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Christoph Patrick Zimmerli

Activ
FDP.Die LiberalenFDP
Grosser RatBern

Mandat
Partida
FDP.Die LiberalenFuntauna: FDP
Fracziun
FDP
Circul electoral
Bern
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
1970
Professiun
Wirtschaftsanwalt
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lang_d
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BE
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29.08.2026
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Discurs(103)
  1. Discurs
  2. Discurs
    Grosser Rat
    Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Eine kurze Revue zu dieser langen Diskussion in zwei Lesungen: Die Sozialhilfe, dies zur Erinnerung, sichert die Existenz von rund 40’000 Menschen im Kanton Bern. Das entspricht 3,8 Prozent unserer Wohnbevölkerung, wobei die Sozialhilfequote je nach Ortschaft bekanntlich sehr unterschiedlich ist. Interessant ist, dass die Sozialhilfequote um ca. 1 Prozent höher liegt als der Schweizer Durchschnitt, und dies, obwohl die Arbeitslosenquote im Kanton Bern schweizweit unterdurchschnittlich ist. Dies lässt den Schluss zu, dass es im Kanton Bern strukturelle Probleme gibt, die wir unbedingt lösen müssen.

    Niemand – am wenigsten die Betroffenen – hat ein Interesse daran, dauerhaft von der Sozialhilfe abhängig sein zu müssen. Die Sozialhilfe ist aber nicht nur für die Betroffenen ein schwieriges Thema, sondern auch für die Steuerzahlenden. Die Sozialhilfe kostet im Kanton Bern auf Kantonsebene jedes Jahr rund 400 Mio. Franken, und da sind die Kosten der Gemeinden nicht mitgezählt – Tendenz steigend. Besonders alarmierend ist, dass 31 Prozent der Beziehenden Kinder und Jugendliche sind.

    Die Totalrevision des Gesetzes ist vor dem Hintergrund dieser Fakten einzuordnen. Die Zielsetzung der Vorlage bestand darin, die gesetzlichen Grundlagen für eine Modernisierung der technischen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialhilfe im Kanton Bern zu schaffen. Der Umfang der wirtschaftlichen Hilfe soll im Umfang unverändert bleiben und sich an den SKOS-Richtlinien orientieren.

    Ich erinnere an die zentralen Elemente dieser Revision. Erstens: das neue Fallführungssystem (NFFS), das den Sozialdiensten, den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und den Leistungserbringenden im Bereich der Arbeitsintegration die Arbeit erleichtern soll und die Prozesse beschleunigen soll, damit sich die Fachpersonen auf die Kernaufgaben fokussieren können. Die Vorlage schafft dazu insbesondere die datenschutzrechtlichen Grundlagen.

    Zweitens: die neue Fachstelle Sozialrevisorat (FASR) der GSI, die die kommunalen Behörden bei ihrer Aufsichtstätigkeit unterstützen können soll. Damit soll ein einheitlicherer Vollzugsstandard im Kanton Bern umgesetzt werden.

    Drittens: die Schaffung von Transparenz über die Kosten der Sozialhilfe, über die wir gerade vorhin gesprochen haben. Es soll eine Vergleichbarkeit und Transparenz zwischen den Sozialdiensten geschaffen und dadurch das Kostenbewusstsein gestärkt werden. Wie wir es soeben gehört haben, ist das ein politischer Kompromiss, nachdem das vorgeschlagene Modell keine politische Mehrheit gefunden hat.

    Und schliesslich viertens: die Schaffung von Kohärenz in der Sozialhilfegesetzgebung, nachdem in den letzten Jahren zahlreiche andere Gesetze – das Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) oder das Gesetz über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich (SAFG) – revidiert worden sind. Das war ja genau der Grund, weshalb man formell eine Totalrevision machen musste.

    Mit dem neuen Sozialhilfegesetz haben wir eine Basis für die Sozialhilfe im Kanton Bern für die nächsten Jahre geschaffen. Trotz der zahlreichen unterschiedlichen Anliegen konnte die Kohärenz in diesem Gesetz einigermassen gewahrt werden. Konkretisiert werden müssen diese Normen jetzt in der Verordnung, die ja auch bereits in der Revision steht, und natürlich in der konkreten, täglichen Arbeit all jener, die im Bereich der Sozialhilfe tätig sind.

    Für die Zukunft ist es wichtig, dass diese sehr technische Materie nicht weiter verkompliziert wird, sonst wird es für Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, immer weniger verständlich und somit weniger praktikabel. Zudem besteht die Gefahr, dass der stark gestiegene Personalbestand in diesem Bereich über die Jahre weiter steigt und die Kosten noch weiter steigen, und daran kann niemand in der Gesellschaft ein Interesse haben.

    Mit dem totalrevidierten Sozialhilfegesetz ist die Diskussion um die Sozialhilfe aber nicht zu Ende, zumal sich diese Revision vor allem auf formelle Fragen und weniger auf inhaltliche Fragen konzentriert hat. Die zentrale und wirklich wichtige Frage lautet nämlich, wie in einem immer anspruchsvolleren, komplexeren Umfeld Risiken vermindert werden können, die dazu führen, dass Personen überhaupt in die wirtschaftliche Abhängigkeit vom Staat geraten. Diese Frage müssen wir uns heute stellen und wir müssen sie uns auch in Zukunft stellen.

    Ich möchte abschliessend Herrn Regierungsrat Schnegg und seiner Direktion, insbesondere seinen Kadermitarbeitenden, bestens danken. Sie gingen an zahlreichen Sitzungen jeweils rasch und kompetent auf neue Vorschläge der Kommission ein und arbeiteten professionell. Ein spezieller Dank geht an unsere Kommissionssekretärin, Frau Eveline Schwegler, die diese Beratungen wie immer kompetent und engagiert unterstützt hat. Vielen Dank! Ich danke auch den geschätzten Mitgliedern der GSoK, die an zahlreichen Sitzungen im letzten Jahr und in diesem Jahr – teilweise unter sehr hohem Zeitdruck und teilweise auch noch kurz vor den Ferien – sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben, damit wir das Resultat, das wir jetzt vorliegen haben, erreichen konnten.

    Schliesslich noch zur Schlussabstimmung in der GSoK: Die Kommission hat einstimmig Annahme empfohlen. Besten Dank.

  3. Discurs
    Grosser Rat
    Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Ich kann es ganz kurz machen: Die Kommission hat sich im Sinn einer Empfehlung einstimmig für den Antrag von Kollege Bichsel und Konsorten ausgesprochen, mit 15 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen.

    Noch ein Wort zu Art. 140a (neu) Abs. 1–3: Das Abstimmungsresultat in der Kommission war 16 zu 1 bei 0 Enthaltungen. Insofern ist es etwas erstaunlich, wenn man im Grossen Rat nachher anders stimmt, als man es in der Kommission gesagt hat. Danke.

  4. Discurs
    Grosser Rat
    Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Unser Rat hat das Kapitel 6.5, also Art. 143 und fortfolgende des Sozialhilfegesetzes in der 1. Lesung an die Kommission zurückgewiesen. Grund dafür war, dass von verschiedener politischer Seite erhebliche Vorbehalte gegen die damals vorgeschlagene Lösung des Modells Selbstbehalt geäussert wurden.

    Vorbehalte bestanden insbesondere gegenüber dem Vorschlag, dass sich die Höhe des Selbstbehalts nach den Nettoausgaben bestimmen soll. Deshalb unterstützte der Rat einen Antrag der GLP und von Die Mitte, wonach die Bestimmungen zum Selbstbehalt gemäss Art. 143 ff. mit dem Auftrag zurückgewiesen werden, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass sich die Höhe dieses Selbstbehalts insbesondere nach der Arbeitsqualität der Sozialdienste und nicht allein nach deren Nettoausgaben bestimmt.

    Die Kommission hat sich seit Herbst 2025 an diversen Sitzungen mit dem Selbstbehaltsmodell bzw. mit möglichen Alternativen befasst. Es wurden verschiedene Varianten zwischen Selbstbehaltsmodell und Transparenzlösung diskutiert. Mit der Zeit entfernte sich die Diskussion vom Selbstbehalt und bewegte sich in Richtung einer Transparenzlösung.

    Diese Lösung basiert auf folgenden Grundsätzen. Erstens sollen Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den Sozialdiensten geschaffen werden. Zweitens soll dank erhöhter Transparenz das Kostenbewusstsein der Sozialdienste gestärkt werden. Es sollen Best Practices entwickelt und der fachliche Austausch zwischen den Sozialdiensten gefördert werden. Drittens wird die Vergleichbarkeit in einem ersten Schritt über den Soziallastenindex gemäss FILAG hergestellt. Damit sollen die unterschiedlichen Ausgangslagen der Sozialdienste vergleichbar gemacht werden.

    Viertens: Die Transparenzlösung soll über die Zeit hinweg weiterentwickelt werden. Es sollen auch qualitative Faktoren berücksichtigt werden. Das Neue Fallführungssystem (NFFS) und die FASR werden dabei einen wichtigen Beitrag zu leisten haben. Fünftens und schliesslich: Die Ergebnisse dieser Transparenzlösung werden jährlich in einem Bericht zur wirtschaftlichen Hilfe transparent dargestellt und veröffentlicht.

    Zusammenfassend soll die neu vorgeschlagene Transparenzlösung also Transparenz und Vergleichbarkeit, ein gestärktes Kostenbewusstsein, die initiale Anwendung des Soziallastenindex, eine kontinuierliche Weiterentwicklung und die Offenlegung im Bericht zur wirtschaftlichen Hilfe schaffen.

    Nach Abklärungen und langen Diskussionen wuchs in der Kommission die Erkenntnis, dass das ursprünglich vorgeschlagene Selbstbehaltsmodell so nicht umsetzbar ist und nicht nur auf den Widerstand von Organisationen stösst, die im Sozialhilfebereich tätig sind, sondern auch auf den Widerstand diverser Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Die neu vorgeschlagene Transparenzlösung erhielt in der Kommission am Schluss praktisch einstimmig die Zustimmung, sei es aus Überzeugung oder sei es aus Kompromissbereitschaft nach dem Motto: lieber eine Transparenzlösung als gar keine.

    Zu den einzelnen Bestimmungen, über die die Kommission abgestimmt hat, sagte sie praktisch überall einstimmig, ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen Ja. Das betrifft Art. 135 Abs. 1 Bst. a, Art. 140 Abs. 3 Bst. a–c, die Rückweisung des Kapitels 6.5, also der Art. 143–149, Art. 151 Abs. 1 und Abs. 2 und schliesslich Art. 158.

    Was wir, gestützt auf den Antrag Bichsel und Konsorten, später noch diskutieren werden, betrifft Art. 140a Abs. 3. Besten Dank.

  5. Discurs
    Grosser Rat
    Christoph Patrick Zimmerli, Bern (FDP), GSoK-Sprecher. Art. 53 Abs. 2 Bst. b lautet bisher: «Die wirtschaftliche Hilfe darf nicht mit Gegenforderungen der Gemeinde verrechnet werden, mit Ausnahme von sozialhilferechtlichen Rückerstattungsforderungen.» Es soll gemäss dem Antrag ergänzt werden: «... und von bevorschussten Sicherheitsleistungen bei Wohnungsmieten».

    Der Antrag entspricht, wie wir es gehört haben, einem Rückkommen auf eine Diskussion, die wir im Rahmen der 1. Lesung geführt haben und der dabei unterlegen ist. In der Sache geht es darum, dass die wirtschaftliche Hilfe zielgerichtet den bedürftigen Personen zustehen soll und nur in Ausnahmefällen mit Gegenforderungen der Gemeinde verrechnet werden darf.

    Die eine Ausnahme ist gemäss dem bestehenden Gesetzestext die sozialhilferechtliche Rückerstattungsforderung, und neu soll hier eben eine zweite Ausnahme statuiert werden, indem man die bevorschussten Sicherheitsleistungen für Wohnungsmieten aufnimmt. Die Befürworter machen geltend, dass es nicht angeht, dass die Gemeinden auf den Kosten von bevorschussten Sicherheitsleistungen bei Wohnungsmieten sitzenbleiben, wie wir es vorhin gehört haben. Die Gegnerinnen und Gegner stellen sich auf den Standpunkt, dass das eine unumgängliche Ausgabe der Sozialbehörde sei, ohne die eine bedürftige Person keine Wohnung bekommt.

    In der Praxis ist die Bedeutung solcher bevorschusster Sicherheitsleistungen bei Wohnungsmieten in Abnahme begriffen, weil es heutzutage auch andere Sicherstellungsmodalitäten gibt, z. B. Mietkautionsversicherungen oder anderes.

    Die Kommission konnte diesen Antrag im Rahmen der Sessionssitzung besprechen und deshalb keinen Antrag stellen, sondern nur eine Empfehlung aussprechen. Sie ist aber auch dazu leider nicht in der Lage, es war nämlich ein Patt: 6 Ja- und 6 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Deshalb ist die Entscheidung dem Rat überlassen. Besten Dank.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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