Bernadette Häfliger · Sozialdemokratische Partei
Bernadette Häfliger (SP) für die Einreichenden: Die Stadt Bern hat ein Funktionslohnsystem, bei dem die einzelnen Funktionen summarisch bewertet werden. Nach welchen Kriterien das genau passiert, ist mir nicht bekannt. Wenn keine klaren Kriterien vorgegeben werden, hängt die Bewertung einer Funktion sehr stark von subjektiven Beurteilungen ab. So werden erfahrungsgemäss Funktionen, die den eigenen am nächsten kommen, höher bewerten als Funktionen, die ganz andere Anforderungsprofile haben. Wenn beispielsweise nur Kadermitarbeitende oder HF-Verantwortliche Funktionen bewerten, was in den meisten Fällen natürlich so ist, werden die sogenannten tieferen Funktionen schlechter eingestuft, weil man ihre Anforderungen unterschätzt. Bekannt ist auch, dass die Stadt Bern insbesondere bei Funktionen, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen wahrgenommen werden, zum Beispiel bei der Kinderbetreuung tiefe, zu tiefe Löhne bezahlt. Der sogenannte erklärbare Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen, nämlich die 10 Prozent ist in der Schweiz darauf zurückführen, unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Anforderungen bei den sogenannten Frauenberufen tiefer bewertet werden als die Anforderungen bei den sogenannten Männerberufen. Solche Bewertungssysteme sind also in keiner Art und Weise wertfrei, sondern folgen teilweise einem überholten Wertesystem. Man wird in der Schweiz nicht müde, die Berufslehre und das Handwerk zu loben und jungen Menschen zu empfehlen, die Berufe auch zu ergreifen. In der Bundesverfassung wird die Gleichwertigkeit von den verschiedenen Bildungswegen ausdrücklich festgehalten. Bei der Lohngestaltung allerdings ist dann die Realität leider eine ganz andere. Sogenannte intellektuelle Anforderungen werden deutlich höher gewichtet als physische oder psychisch, psychosoziale Anforderungen. Gängige Bewertungsmodelle gewichten Ausbildung und Führung gerne mit 85 oder mehr Prozente. Da bleibt für die restlichen Kriterien noch gerade einmal 15 Prozent. Spielen also eigentlich bei der Lohngestaltung keine wirkliche Rolle mehr. Das halten wir aus verschiedenen Gründen für problematisch. Erstens finden wir tatsächlich sämtliche Anforderungskriterien gleichwertig. Einige Funktionen bedingen eine akademische Ausbildung, andere erfordern eine hohe physische Belastung, wieder andere verlangen hohe psychisch, psychosoziale Kompetenzen. Zweitens. Menschen ohne tertiäre Ausbildung gehen hauptsächlich Tätigkeiten nach, die physisch oder psychisch belastbar sind. Wir reden hier beispielsweise von Betreuungsfachpersonen, von Empfangsmitarbeitenden, von Reinigungskräften oder von Mitarbeitenden in der Küche, bei der Verbrennung, vom Laden auf dem Abfallwagen. Die psychische oder physische Belastung führt unter anderem dazu, dass die Menschen eine deutlich tiefere Lebenserwartung haben als Menschen mit einem akademischen Abschluss. Wieso eine Belastung, die einer Gesundheit nicht zuträglich ist, tiefer gewichtet werden soll, ist für uns nicht einsehbar. Unsere Motion will, dass sämtliche Anforderungen, intellektuelle Anforderungen, Verantwortung, Führung und physische sowie psychisch, psychosoziale Belastungen gleich, nämlich mit je 25 Prozent gewichtet werden. Das heisst, dass zum Beispiel ein Punkt bei der Ausbildung gleich viel wert, wie ein Punkt bei der psychischen Belastung ist. Dadurch erreichen wir eine grössere Lohngerechtigkeit, was unter anderem bei den sogenannten typischen Frauenberufen der Fall ist. Man kann die strukturellen Nachteile zumindest teilweise ausgleichen, aber Achtung, ich betone es, weil meine Motionen heute schon diversesten falsch verstanden wurden. Unsere Motion verlangt nicht, dass alle Mitarbeitenden den gleichen Lohn erhalten. Eine Akademikerin wird auch bei diesem Modell deutlich mehr verdienen, weil sie einfach bei der Ausbildung deutlich mehr Punkte bekommt als ein ungelernter Kanalmitarbeiter. Die Motion will ebenso nicht, dass der Stadtrat einzelne Funktionen bewertet oder effektive Löhne festlegt. Das ist keine politische, sondern eine operationelle Aufgabe, die nicht vom Parlament wahrgenommen werden kann. Die Motion verlangt nur, dass der Rahmen, in dem die operativen Aufgaben wahrgenommen werden, vorgegeben ist, und das wiederum ist tatsächlich eine Kompetenz, die man in einem Parlament nicht absprechen kann. Zur Antwort des Gemeinderates möchte ich anmerken, dass die Arbeiten zur Revision des Lohnsystems schon seit mehreren Jahren laufen und der Gemeinderat bis heute nicht bereit war, offenzulegen, wie die zukünftige Gewichtung der verschiedenen Anforderungen erfolgen soll. Offensichtlich ist eine Forderung der Motion, nämlich dass die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberseite in der Einreihungskommission für die Parität vertreten sein muss, schon erfüllt, umso besser. Allerdings gilt es dazu zu bemerken, dass aktuell nicht die Einreihungskommission die Funktionsbewertung vornimmt, sondern eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe. Dass der Gemeinderat die paritätische Vertretung von Geschlechtern in der Einreihungskommission ablehnt, finde ich schlicht inakzeptabel, gerade in Anbetracht des Umstandes, dass Frauen in Lohnfragen nach wie vor strukturell benachteiligt werden, macht diese Forderung umso dringender. Wir bitten sie also, diese Motion anzunehmen.