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Discurs

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Grosser Rat (BE)11-09-2025
Christoph Ammann, WEU-Direktor. Wir haben in den letzten Voten den einen oder anderen Abstecher in die Geschichte oder zu Namensgebungen gehört. Ich versteige mich nicht dazu, Ihnen den Namen der Stadt Bern zu erklären. Nur so viel: Berchtold war wahrscheinlich nicht jener, der den Bären erlegt hat, oder wenn er es getan hat, ist der Name möglicherweise trotzdem nicht von dort gekommen. Das ist in der Forschung auf jeden Fall nicht sicher belegt.

Belegt und sicher ist aber, dass wir 2017 – einige von Ihnen sassen damals schon hier in diesem Saal – einen Bären im Kanton Bern hatten. Die «Berner Zeitung» (BZ) schrieb damals im Lead geschrieben: «Seit mehr als 190 Jahren zum ersten Mal.» 1823 hatte es nämlich vor 2017 die letzte Bärensichtung gegeben.

Wer dieses Bärenereignis damals wahrgenommen hat, hat noch in Erinnerung, was das für ein Spektakel war. Der Bär stieg aus der Innerschweiz auf das Sustenhorn, wurde im Skigebiet Meiringen-Hasliberg gesichtet, wanderte nachher weiter auf den Beatenberg, wo er versuchte, in ein Bienenhaus einzubrechen. Ich erhielt vom Wildhüter eine Latte, an der man sieht, wie die Klaue das Holz durchbrach. Es gelang ihm aber nicht, das Brett wegzureissen. Wer das Brett sehen will: Es ist bei mir im Büro.

Er wanderte nachher via das Saanenland über den Sanetschpass ins Wallis, und dort verloren sich die Spuren. Man vermutet – auch hier gibt es verschiedene Varianten, wie bei der Stadt Bern und bei der Namensgebung –, dass er entweder im Wallis verschwunden ist oder verschwunden worden ist. Wahrscheinlicher ist, dass er nach Italien zurückgegangen ist.

Jetzt komme ich zum Geschäft. Ich verspreche Ihnen, liebe Grossrätinnen und Grossräte, dass ich mich kürzer halte, weil wir nämlich die Auslegeordnung zum Thema Initiative und Gegenvorschlag in der 1. Lesung ausführlich gemacht haben. Ich habe Ihnen damals die Position der Regierung ausführlich dargestellt.

Ich greife nur noch den einen oder anderen Punkt auf, um zu unterstreichen, dass sich zwischen der 1. und der 2. Lesung an der Sachlage nichts geändert hat. Nach wie vor ist es der Regierung bewusst und nach wie vor setzt die Direktion, für die ich zuständig bin, und das Jagdinspektorat, das als Abteilung die Verantwortung trägt, alles daran, dass wir einen grösstmöglichen Schutz hinkriegen.

Es ist so, dass das Zusammenleben von Grossraubtier und Mensch nicht einfach ist. Es gibt Herausforderungen und – dies kann man nicht schönreden – es gibt unter Umständen auch Probleme. Mit Schutz kann man helfen, kann man Verbesserung hinkriegen, aber es ist auch klar, dass es regionale Besonderheiten gibt. Dies betrifft vor allem die Alpbewirtschaftung im Berggebiet, im alpinen Raum, aber auch in der Region Grand Chasseral oder auf «pâturages boisés», wo der Schutz schlichtweg nicht möglich ist.

Wo der Schutz nicht möglich ist, braucht es eine Regulierung. Eine Regulierung hat sich an Rechtsgrundlagen zu halten. Diese Rechtsgrundlagen – das habe ich Ihnen in der 1. Lesung ausführlich dargelegt – sind ausnahmslos und abschliessend auf Bundesebene geregelt. Der Kanton Bern hat bis jetzt ausnahmslos den Rechtsspielraum, den der Bund zulässt, im Vollzug eingesetzt.

Anders gesagt: Wenn Risszahlen einen Abschuss möglich machten, wurde eine Abschussbewilligung erteilt, und wenn die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben waren, wurde ein Abschuss selbstverständlich nicht bewilligt.

Der Kanton Bern hat sich im Vollzug auch laufend an Veränderungen im Bundesrecht angepasst. Wir haben die Anpassung der Jagdverordnung vom Februar dieses Jahres, die erwähnt worden ist, vom Tag an, an dem diese Verordnung in Kraft gesetzt wurde, berücksichtigt und zur Kenntnis genommen. Wir haben auch geschaut, ob es eine Möglichkeit für eine proaktive Regulierung des Wolfbestands gibt. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die Risszahlschwelle massiv gesenkt wurde, und haben uns von da an im Vollzug strikt und konsequent an diese Vorgaben gehalten.

Das werden wir auch weiterhin tun. Das wird eine Regierung auch in einer neuen Zusammensetzung weiterhin tun. Es spielt keine Rolle, wer politischer Chef oder politische Chefin dieser Direktion oder wer Jagdinspektorin ist. Es ist eine Frage der Konsequenz. Es ist eine Frage des rechtlich sauberen Vollzugs. Ich gehe davon aus, dass man sowohl auf Regierungsstufe wie auch auf Verwaltungsstufe einen sauberen rechtlichen Vollzug auf kantonaler Ebene will.

In Bezug auf die Initiative hat die Regierung immer die Position eingenommen, dass sie nichts bringt. Sie lehnt sie ab. Die Regierung hat auch zur Kenntnis genommen, dass der Gegenvorschlag angepasst worden ist, hat aber auch festgestellt, dass die Anpassungen im Vollzug keine Wirkung haben. Weder die Initiative noch der Gegenvorschlag haben also eine Wirkung. Deshalb lehnt die Regierung auch den Gegenvorschlag ab.

Ich werde mich, wenn es um die einzelnen Anträge geht, nicht mehr ausführlich äussern. Ich habe jetzt die Position der Regierung schon bekanntgegeben. Ich danke.

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