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Franziska Geiser · Grünes Bündnis

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Stadtrat (BE)20-03-2025Franziska Geiser (GB) für die Fraktion

Franziska Geiser (GB) für die Fraktion: Die beiden Vorstösse schaffen mehr Probleme, als sie lösen. Die Fraktion GB-JA lehnt beide ab. Zur Motion: Schon die Ausgangslage ist falsch. Marianne Helfer wird ja zitiert: Im 10 vor 10 hat sie tatsächlich gesagt, die Weiterbildungen für Lehrpersonen seien unzulänglich. Das stimmt auch, da braucht es Verbesserungen. Wir haben es heute schon oft gehört: Es braucht mehr, es braucht Verbesserungen auf ganz vielen Ebenen. Aber sie hat nicht gesagt, dass die Lehrpersonen sich mit Antisemitismus und Rassismus nicht auskennen, weswegen sie externe Bildungsanbietende an die Schulen holen müssten. Externe Bildungsangebote haben eine ganz andere Funktion. Es geht darum, andere Perspektiven an die Schule zu holen, andere Zugänge, als eben nur den didaktisch von Lehrpersonen aufbereiteten Unterricht zu ermöglichen. Es geht eben darum, dass es mal nicht Unterricht nach Aviva ist. Es gibt ganz unterschiedliche Angebote. Zum Beispiel ist auch die Kantonspolizei eine externe Bildungsanbieterin. Sie macht ja Verkehrsbildung, und zwar, weil es eine andere Wirkung hat, wenn die Polizei das WA-LU-LO-LO am Fussgängerstreifen übt, als wenn es eine Lehrperson machen würde. Das heisst aber nicht, dass die Lehrpersonen nicht wissen, wie man über den Fussgängerstreifen geht. Das sind flächendeckende Angebote. Man kann davon ausgehen, dass die Polizei auch irgendein pädagogisches Konzept hat. Andere Bildungsangebote sind viel punktueller. Lehrpersonen und Schulen laden externe Bildungsanbietende je nach ihren Interessen und Bedürfnissen ein. Ein Beispiel: Eine Lehrperson thematisiert die Geschichte von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie lädt zum Beispiel ein ehemaliges Verdingkind ein oder ein ehemaliges Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Das passiert im Moment oft. Also, es sind viele ältere Personen jetzt an den Schulen unterwegs, und die erzählen dort ihre Lebensgeschichte. Diese Personen sind nicht im engeren Sinn fachlich oder pädagogisch geschult, das müssen sie auch nicht. Für Kinder und Jugendliche geht es darum, dass Geschichte für sie greifbar wird, konkret wird als Lebensgeschichte. Solch ein Besuch fördert natürlich auch die Toleranz und den Respekt, wie es die Petition fordert, aber nicht, weil sich das ehemalige Verdingkind oder Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen – ich zitiere aus dem Postulat: auf anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse und ethische Modelle – bezieht, sondern weil eben die Lebensgeschichte, die beim Schulbesuch erzählt wird, die Kinder und Jugendliche dafür sensibilisiert, sich für andere Lebensläufe, für Ungerechtigkeit, für andere Perspektiven zu interessieren und so die Empathie fördert. Deswegen werden auch externe Bildungsangebote, die auf Rassismus- und Antisemitismusprävention abzielen, logischerweise von Rassismus- und Antisemitismusbetroffenen durchgeführt und nicht, um es mit Matteo zu sagen, von einem alten, weissen Wissenschaftler. Es geht eben um die Perspektive, es geht nicht um Wissenschaftlichkeit. Das Postulat hat ja viele Forderungen, ich zitiere ein bisschen daraus: "Mechanismen zur systematischen Überprüfung der Inhalte aller externen Bildungsangebote im Einklang mit den schulischen Richtlinien und Werten", "effektive Kontrollmechanismen und Evaluationsverfahren", "politische Neutralität", "eine hohe wissenschaftliche Qualität der Inhalte und pädagogische Eignung aller Bildungsangebote". Wenn wir solche Kontrollmechanismen einführen wollen, dann sind externe Bildungsangebote so hochschwellig und administrativ aufwendig, dass die Schulen und Lehrpersonen darauf verzichten müssen, überhaupt einmal jemanden an eine Schule einzuladen. Mit dem will ich überhaupt nicht sagen, dass die Bildungsangebote von Dritten rassistisch oder antisemitisch oder ableistisch oder sexistisch sein dürfen, natürlich nicht. Aber die Schulen und Lehrpersonen wollen ja auch nicht, dass sexistische oder rassistische oder antisemitische oder ableistische Angebote an ihre Schule kommen. Und wenn sie in Bezug auf ein Angebot unsicher sind, stehen ihnen auch entsprechende Fachstellen beratend und unterstützend zur Seite. Da braucht es jetzt keine neue administrative Schlaufe zur Kontrolle, die eigentlich auch gleich ein Misstrauensvotum an die Schulen ist. In diesem Sinn: Diese Vorstösse schaffen das Problem, dass es kaum mehr möglich sein würde, externe Angebote einzuladen, ausser vielleicht noch die pädagogisch geschulte Polizei, aber mit dem ist es ja dann vielleicht gleichwohl nicht getan.

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