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SB

Simon Breu

Activ
GrossratGrosser RatSchwende-Rüte
Mandat
Funcziun
Grossrat
Circul electoral
Schwende-Rüte
Numer da sez
3
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Lingua
Tudestg
Contact
Adressa
Gass 1
9050 Appenzell Steinegg
Referenzas & funtauna
Gremi da funtauna
AI
Registraziun actualisada
06.09.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(2)
  1. Discurs
    Discurs
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Simon Breu,

    Grossrat Simon Breu, Schwende-Rüte, führt aus, dass die Standeskommission an ihrer Sitzung vom 15. April 2025, 70 Massnahmen zur Reduktion vom Nettoaufwand beschlossen hat. Damals ist man von Einsparungen von Fr. 2.6 Mio. pro Jahr ausgegangen. Er würde gerne wissen, wo man in der Umsetzung der Massnahmen steht, ob man wie im Finanzplan (Abschnitt 2.1) dargestellt immer noch von den ursprünglichen rund Fr. 2.5 Mio. Einsparungen ausgehen kann, wie und durch wen die Umsetzung überprüft wird und ob geplant ist transparent über die hoffentlich positiven Effekte zu informieren.

  2. Discurs
    Discurs
    GrossratGrosser Rat

    Grossrat Simon Breu, Schwende Rüte, unterstützt den Antrag der BauKo. Das Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Veloverkehrs. Er findet das wichtig und dringend notwendig. Die Vernehmlassung mit 32 Rückmeldungen von unterschiedlichen Gruppierungen und Personenkreisen und die heutige Teilnahme an der Session - wohl nicht zum Polizeigesetz - hat ihm gezeigt, dass auch ein grosser Teil der Bevölkerung da endlich einen Schritt vorwärts machen will.

    Das ist für ihn nicht verwunderlich, wenn er das heutige Angebot anschaut. Man hat seit Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, lediglich eine Handvoll offizielle Routen erstellt. Das bestehende Netz für Biker besteht zu grossen Teilen aus unattraktiven Asphalt- oder Kieswegen und führt dazu, dass bereits heute viele einheimische vernünftige Biker ohne dokumentierte Probleme und Zwischenfälle auf den geeigneten Wanderwegen unterwegs sind.

    Es ist aus seiner Sicht nicht notwendig, dass man sich im Art. 14 ein unnötiges Verbot auferlegen, im Gegenteil, es ist endlich Zeit, dass man für einen relevanten Teil der einheimischen Bevölkerung eine Freizeitaktivität mit einer verhältnismässig günstigen bestehenden Infrastruktur offiziell ermöglicht.

    Auch andere Kantone sehen sich mit dieser Herausforderung konfrontiert und haben das pragmatisch und im Sinne der Sportler ohne Verbot (und sicherlich auch gestützt auf teure Gutachten) lösen können. Sollte es wirklich vereinzelt so sein, dass Abschnitte ungeeignet sind für die gemeinsame Nutzung durch Wanderinnen, Wanderer und Bikerinnen, Biker, könnte das mit einem gezielten Verbot immer noch gelöst werden.

    Vielleicht lohnt sich an dieser Stelle ein Blick über die Kantonsgrenze. Gemäss einer detaillierten Analyse des Kantons St.Gallen sind auf dem gesamten Wanderwegnetz vom Kanton nur drei Prozent der Strecken ungeeignet für eine gemeinsame Nutzung von Wandernden und Bikenden. Das wird im Kanton Appenzell I.Rh. trotz etwas mehr Wandernden nicht komplett anders sein. Ein gemeinsames Miteinander ist an vielen Orten möglich, sinnvoll, notwendig und effizient.

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Commembranzas(2)

Maletgs(1)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Datas: OpenParlData · CC BY 4.0