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Ueli Augstburger

Activ
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatMittelland-Süd

Mandat
Partida
Schweizerische VolksparteiFuntauna: SVP
Fracziun
SVP
Circul electoral
Mittelland-Süd
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
1959
Professiun
Meisterlandwirt, Betriebsleiter
Contact
Adressa
Gerzensee
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Gremi da funtauna
BE
Funtauna actualisada
17.09.2026
Registraziun actualisada
18.09.2026
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14.08.2025
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    Grosser Rat
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Discurs(33)
  1. Discurs
    Grosser Rat
    Ueli Augstburger, Gerzensee (SVP), FiKo-Sprecher. Sie werden mich heute Vormittag gerade noch nicht los, tut mir leid. Wir kommen zum Bericht über die BKW, Periode 2021–2024. Der vorliegende Bericht geht auf eine Planungserklärung zurück, die vom Grossen Rat in der Sommersession 2021 überwiesen wurde. Damals beriet der Grosse Rat den Bericht des Regierungsrates mit zahlreichen Gutachten. Es ging um die Perspektiven der BKW und darum, ob sie in zwei Teile aufgespalten werden soll. Das wurde damals abgelehnt. Aber in diesem Zusammenhang überwies man unter anderem eine Planungserklärung, die verlangte, dass man gegenüber dem Parlament alle vier Jahre darlegen soll, inwiefern die Eignerziele von der BKW erreicht wurden oder nicht erreicht wurden. Das ist jetzt der erste solche Bericht, am Ende dieser Legislaturperiode.

    Die BKW gehört gemäss den aktuellen Public-Corporate-Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) zum Kreis 1. Als Hauptaktionär hat der Kanton Bern eine Eignerstrategie, bei der die Ziele gemäss den Ziffern 9.6 und 10.9 der PCG-Richtlinien voraussichtlich im Jahr 2026 überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Als Hauptaktionär hat der Kanton Bern eine Eigentümerstrategie, die aber für die BKW als börsenkotierte Unternehmung nicht bindend ist. Ebenfalls hat der Regierungsrat ein Aufsichtskonzept, datiert vom 21. Dezember 2022, worin transparent dargelegt wird, wie die Aufsicht im Einzelnen wahrzunehmen sei.

    Erlauben Sie mir, ein paar weitere grundsätzliche Punkte zum Bericht und zur Beziehung zur BKW zu nennen. Es ist der FiKo wichtig, diese einzubringen.

    Die Eigentümerstrategie des Kantons richtet sich primär an den Kanton selbst und erst in zweiter Linie an die BKW. Die Eigentümerstrategie ist ein Element von vielen, mit denen die Regierung im Austausch mit der BKW steht. Dieser Austausch zwischen der Regierung und der BKW hat sich während der Berichtsperiode intensiv und konstruktiv gestaltet und war für beide Seiten zufriedenstellend.

    In der Rolle als Mehrheitsaktionär hat der Kanton nicht in die operative Unternehmensführung einzugreifen. Wenn der Kanton energiepolitische Ziele erreichen will, soll er dies besser in der Rolle als Regulator tun, so, wie er das im April 2025 mit den Leistungsaufträgen für alle Netzbetreiber mit Fristen für die Anschlussgesuche gemacht hat. Zu enge Vorgaben der Politik können sich auch negativ auf die Unternehmensführung auswirken. Zusätzliche politische Vorgaben von Kanton und Gemeinden erschweren es den Energieunternehmungen, ihre wichtige Rolle beim Umbau der Energiewirtschaft tatsächlich wahrzunehmen. Die bestehenden Regulationen genügen. (Jemand im Saal niest. / Une personne dans la salle éternue.) Gesundheit.

    Zum Bericht: Die Zielerreichung wird an den Schwerpunkten energiepolitische Ziele, wirtschaftspolitische Ziele und finanzpolitische Ziele gemessen, die im Bericht bei den Vorgaben zur Eignerstrategie vorgelegt werden. In Kapitel 1 wird die Ausgangslage beschrieben. Darauf gehe ich nach der Einleitung nicht mehr weiter ein. In Kapitel 2 werden die Ziele der Eignerstrategie beschrieben. In Kapitel 3 wird aufgezeigt, inwiefern die vorgegebenen Ziele erreicht worden sind.

    Bei den energiepolitischen Zielen wird festgestellt, dass die BKW die Vorgaben klar erfüllt und ihren Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien wahrnimmt und soweit machbar vorantreibt.

    Bei den wirtschaftspolitischen Zielen ist den Punkten 1 und 3 bis 5 kaum etwas entgegenzuhalten. Bei Ziffer 2, zu der festgehalten wird, dass die BKW AG mit ihren Aktivitäten die Ausgewogenheit zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten als Zielvorgabe anstrebt, kann eben durchaus auch etwas anderes verstanden werden als das, was die BKW mit ihrem Wachstumsdrang tut, der sich aber zumindest bis jetzt finanzpolitisch rechnet. Hier verweise ich aber auf die eingangs erwähnten Grundsätze, die unter dem aktienrechtlichen Aspekt die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Mehrheitsaktionäre beschränken.

    Zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele können vor allem die Punkte 4 und 5 hervorgehoben werden: Hier werden die Ziele nicht nur erreicht, sondern sogar übertroffen.

    Bei der Beratung des Berichts hat sich die FiKo auch mit den Mitwirkungseingaben der BaK und der GPK auseinandergesetzt. Die grosse Mehrheit der FiKo ist sich bewusst, dass mit den eingereichten Planungserklärungen lediglich die Ziele der Eignerstrategie für Beteiligungen beeinflusst werden können. Detaillierte Vorgaben an den Verwaltungsrat und an die Konzernleitung der BKW sind jedoch aus rechtlicher Sicht mit Verweis auf die PCG-Richtlinien nicht möglich. Das ist auch der Grund, weshalb die Planungserklärungen aus den Mitberichten nicht in den Antrag der FiKo aufgenommen wurden.

    Die jetzt aber von Grossrat Remund und Mitantragstellenden dennoch eingereichten Planungserklärungen haben den genau gleichen Wortlaut wie jene im Mitbericht der BaK. Deshalb hat die FiKo diese Planungserklärungen nicht ein zweites Mal neu beraten und hat auch nicht noch einmal darüber abgestimmt. Ich mache aber jetzt Ausführungen zu diesen Planungserklärungen, da wir ja die Diskussion zum gleichen Wortlaut bereits geführt haben.

    Zur Planungserklärung 1: Wenn Zielkonflikte entstehen, werden diese in der Berichterstattung erwähnt. In der Berichtsperiode war die BKW wirtschaftlich erfolgreich, was ihr ermöglicht hat, grosse Investitionen in die Wasserkraft und andere erneuerbare Energien vorzunehmen. So sind tatsächlich kaum Zielkonflikte aufgetreten. Diese Planungserklärung haben wir mit 12 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

    Zur Planungserklärung 2: Die BKW ist in diesem Bereich sehr aktiv. Zusätzliche Vorgaben sind nicht nötig. Diese Planungserklärung haben wir mit 14 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

    Zur Planungserklärung 3: Die BKW ist betreffend Versorgungssicherheit sehr gut unterwegs, was sich nicht zuletzt in der Energiekrise im Herbst 2022 gezeigt hat. Die Versorgungssicherheit soll der Kanton nicht als Eigentümer der BKW beeinflussen, sondern wenn nötig als Regulator. Auch diese Planungserklärung haben wir 14 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

    Die Grundsatzfrage wurde in der Sommersession 2021 vom Grossen Rat beantwortet, als kein Antrag eingereicht wurde, dass die BKW den Dienstleistungssektor abstossen soll. Aktuell und mit dem neuen CEO befindet sich die BKW in einer Phase der Konsolidierung. Es werden auch klar weniger Akquisitionen getätigt als noch vor einigen Jahren. Diese Planungserklärung haben wir mit 12 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung ebenfalls abgelehnt.

    Dann noch zur Planungserklärung 5: Hier sehen wir die Gründe für die Ablehnung auch in der Planungserklärung 1. Es kann nicht nur Zielkonflikte, sondern auch Zielharmonien geben. Hohe Gewinne ermöglichen auch Investitionen in die Energiewende. Diese Planungserklärung haben wir mit 13 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

    Die FiKo schlägt Ihnen vor, den Bericht zu genehmigen und die vorliegenden Planungserklärungen 1 bis 5 wie erwähnt abzulehnen.

  2. Discurs
    Grosser Rat
    Ueli Augstburger, Gerzensee (SVP), FiKo-Sprecher. Ich möchte noch einmal danken, so wie ich das einleitend schon für die 1. Lesung gemacht habe. Es war wieder eine intensive und trotzdem gute Diskussion. Danke für die disziplinierten Stellungnahmen.

    Ich komme zum Dank: Ich möchte im Namen der Kommission dem Sekretariat der FiKo – Dominique Clémençon und Mikaël Rédin – danken, der juristischen Begleitung durch die WEU sowie den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die unter enormem Zeitdruck mehrheitsfähige Lösungsvorschläge suchen mussten, weil die Fristen vorgegeben sind, wenn eine Initiative vorliegt. Ganz herzlich danke.

    Ein besonderer Dank von mir gilt auch der Vizepräsidentin des Ausschusses, Christine Bühler, die mich während meines Auslandurlaubs im Januar vertreten hat, als wir eine etwas heisse Phase hatten. Danke vielmals.

  3. Discurs
    Grosser Rat
    Ueli Augstburger, Gerzensee (SVP), Sprecher FiKo-Mehrheit. Ich kann es hier auch sehr kurz machen. Die Formulierung von Ziff. 5 ergibt sich eigentlich aus der Abstimmung zu Ziff. 4, wonach die Mehrheit für die Volksabstimmung die Ablehnung der Initiative und die Annahme des Gegenvorschlags empfiehlt. Wir sind nach wie vor, gemäss den Äusserungen von vorhin, der Auffassung, dass man hier, wenn beides kommt, entsprechend diese Formulierung wählt. Merci.
  4. Discurs
    Grosser Rat
    Ueli Augstburger, Gerzensee (SVP), Sprecher FiKo-Minderheit. Ja, ich habe einleitend bereits gesagt, dass wir betreffend Minderheiten und Mehrheiten zwischendurch ein bisschen Wechsel haben werden. Ich rede jetzt als Minderheitssprecher zu Ziff. 4 und nachher als Mehrheitssprecher zu Ziff. 5.

    Zu Ziff. 4: Die Minderheit der FiKo wünscht grundsätzlich auch eine Lösung auf Gesetzesstufe. Wir sehen aber auch die berechtigten Anliegen der Initianten, dass eine aktive Regulierung des Wolfsbestandes eine wichtige Voraussetzung für die künftige Bestossung der Alpen ist, gerade in den höher gelegenen Gebieten – eine unabdingbare Voraussetzung. Die zusätzlichen Mehraufwände durch die Bedrohung von Wolfsrissen führen unweigerlich dazu, dass die Motivation für die ohnehin schon sehr zeitintensive Alpung – 7 mal 24 Stunden – zunehmend schwindet. Mit der Annahme der Initiative kann zumindest ein Zeichen gesetzt werden, dass der Kanton bereit ist, den Spielraum des Bundes voll und zeitnah auszuschöpfen. Wir plädieren deshalb für die Annahme der Initiative unter Ziff. 4.

    Die Ziff. 5 behandeln wir nachher, oder? (Die Präsidentin bestätigt dies. / La présidente le confirme.)

  5. Discurs
    Grosser Rat
    Ueli Augstburger, Gerzensee (SVP), Sprecher FiKo-Mehrheit. Zur Sunset-Klausel, Kapitel IV. Die Initianten hatten bereits in der ersten Vernehmlassung ihren Wunsch angemeldet, die zeitliche Beschränkung, falls eine solche in dieses Gesetz aufgenommen werden sollte, zu verlängern, damit die Abschätzung des Wirkungsgrads sinnvoll gemacht werden kann. Das haben sie in der erneuten Vernehmlassung, in der kurzen Vernehmlassung zur Reduktion auf Bär und Wolf, noch einmal verstärkt zum Ausdruck gebracht. Zudem haben wir in dieser Sache auch Rückmeldungen von Umweltschutz- und Tierschutzorganisationen erhalten, die diesbezüglich keine Bedenken haben. Sie haben auch die Begründung abgegeben, dass damit ja keine materielle Änderung verbunden sei.

    Damit würde einer Verlängerung der Gesetzgebung bis ins Jahr 2038 ebenfalls nichts entgegenstehen, sodass man dieses Geschäft, wenn man den Anträgen der Mehrheit der FiKo in der 2. Lesung folgen will, vereinfachen und das Anliegen der Initianten im Rahmen des Gegenvorschlags auf Gesetzesebene regeln könnte.

    Der Frage der Dauer der gesetzlichen Regelung bis ins Jahr 2038 hat die FiKo dann auch mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die FiKo hat sich aber in der Sessionssitzung vom letzten Dienstag auch noch mit dem Antrag der GLP, von Arx, der eine verkürzte Dauer bis 2034 verlangt, befasst und Stellung dazu genommen. Sie hat den Antrag von Arx mit 4 zu 9 Stimmen ... (Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La présidente réclame le silence dans l’assemblée.) ... bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

    Was die Schlussabstimmung betrifft, hat die FiKo dem vorliegenden Gegenvorschlag mit 9 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt.

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