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EL

Eva Lemmenmeier

Activ
Sozialdemokratische ParteiSP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
KantonsratSt.Gallen
Mandat
Partida
Sozialdemokratische ParteiFuntauna: SP
Fracziun
SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Circul electoral
St.Gallen
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Professiun
Ärztin
Lingua
Tudestg
Referenzas & funtauna
Gremi da funtauna
SG
Funtauna actualisada
28.01.2026
Registraziun actualisada
14.06.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cartas d'access

Naginas cartas d'access emessas.

Discurs(7)
  1. Discurs
    Discurs
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

    Es ist richtig und auch wichtig, dass die Regierung anerkennt, dass die Bedrohungslage im Bereich atomarer, biologischer und chemischer Risiken komplexer wird und sicherlich kontinuierlich Anpassungen verlangt. Eine zentrale Schwachstelle in diesem Prozess ist die Schnittstelle zwischen Bund und Kanton. Die Corona-Pandemie hat uns deutlich aufgezeigt, wie anspruchsvoll und teilweise auch wie träge diese Koordination sein kann: Zuständigkeiten waren nicht immer klar und Informationsflüsse nicht schnell. Diese Problematik sehen wir nun auch in der Antwort der Regierung. Sie wartet nämlich auf Anweisungen vom Bund – auf Katamed und auf die neue Bevölkerungsschutzstrategie. Da bleibt nur zu hoffen, dass diese dann klare, verbindliche Regelungen zur Zusammenarbeit enthalten.

    Der Kanton hat aber einen Teil seiner Arbeit bereits gemacht – danke dafür. Mit Interesse habe ich das neue GRAL-Konzept (Gesundheits- und Rettungswesen in ausserordentlichen Lagen) gelesen und dabei einiges gelernt, z.B., dass der Kanton St.Gallen über weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen Patientenplätze in geschützten Spitälern verfügt oder dass es mobile Dekontaminationsstrassen für Grossereignisse gibt. Erfreulich ist sicherlich auch die angekündigte Überarbeitung des Pandemieplans. Wir bitten die Regierung hier, dass dieser nicht nur aktualisiert, sondern auch transparent publiziert und breit kommuniziert wird. Entscheidend ist aber nicht, was auf dem Papier steht, sondern ob es im Ernstfall funktioniert. Dazu hoffe ich sehr, dass alle Beteiligten in der Rettungskette – vom Ereignisort bis hin zur und durch die Notfallstation – exakt wissen, was zu tun ist und die Abläufe regelmässig realitätsnah geübt werden.

    Zum Schluss noch ein Satz zur Kommunikation mit der Bevölkerung: Die genannten Kommunikationskanäle klingen super – Sirenen, Alertswiss oder Notfalltreffpunkte. Aber kennt die Bevölkerung diese Kommunikationskanäle auch? Eine kleine Umfrage in meinem Umfeld war etwas ernüchternd, denn es bestanden deutliche Unsicherheiten. Da gibt es sicher noch Arbeit für Bund und Kanton, diese gewünschten Kommunikationskanäle auch vor einer Katastrophe aktiver zu nutzen, damit sie im Notfall dann auch funktionieren und Chaos verhindert werden kann. Resilienz entsteht nicht durch Apps allein, sondern durch das Bewusstsein in der Bevölkerung. Dieses Bewusstsein muss aktiv geschaffen werden. Es braucht also klare Zuständigkeiten, konsequente Vorbereitung, regelmässige Übungen und den Mut, Lücken und Probleme offen anzusprechen und auch anzugehen.

  2. Discurs
    Discurs
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen von Lemmenmeier-St.Gallen / von Toggenburg-Buchs / Warzinek-Mels): Die Interpellantin und die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

    Es ist erfreulich, dass die angespannte Situation des Amtsärztlichen Dienstes klar erkannt wird und v.a., dass das Gesundheitsdepartement nun auch verschiedene Massnahmen prüft. Der partizipative Einbezug der Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie die Offenheit gegenüber alternativen Organisationsformen sind sicherlich positiv zu werten. Das schafft hoffentlich Raum für trag- und zukunftsfähige Lösungen, denn die Problematik ist schon seit Jahren bekannt. Der Einbezug der regionalen Notfalldienste sowie der Psychiaterinnen und Psychiater kann sinnvoll sein. Gerade im Bereich der fürsorgerischen Unterbringungen bringen Psychiaterinnen und Psychiater wertvolle Fachkompetenz mit. Amtsärztliche Dienste zu leisten ist für sie vielleicht auch eine Möglichkeit, ihrer Dienstpflicht nachzukommen. Allerdings braucht ein solcher Einbezug eine sorgfältige Planung und enge Abstimmung mit den Betroffenen.

    Nicht jede Grundversorgerin und nicht jeder Notfallarzt ist ausgebildet oder bereit, aussergewöhnliche Todesfälle zu beurteilen. Hier genügen ein Handbuch und Einführungsmodule allein nicht. Es braucht verlässliche fachliche Unterstützung, klare Strukturen und v.a. auch gut funktionierende Teams.

    Zur Attraktivität gehört auch die Entschädigung. Eine Erhöhung der Taggeldansätze würde, wie die Regierung selbst festhält, die Situation massiv verbessern. Ja, das würde zu Mehrausgaben führen. Aber wenn wir diese anspruchsvolle Tätigkeit langfristig sichern wollen, braucht es entsprechende finanzielle Ressourcen. Ich appelliere daher an Sie alle: Wenn erneut finanzielle Anpassungen beantragt werden, dürfen wir sie nicht wieder blockieren, denn wer Versorgungssicherheit will, muss auch bereit sein, dafür zu investieren.

    Auch wenn in der Beantwortung keine klaren Lösungsansätze aufgezeigt werden, wird klar festgehalten, dass das bestehende System in seiner heutigen Form nicht mehr ausreichend tragfähig ist. Wir sind gespannt auf die geplanten Reformschritte.

  3. Discurs
    Discurs
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

    Es ist erfreulich, dass der Kanton die Screening-Programme, sowohl für Brustkrebs- als auch Darmkrebs, weiterhin sicherstellen und auch finanziell unterstützen möchte. Leider stand zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragen auf die Interpellation wie auch jetzt das definitive Verhandlungsresultat zwischen Leistungserbringer und Versicherer noch aus. So fehlt auch Klarheit darüber, von welchen finanziellen Mitteln wir eigentlich sprechen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Mehrkosten auf den Kanton zukommen werden. Verständlich, dass im Hinblick auf das morgen diskutierte Entlastungspaket 2026 (33.25.09) keine definitiven Zusagen zum finanziellen Rahmen gemacht werden können. Mir ist bewusst, dass das Screening-Programm morgen nicht auf der Kippe stehen wird. Mir ist aber auch bewusst, dass weitere Sparmassnahmen gefordert werden und die Screening-Programme mit grosser Wahrscheinlichkeit in einer nächsten Sparrunde zu Fall gebracht werden. So appelliere ich bereits heute an Sie: Hören wir doch auf, fadenscheinige Sparmassnahmen zu befürworten, die sich in der Folge nicht als Sparmassnahmen, sondern als Verschiebung von Kosten auf andere Kostenstellen entpuppen.

    Wenn wir die etablierten Screening-Programme ins Wasser fallen lassen, wird nicht nur mehr Leid für die Patientinnen und Patienten resultieren, sondern v.a. werden Mehrkosten entstehen, denn es braucht mehr und teurere Therapien, wenn Krebserkrankungen in späteren Stadien entdeckt werden. Diese Kosten werden von uns Prämien- und Steuerzahlerinnen über die Gesundheitskosten finanziert werden müssen. Also, eine vordergründige Sparmassnahme kann rasch zu Mehrkosten an anderen Orten führen. In Bezug auf das «Donna»-Programm werden wir zuwarten müssen, um überhaupt zu wissen, von welchem finanziellen Rahmen wir sprechen. Eine Folgeinterpellation scheint so vielleicht notwendig zu werden.

  4. Discurs
    Discurs
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen von Lemmenmeier-St.Gallen / Kobler-Gossau): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

    Wie angenommen, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für Werbung von Gesundheitsorganisationen, weder auf Bundesebene noch auf kantonaler Ebene. Das Medizinalberufegesetz (SR 811.11; abgekürzt MedBG) auf Bundesebene regelt zwar die Werbeeinschränkungen für universitäre Berufe, aber nicht diejenigen von Organisationen. Gesundheitsorganisationen dürfen dementsprechend öffentlich auch aufdringliche Werbung für ihre Organisationen machen. Viele von Ihnen haben das sicherlich auch schon gesehen, z.B. auf den Appenzeller Bahnen oder sogar im Fussballstadion. Das soll wohl den sogenannten Wettbewerb unter den Organisationen verbessern und im Endeffekt die Gesundheitskosten senken. Das ist ein Irrglaube, denn diese Art Werbung animiert zur Konsumation von Gesundheitsleistungen. Sie steigert die Kosten, anstatt sie zu senken. Finanziert wird diese Werbung indirekt durch die Krankenkassenprämien, die ein grosser Teil unserer Bevölkerung zunehmend als finanzielle Bedrohung empfindet.

    Wenn diesem Kostentreiber im neuen Gesundheitsgesetz (sGS 311.1; abgekürzt GesG) keine Grenzen gesetzt werden, ist das eine verpasste Chance. So bitten wir die Regierung bzw. v.a. das Gesundheitsdepartement, im neuen GesG eine gesetzliche Grundlage für eine Regelung für Werbung von Gesundheitsorganisationen im Kanton St.Gallen wie auch für Massnahmen von aufsichtsrechtlichen Anordnungen zu schaffen. Gerne verweisen wir diesbezüglich auf die Vernehmlassungsantwort der SP zum neuen GesG.

  5. Discurs
    Discurs
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Lemmenmeier-St.Gallen (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Ärztin in eigener Praxis und Verwaltungsrätin bei MediX Säntis, einem Praxisnetz von Hausärzten, Spezialisten und MPA in St.Gallen und Appenzell.

    Es ist erfreulich, dass die Regierung das Potenzial von integrierter Versorgung erkennt und gar ein Kapitel des neuen Gesundheitsgesetzes (sGS 311.1; abgekürzt GesG) dem Thema widmet sowie auch finanzielle Ressourcen für die Weiterentwicklung bereitstellen möchte. Was allerdings fehlt, wie auch in der Antwort vermerkt, ist eine umfassende Gesamtstrategie. Eine ausdrückliche Koordination und Steuerungsverantwortung auf kantonaler Ebene könnte ein Lösungsansatz sein. Integration bzw. das Ineinandergreifen von medizinischen und therapeutischen Angeboten geschieht nicht etwa von selbst, auch nicht, wenn finanzielle Anreize, wie z.B. EFAS (Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen) oder auch kantonale Gelder, gesetzt werden.

    Netzwerke und Einzelpraxen wie auch Gesundheitsorganisationen versuchen, integrierte Versorgung zu leben und weiterzuentwickeln. Das haben wir auch heute Mittag bei HOCH Health Ostschweiz gehört. Es liegen allerdings noch viele Steine im Weg. Die Komplexität der medizinischen Probleme steigt mit zunehmendem Alter und dem medizinischen Versorgungs- bzw. Pflegebedarf. Die Kommunikation unter den Gesundheitsfachpersonen wird rudimentär vergütet. Die Zeit der Gesundheitsfachpersonen insgesamt und insbesondere für Kommunikation untereinander ist Mangelware. Es fehlen nicht nur Fachpersonen, sondern auch Schnittstellen von einem Computersystem zum anderen. Telefonate oder E-Mail-Wechsel sind Folgen, die auch in den neuen Tarifstrukturen Tardoc nur teilweise vergütet werden. Ein gewisses Case Management durch Hausärztinnen und Hausärzte oder gar Case-Managerinnen wären wünschenswert. Doch auch hier fehlen Ressourcen.

    Wie in der Antwort vermerkt, ist eine funktionierende integrierte Versorgung nicht nur «nice to have». Auch für die Umsetzung von präventiven Massnahmen wie Sturzprävention oder generell für Massnahmen in der Alterspolitik ist eine funktionierende integrierte Gesundheitsversorgung unumgänglich und spart Ressourcen sowie Kosten. Beispiele für funktionierende integrierte Gesundheitsversorgung in Versorgungsregionen gibt es z.B. in unserem Nachbarkanton Graubünden. Gerade weil unser Kanton geografische Besonderheiten aufweist, würde es Sinn machen, mehr in Versorgungsregionen zu denken, in denen Akteure eng und strukturiert zusammenarbeiten.

    Für eine funktionierende integrierte Gesundheitsversorgung braucht es mehr als Absichtserklärungen. Es braucht Handlungen. Wir wünschen uns deshalb insgesamt mehr Aktivität vonseiten des Kantons. Er könnte eine unterstützende Planungs- und Koordinationsverantwortung wahrnehmen und das in Art. 23 Abs. 1 des neuen GesG so verankern.

Contribuziuns(14)
Commembranzas(12)

Maletgs(3)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 2
    04.10.2025
  • Versiun 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

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