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EA
lic. iur.

Evi Allemann

Activ
Sozialdemokratische Partei
RegierungsrätinGrosser RatBern

Mandat
Funcziun
Regierungsrätin
Partida
Sozialdemokratische ParteiFuntauna: SP
Circul electoral
Bern
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
1978
Professiun
Direktorin für Inneres und Justiz
Lingua
lang_d
Contact
Adressa
Bern
Er activ en
Grosser Rat (BE)
Sozialdemokratische ParteiAnteriur
Schweiz
Sozialdemokratische Partei· BernAnteriur
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q120881
Gremi da funtauna
BE
Registraziun actualisada
18.06.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(12821)
  1. Ja
  2. Ja
  3. Nein
    Schweiz
    Finanzhaushaltgesetz. Kreditsperre (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007
    Resultat: 95 Gea · 56 Na · 2 Absten. · 47 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Bundesgesetz über die Landessprachen (Parlamentarische Initiative)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007
    Resultat: 94 Gea · 65 Na · 9 Absten. · 32 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Resultat: 191 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 8 Absent
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Discurs(217)
  1. Redetext
    Schweiz

    Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Zulassungsstopp für Dieselpersonenwagen zu erlassen, welche die aktuell geltenden Abgasgrenzwerte im normalen Betriebszustand nicht einhalten. Das ist die Forderung: aktuell geltende Abgasgrenzwerte einhalten. Dass ich dies mittels Motion fordern muss, weil das ganz offensichtlich keine Selbstverständlichkeit ist, sagt ja schon einiges. Mit meiner Motion fordere ich eigentlich nichts als eine Selbstverständlichkeit, nämlich dass ein mangelhaftes Produkt vom Markt genommen beziehungsweise nicht zugelassen wird.

    Nicht bei allen, aber bei sehr vielen Dieselmotoren - es betrifft verschiedene Autohersteller - handelt es sich offensichtlich um ein Produkt mit schweren Mängeln. Die geltenden Stickoxid-Emissionsgrenzwerte werden nur bei fiktiven Testbedingungen eingehalten. Die Hersteller behelfen sich mit Tricks, die höchstwahrscheinlich illegal sind. Jedenfalls wird gegen einige Hersteller ermittelt. VW etwa hat selber zugegeben, 11 Millionen Autos manipuliert zu haben. Die Autos verschleuderten viel mehr Dreck, als VW den Käuferinnen und Käufern vorgab. Es war ein Skandal, der die Autobranche regelrecht durchgeschüttelt hat. Da denkt man, das müsse Konsequenzen haben - das hat es aber bis heute auf politischer Ebene leider kaum. Wenn es um die Sicherheit gehen würde, dann würde wohl kaum ein Autohersteller zögern, sondern bei Mängeln sofort eine Rückrufaktion starten. Wird aber die Umwelt geschädigt und die Kundin oder der Kunde getäuscht, werden die Fahrzeuge hemmungslos weiterverkauft, obwohl sie die Grenzwerte zum Teil um bis zu den Faktor 17 überschreiten.

    Mit meiner Motion will ich verhindern, dass fabrikneue Autos bis August 2019 noch legal verkauft werden dürfen, selbst wenn ihre Abgase die Grenzwerte um ein Vielfaches überschreiten. Der Bundesrat lehnt meine Motion ab, anerkennt aber in seiner Stellungnahme einen grundsätzlichen Handlungsbedarf und kündigt an, das verschärfte EU-Recht zu übernehmen - nur nicht sofort. Die Angst des Bundesrates, die Schweiz würde vertragsbrüchig werden, wenn sie losgelöst von der EU handeln würde, wird selbst von namhaften Europarechtlern nicht geteilt. Die bilateralen Verträge erlauben nämlich dann ein eigenständiges Vorgehen, wenn Umwelt und öffentliche Gesundheit erheblich gefährdet sind. Wofür hat die Schweiz diese Klausel in die Verträge mit der EU eingebaut, wenn nicht für solch extreme Fälle mit Grenzwertüberschreitungen, im krassesten Fall um den Faktor 17?

    Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich bin eine Alltagsvelofahrerin. Deshalb liegt es nahe, dass ich Mitglied dieses Initiativkomitees und in meiner Funktion als VCS-Präsidentin auch Vizepräsidentin des Trägervereins der Velo-Initiative bin.

    Als Velofahrerin im Alltag - ich habe sogar heute versucht, mit dem Velo hierherzukommen, bin aber dann die letzte Meile noch gerannt - stelle ich immer wieder fest, dass wir keine eigentliche Velokultur für den Alltagsverkehr in der Schweiz haben, obwohl sich immer mehr Leute in den Städten entscheiden, mindestens für kurze Distanzen und wenn sie nicht viel Gepäck haben, das Velo zu nehmen.

    In den Städten steigt der Veloanteil am Gesamtverkehr. Das ist auch gut so. Immer mehr Leute pendeln dank des E-Bikes auch über längere Distanzen mit einem Zweirad. Dieser Trend zum Velo entlastet das Verkehrssystem schon heute, aber das Potenzial wäre noch unendlich viel grösser, wenn wir mit geeigneten Massnahmen dafür sorgen würden, dass die Velowege sicherer und attraktiver werden. 50 Prozent aller Autofahrten und 80 Prozent aller Tram- und Busfahrten sind nicht länger als fünf Kilometer. Mit geeigneten Massnahmen liesse sich der Anteil des Veloverkehrs wesentlich erhöhen.

    Die Schweiz hat, verglichen mit dem Ausland, einen starken Nachholbedarf in Sachen Veloförderung. In der Schweiz könnte die Anzahl Fahrten mit dem Velo zur Arbeit oder zur Schule massiv erhöht werden - nicht nur zur Entlastung des Verkehrssystems und zur effizienten Fortbewegung, sondern auch zugunsten der Gesundheit.

    Viele Menschen würden im Alltag gerne ihr Velo benutzen, fühlen sich aber auf dem Velo nicht sicher genug. Damit wir das ändern können, müssen die Velowege, die Velonetze attraktiver und sicherer werden. Dazu leisten sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag einen wesentlichen Beitrag. Velofahren und Mountainbiking sind zudem wachsende Säulen des Tourismus. Heute würde man es nicht meinen, es sieht nicht danach aus, aber es ist dennoch so, dass die Winter schneeärmer werden und die Schneefallgrenze steigt. Damit gewinnt das Mountainbiking gerade für Bergregionen an Bedeutung, und davon profitieren auch die Bergbahnen, die mit sinkenden Passagierzahlen beim Schneesport zu kämpfen haben. Auch für den Tourismus ist es gut, wenn der Bund künftig die Veloförderung an die Hand nimmt und eine koordinierende Rolle einnimmt.

    Die vorliegende Version des Gegenvorschlages nimmt, wie die Initiative, auch Rücksicht auf Gemeinden und Kantone. Initiative oder Gegenvorschlag - das ist die Frage. Die Trägerschaft der Velo-Initiative ist nach wie vor der Meinung, dass die Initiative dem Gegenvorschlag leicht überlegen ist, denn sie definiert den Auftrag etwas klarer. Trotzdem ist die Trägerschaft der Initiative bereit, den Rückzug der Initiative in Betracht zu ziehen, und zwar, sofern der Gegenvorschlag in der vorliegenden Form, also gemäss Mehrheit der KVF-NR, Ständerat und Bundesrat, vom Nationalrat beziehungsweise dann von der gesamten Bundesversammlung gutgeheissen wird. Das setzt aber voraus, dass Sie heute der Mehrheit folgen und den Antrag der Minderheit Hurter Thomas ablehnen, die den Gegenvorschlag abschwächen will.

    Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Velo-Initiative oder zumindest dem Gegenvorschlag in der vorliegenden Form zuzustimmen und damit die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass eine Velokultur im Alltag auch in der Schweiz Fuss fasst.

  3. Redetext
    Schweiz

    Als ich diese Motion deponiert hatte, dachte ich, diese Forderung sei in unserer digitalen Zeit so selbstverständlich, dass es kaum eine grosse Diskussion dazu geben werde. Ich fordere den Bundesrat in meiner Motion auf, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen so zu ändern und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, dass neben der persönlichen Einsichtnahme vor Ort auch die Einsichtnahme auf elektronischem oder postalischem Weg erfolgen kann, wenn es um Nebenkostenbelege geht. Heute kann man diese Nebenkostenbelege einzig am Wohnsitz oder am Geschäftssitz [PAGE 90] der Liegenschaftsverwaltung einsehen. Das ist meines Erachtens nicht mehr zeitgemäss, auch deswegen nicht mehr, weil immer mehr Verwaltungen ihren Sitz in grossen Städten haben und ihre Mietobjekte weit weg vom Sitz der Verwaltung liegen. Teilweise liegt die Verwaltung sogar im Ausland. Es gibt heute digitale Möglichkeiten. Es gibt Möglichkeiten, diese Nebenkostenbelege elektronisch zur Verfügung zu stellen und so die Einsichtnahme massiv zu vereinfachen.

    Der Bundesrat schreibt in seiner zustimmenden Antwort auch, dass eine auf Digitalisierung basierende Vereinfachung der Abläufe auch im Interesse der Vermieterschaft liege. Und der Bundesrat erachtet die Forderung nach der Möglichkeit digitaler Einsichtnahme als zweckmässig.

    Ich hoffe, das wird auch hier drin von einer Mehrheit so gesehen. Es ist ein Gebot der Zeit, es ist keine Frage, ob man mieter- oder vermieterfreundlich ist. Es wäre für alle Betroffenen eine Vereinfachung, wenn wir auch die digitale Einsichtnahme ermöglichen würden.

  4. Redetext
    Schweiz

    Es gibt eine nationale Kinderschutzstatistik, die zeigt, dass in der Schweiz jährlich rund 1400 Kinder wegen Misshandlungen in Kinderkliniken behandelt werden. Die Hälfte dieser Kinder ist unter sechs Jahre alt, ein Fünftel ist sogar unter zwei Jahre alt. Von der Ausweitung der Meldepflichten erhoffen wir uns, dass die Prävention und die Früherkennung von möglichen Misshandlungsfällen wirksam verbessert werden können; denn, das ist unter Fachpersonen unbestritten, die Früherkennung ist entscheidend.

    Heute sind die Melderechte und die Meldepflichten kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Das führt dazu, dass der Schutz vor Kindeswohlgefährdungen sehr unterschiedlich ausfällt, je nachdem, wo ein Kind wohnt - was unseres Erachtens wenig Sinn macht. Deshalb begrüssen wir es, dass mit der vorliegenden Revisionsvorlage eine gewisse Harmonisierung gemacht wird. Dass in einzelnen Kantonen dann doch weiter gehende Meldepflichten etabliert oder aufrechterhalten werden können, ist unseres Erachtens aber ebenso richtig.

    Mit der vorliegenden Revision wird quasi ein national einheitlicher Mindeststandard geschaffen. Das begrüssen wir sehr. Die Erstattung von Gefährdungsmeldungen ist ja eine notwendige Voraussetzung für einen wirksamen Kindesschutz, und Gefährdungseinschätzungen sind sehr anspruchsvoll. Da ist Fachwissen gefordert, da ist Erfahrung gefordert, und deshalb ist es auch richtig, dass Fachpersonen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen in die Pflicht genommen werden und dass darüber hinaus keine allgemeine Meldepflicht eingeführt wird. Den Fachpersonen, die beruflich regelmässig Kontakt zu Kindern haben, kommt eine Schlüsselfunktion, eine Schlüsselverantwortung zu, und es ist deshalb auch richtig, sie und nicht die Allgemeinheit in die Pflicht zu nehmen.

    Es bestehen ja Befürchtungen, dass die Ausdehnung der Meldepflichten zu einer sehr grossen - teils wird sogar gesagt: übermässigen - Zunahme von Massnahmen führen würde. Das scheint uns unbegründet zu sein. Diese Befürchtungen teilen wir nicht, denn nicht jede Meldung führt zu einer Massnahme. Das zeigt die Interface-Studie, wonach die Kesb etwa im Jahr 2014 bei 56 Prozent der Meldungen keine Massnahmen ergriffen haben.

    Unseres Erachtens ist jedes Kind, das dank der Ausweitung der Meldepflichten zusätzlich geschützt werden kann, ein Kind, das von diesen Gesetzesanpassungen profitiert. Es lohnt sich, diese Harmonisierung, diesen Mindeststandard einzuführen.

    Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

  5. Redetext
    Schweiz

    Ich habe ein Postulat zum Thema "Digitalisierung im öffentlichen Verkehr" eingereicht. Digitalisierung ist ja ein grosses Thema und in aller Munde, auch im öffentlichen Verkehr unter dem Stichwort "Öffentlicher Verkehr 4.0". Digitalisierung ist meines Erachtens ein Thema, das man unter dem Fokus diskutieren kann, dass es eine Chance ist; wenn man kritischer ist, kann man auch die Risiken in den Vordergrund stellen.

    Ich erachte es als Chance, auch für den öffentlichen Verkehr, wenn die digitale Welt in diesem Bereich Einzug hält. Man muss sich dabei aber der Risiken gewahr sein. Ich fokussiere das Postulat ja auf das E-Ticketing und nicht auf den öffentlichen Verkehr als Ganzen. Um attraktiv zu bleiben, ist es meines Erachtens ein Must, dass der öffentliche Verkehr mit den digitalen Möglichkeiten Schritt hält. Wir sind heute noch nicht dort, wo wir sein könnten. Die Möglichkeiten sind grösser als das, was im öffentlichen Verkehr effektiv bezüglich elektronischer Tickets getan wird.

    Innerhalb dieses E-Ticketings möchte ich den Scheinwerfer auf ein Risiko betreffend Akzeptanz richten, nämlich auf den Datenschutz. Die Datenschutzfrage ist, wenn man eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung für digitale Tickets im öffentlichen Verkehr will, ein Thema, das man offensiv angehen muss, das man nicht einfach sich selber überlassen kann. Deshalb möchte ich den Bundesrat bitten, zu diesem Thema einen Bericht zu schreiben und gewisse Fragen, die ich im Postulat aufwerfe, zu klären.

    Der Bundesrat nimmt ja das Postulat eigentlich wohlwollend auf und sagt, er tue das. Man müsse tatsächlich gewisse Fragen klären und abklären, ob man allenfalls die rechtlichen Grundlagen anpassen müsste. In der Stellungnahme zum Vorstoss heisst es dann auch: "Derzeit prüfen der Verband öffentlicher Verkehr und die SBB, welche Daten im Rahmen zukünftiger Tarif- und Fahrausweismodelle unter Beschreibung der genauen Zwecke von wem bearbeitet werden dürfen und ob dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss." Das Rollenverständnis finde ich einigermassen erstaunlich. Diese Fragen müsste der Bund klären und nicht die SBB zusammen mit dem Verband öffentlicher Verkehr oder umgekehrt.

    Der Bundesrat schreibt dann weiter: "Sollten die Darlegungen von VöV und SBB zeigen, dass zusätzliche Rechtsgrundlagen erforderlich wären, müsste die Erarbeitung einer Botschaft oder die Anpassung entsprechender Verordnungen geprüft werden." Genau das ist meines Erachtens die Aufgabe des Bundesrates. Es ist die Aufgabe von uns als politischer Kraft, zu initiieren, dass man diese Fragen aktiv abklärt, dass man selber entscheidet, ob gesetzliche Grundlagen zu ändern sind oder nicht, dass man das nicht den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs überlässt.[GZ]

    Deshalb bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
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    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versiun 2
    04.10.2025
  • Versiun 3
    04.10.2025
  • Versiun 4
    04.10.2025

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