Stadt Bern von Kosten von 6,1 Mio. Franken ausgegangen. Der Regierungsrat geht von anrechenbaren Kosten von 6,53 Mio. Franken, sprich rund 400’000 Franken mehr, aus. Das ist nachzulesen im Vortrag. Er hat also die anrechenbaren Kosten um 430’000 Franken erhöht, nicht gestrichen.
Zudem – ich habe es bereits erwähnt – übernimmt der Kanton statt nur 33 Prozent sogar 40 Prozent der Kosten. Dazu erlaube ich mir den Hinweis an Kollege Kohli, dass 40 Prozent eben nicht, wie in dieser Mail steht, die wir alle bekommen haben, der Standard sind, sondern eine Ausnahme. Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass der Bund rund fünfmal mehr Gelder sprechen wird, als eigentlich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch die Stadt Bern an den Kanton angenommen wurde. Das heisst gemäss unseren Informationen und gemäss meinen Informationen, dass es keine Anzeichen gibt, dass die Durchführung gefährdet wäre. Im Gegenteil, es ist davon auszugehen, dass mehr Geld kommen wird von Dritten, namentlich vom Bund. Die Aussage, es seien 9,4 Mio. Franken beantragt und vom Kanton einfach nicht berücksichtigt worden, wie in dieser Mail stand, konnte nicht verifiziert werden. Im Gegenteil geht aus dem Stadtratsbeschluss – wie ich erwähnt habe – hervor, dass auch die Stadt von 6,1 Mio. Franken Maximalkosten ausgegangen ist.
Auch wenn es sich um einen Budgetfehler handeln sollte – auch dafür fehlen allerdings jegliche Anhaltspunkte –, liegt das Veranstaltungsrisiko jeweils bei den veranstaltenden Gemeinden und nicht beim beitragssprechenden Kanton. Zusammenfassend kann man sagen, es liegen weder der Kommission noch mir – trotz Nachfrage – keine Unterlagen vor, die erhärten würden, dass der Kanton Bern Beiträge gekürzt hätte. Im Gegenteil geht aus den vorliegenden Unterlagen hervor, dass der Kanton einen grösseren Anteil als üblich und einen grösseren Anteil als beantragt berücksichtigt.
Die FiKo beantragt Ihnen darum mit 12 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Abänderungsantrag abzulehnen. Danke vielmals, wenn Sie es gleich machen.
Und noch zur Fraktion, wenn ich schon vorne stehe: Die GLP-Fraktion tut dies genauso.