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FW
Dr. rer. pol.

Felix Walker

Anteriur commember
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizSt. Gallen

Mandat
Partida
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizFuntauna: CVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
St. Gallen
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
6. März 1935
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q5442353
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
28.03.2025
Registraziun actualisada
09.08.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(878)
  1. Ja
    Schweiz
    Opferhilfegesetz. Totalrevision (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2006 · 06.06.2006
    Resultat: 103 Gea · 56 Na · 1 Absten. · 40 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Resultat: 123 Gea · 54 Na · 1 Absten. · 22 Absent
  3. Ja
    Schweiz
    Resultat: 184 Gea · 0 Na · 1 Absten. · 15 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Tierschutzgesetz (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2005 · 30.05.2005
    Resultat: 81 Gea · 57 Na · 5 Absten. · 57 Absent
  5. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Resultat: 105 Gea · 49 Na · 9 Absten. · 37 Absent
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Discurs(155)
  1. Redetext
    Schweiz

    Herr Bundesrat Schmid, herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage. Die Frage zielte ja darauf hin - aber das konnten Sie nicht wissen -: Ist der Bundesrat bereit, inskünftig nur einen Lohnausweis zu gestatten? Sie haben es teilweise beantwortet; Sie sagen: Der Bundesrat bietet allen diesen neuen Lohnausweis an. Was mich interessiert, ist aber: Was macht er jetzt mit jenen Kantonen, die den alten Lohnausweis verwenden wollen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Vielleicht sagen Sie sich jetzt, jedes zusätzliche Votum trage nur noch dazu bei, die restliche Klarheit etwas zu beseitigen. Trotzdem will ich versuchen, nochmals etwas auf die Systematik zu sprechen zu kommen. Wir sind ja am Ende dieser Beratungen, und Sie erinnern sich, was wir im Eintretensvotum gesagt haben: Die generelle Linie ist, dass Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen vermehrt deckungsgleich sein sollen. Alle Systeme, bei denen der Kostenverursacher und der Kostenträger verschiedene Instanzen bilden, bieten keinerlei Anreiz zu vernünftigem Verhalten. Damit sind wir auch beim vorliegenden Minderheitsantrag.

    Der Minderheitsantrag Parmelin nimmt ein Anliegen der Westschweizer Kantone auf. Neben der abwicklungstechnischen Frage bezieht sich das Hauptargument auf die unterschiedliche Ausgabendynamik bei der vorgeschlagenen Aufgabenentflechtung im Bereich der Ergänzungsleistungen. Es wird argumentiert, dass sich der Grundbedarf an jährlichen Ergänzungsleistungen, bei dem sich der Bund mit fünf Achteln beteiligt, in Zukunft wesentlich weniger dynamisch entwickeln werde als die von den Kantonen zu hundert Prozent übernommenen Heim- und Pflegekosten. Diese Argumentation dürfte nicht ganz falsch sein.

    Die Frage der unterschiedlichen Dynamik bei der Aufgabenentflechtung wird aber im Rahmen der Stellungnahme der dritten Botschaft zu diskutieren und dort zu beachten sein, entweder bei der Dotierung des Ausgleichsgefässes oder, wie Herr Bundesrat Merz eben erklärte, im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Wirksamkeitsberichte. Die Frage darf jedoch nicht Anlass sein, die angestrebte Entflechtung bei den Ergänzungsleistungen rückgängig zu machen. Mit dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständerates bleibt die Beteiligung des Bundes unverändert, unabhängig davon, ob eine Person zuhause oder in einem Heim wohnt. Für den Bereich der Heime sind jedoch neu die Kantone vollumfänglich zuständig. Die sind frei zu entscheiden, ob sie die Institutionen durch Bau und Betriebsbeiträge finanzieren wollen oder ob sie eine Subjektfinanzierung über höhere Heimtaxen einführen wollen. Sie tragen in jedem Fall die ungedeckten Kosten in vollem Umfang.

    Mit der Annahme des Antrages der Minderheit Parmelin würde die angestrebte Entflechtung wieder rückgängig gemacht. Es würde wieder ein Anreiz geschaffen, die Finanzierung über möglichst hohe Heimtarife zu regeln und die Objektfinanzierung zu reduzieren, weil sich der Bund zu 40 Prozent an den ungedeckten Heimkosten beteiligen würde. Der nächste Schritt würde dann wohl sein, durch den Bund wieder eine Höchstgrenze der jährlichen Ergänzungsleistungen für Personen im Heim festzulegen, womit wir dann wieder zur heutigen Verflechtung zurückgekehrt wären.

    Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir hatten gegenüber den Beschlüssen des Ständerates 29 Differenzen geschaffen, und der Ständerat hat deren 24 bereinigt. Er hat sich also erheblich angestrengt, zu einer Einigung und damit zu einer planmässigen Umsetzung beizutragen. Vielleicht hat er sich auch von der Klugheit des Nationalrates etwas anstecken lassen. Aber interpretiere man das, wie man wolle: Der Ständerat erwartet nun von uns, dass wir auch einen Beitrag leisten, und hier geht es ausgerechnet um eine Gesetzesbestimmung, bei welcher der Ständerat bei einer nochmaligen Differenz Probleme haben wird. Er hat sich in einer ersten Lesung mit 32 zu 9 Stimmen entschieden, und er hat in einer zweiten Lesung unbestritten Festhalten beschlossen.

    Es ist bereits einiges gesagt worden, aber lassen Sie mich in Bezug auf die Systematik und auch in Bezug auf die Interpretation dessen, was Ihnen Ihre Kommission mit einer knappen Mehrheit beantragt, nochmals sagen: Das Parlament hat der Aufhebung von Artikel 19 IVG zugestimmt, in dem unter dem Titel "Pädagogisch-therapeutische Massnahmen" auch die Leistungen für Logopädie und psychomotorische Therapie eingeschlossen waren. Damit besteht in diesem Bereich keine Leistungspflicht der IV mehr. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a IVG ändert an diesem Grundsatzentscheid nichts. Sie will lediglich sicherstellen, dass diese heute klar dem Bildungsbereich zugeordneten Massnahmen künftig nicht als medizinische Massnahmen wieder der IV zugeschoben werden, wodurch die Entflechtung, die wir ja im ganzen Gesetzespaket erreichen wollen, allmählich wieder aufgehoben würde. Die IV würde damit allmählich wieder mehr belastet, und die Kantone würden entlastet, ohne dass auch die in die Globalbilanz eingeflossenen hundert Millionen Franken wieder zurückfliessen würden. Dieser Gefahr soll mit dem Entwurf des Bundesrates entgegengewirkt werden. Es steht also absolut keine Absicht dahinter, und es besteht auch keine Gefahr, dass damit zugleich ein Leistungsabbau betrieben würde. Die Kantone signalisieren in ihrer vor kurzem in die Vernehmlassung geschickten interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich klar, dass sie bereit sind, diese Aufgaben voll und ganz zu übernehmen. Damit erwachsen den betroffenen behinderten Kindern und Jugendlichen gegenüber heute keine Nachteile.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ihre Kommission hat dem vorliegenden Antrag mit 13 zu 12 Stimmen zugestimmt. Ich erinnere Sie daran, dass hier ein Thema zur Sprache kommt, das doch auch mit Misstrauen gegenüber den Kantonen zu tun hat und das auch unter dem Aspekt der Zuständigkeiten zu beurteilen ist.

    Indem wir bei den Sonderschulmassnahmen, inklusive die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen, die Verantwortung, auch die finanzielle, klar den Kantonen zugewiesen haben, haben wir auch 100 Millionen Franken in diese Globalbilanz fliessen lassen, wie das von Herrn Müller Walter erwähnt wurde. Jetzt möchten wir den Kantonen nicht etwas unterschieben, aber die Möglichkeit besteht immerhin, dass unter dem Titel "medizinische Massnahmen" diese zwei Leistungen zurück in die IV geschoben werden, ohne dass die finanziellen Mittel zurückerstattet werden. Es handelt sich hier um ein Sicherheitsventil.

    Wir haben mit 17 Kantonen betreffend die Abgeltung logopädischer Massnahmen Pauschalvereinbarungen getroffen. Dabei hat man erfahren, wie einzelne Kantone doch darauf tendieren, logopädische Massnahmen als medizinische Massnahmen zu deklarieren und an die IV abzuschieben. Wie Herr Bundesrat Merz bereits angetönt hat, hat man bisher nicht gehört, dass die Kantone die Kosten für diese logopädischen Massnahmen im Prinzip nicht übernehmen möchten oder dass behinderte und sprachlich schwer gebrechliche Kinder betroffen wären, wenn die Kantone in diesem Bereich sparen würden. Bei der Logopädie ist es so, dass heute bereits über 50 Prozent der behandelten Kinder nicht von der IV, sondern von den Kantonen betreut werden, weil sie Sprachgebrechen leichter Art haben. Wir gehen davon aus, dass die Kantone eher im Bereich der leichten Sprachgebrechen sparen würden. Bei der Behandlung psychomotorischer Gebrechen werden heute bereits über 80 Prozent der Therapien durch die Kantone und nicht durch die IV finanziert. Auch hier besteht kein Grund zur Befürchtung, bei Sparmassnahmen könnten Kinder betroffen sein, denen heute die IV die Therapie bezahlt.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

  5. Redetext
    Schweiz

    Was die Spitex schreibt, ist unbestritten. Wir sind uns alle darüber einig, dass sie eine ganz wichtige Organisation ist, aber das ist hier nicht das Thema.

    Die Frage ist: Wo sollen diese Leute ausgebildet werden, und wer bezahlt das? Herr Bundesrat Merz hat es bereits angetönt, und ich will Ihnen sagen, warum die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen zu ihrem Mehrheitsentscheid gekommen ist, wonach Sie dem Entwurf des Bundesrates zustimmen sollten.

    Wir finden, dass die Weiterbildung von Hilfspersonal im Rahmen der Bildungspolitik geregelt werden sollte. Hier sieht das Berufsbildungsgesetz mit der sogenannten Attestausbildung vor, Personen mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund auf einem vereinfachten Weg zu entsprechenden Abschlüssen zu führen. Es gibt die Möglichkeit verkürzter Ausbildungsgänge im Rahmen der Berufsbildung. Auch hier ist es letztlich eine Frage der Systematik, ob man neben der Schiene der Berufsbildung noch eine zusätzliche Unterstützung vorsehen und mit Mitteln des Sozialwerkes AHV finanzieren will. Wir erachten das aus grundsätzlichen Überlegungen nicht als zweckmässig. Der Umfang der Mittel ist nicht gross, es geht um eine Unterstützung in der Grössenordnung von 4 Millionen Franken.

    Die Ausbildung bzw. Weiterbildung von Personal für den Spitex-Bereich kann übrigens über ganz verschiedene Kanäle geschehen, sie müssen nicht mehr über den bisher üblichen Weg ablaufen. Es gibt einerseits die Möglichkeit der innerbetrieblichen Weiterbildung, die inzwischen vermehrt zur Tagesordnung gehört und weiter ausgebaut werden soll. Zudem gibt es andererseits die Möglichkeit der berufsorientierten Weiterbildung. Im Bereich der Betagtenbetreuung läuft gerade ein neuer Ausbildungsgang, die Fachpersonbetreuung. Die Schulen für die Betagtenbetreuung gehen in die kantonale Kompetenz über. Es findet also ein grosser Umbau statt. Jetzt stellt sich die Frage, ob es während dieser Umbauzeit eine Absicherung in einem Gesetzeswerk wie dem NFA oder der IV braucht. Unseres Erachtens wäre eine Absicherung ein Misstrauensvotum gegenüber den Kantonen. Die Arbeiten sind angelaufen, um diesen Umbau gerade vorzunehmen.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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