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Marianne Slongo

Anteriur commember
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizNidwalden

Mandat
Partida
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizFuntauna: CVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Nidwalden
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Feminin
Naschì
9. Juni 1948
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q1353536
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
05.08.2026
Registraziun actualisada
06.08.2026
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14.08.2025
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Discurs(63)
  1. Redetext
    Schweiz

    Die Agrarpolitik ist ein schwieriges und emotionales Thema. Wir stellen uns dieser Herausforderung. Wir wollen die Agrarpolitik feinfühlig und vorausschauend weiterentwickeln, um möglichst einen produzierenden und ertragsbringenden Bauernstand erhalten zu können. Ich konzentriere mich in der Landwirtschaftspolitik vor allem auf unsere zahlreichen Familienbetriebe. Unsere innovativen Bauernfamilien beanspruchen zu Recht die Chance eines möglichst harmonischen Umbaus und der hierfür erforderlichen Umbauzeit seitens der Politik. Ihre Zukunftsperspektive muss auf verlässlichen politischen und gesellschaftlichen Eckwerten basieren. Der Strukturwandel im Agrarsektor wird vor allem im Rahmen des Generationenwechsels stattfinden. Hierfür und deshalb brauchen wir das Vertrauen der Bauernfamilien in eine verlässliche und zukunftsorientierte Agrarpolitik. Wie fördern wir die Bereitschaft, wichtige Weichen für die Nachfolge, für eine berufliche Neuorientierung oder für notwendige betriebliche Investitionen zu stellen?

    Ich habe vor einiger Zeit über hundert Briefe von Bäuerinnen allein aus dem Kanton Nidwalden erhalten, in welchen diese Zukunftsfragen eindrücklich zum Ausdruck gebracht worden sind. Wir tragen eine grosse, sehr grosse Verantwortung. Ich habe beispielsweise im letzten Sommer das Maderanertal im Kanton Uri, welches wie Obwalden und Nidwalden sehr stark vom August-Unwetter 2005 betroffen war, besucht. Trotz Grosseinsatz waren die verheerenden Schäden an Fluren, Gebäuden und Infrastrukturen ein Jahr später immer noch sicht- und spürbar. Die Menschen in den Bergen leben mit diesen Naturgefahren und trotz dieser Naturgefahren; die zahlreichen Lawinenhäuschen am Weg zwischen Haus und Stall lassen uns Flachländer erahnen, mit welchen Naturgefahren diese Bauernfamilien dort das ganze Jahr hindurch leben.

    Sie pflegen und hegen mit unendlicher Geduld und intensiver körperlicher Arbeit, meist in Handarbeit, die paradiesisch anzusehenden, prächtig buntblühenden Alpweiden. Es ist mir einmal mehr bewusst geworden, dass diese Bauernfamilien - dies ist in unserem ureigensten Interesse - auch morgen und übermorgen eine Zukunftsperspektive haben müssen. Daher lohnt es sich, sich politisch solide und mit Sensibilität für die Vielfalt unserer Landwirtschaftsbetriebe einzusetzen. Wir wollen einerseits naturnah, tiergerecht und gesund produzierte Erzeugnisse und andererseits die wertvollen gemeinwirtschaftlichen Leistungen - sprich: Landschaftspflege.

    Unsere Bauernfamilien sind wichtige Partner für die vor- und nachgelagerte Wirtschaft. Die Tourismusbranche und die Landwirtschaft ergänzen sich gegenseitig. Auch die grossen Leistungen im sozialen Bereich und in der Gesellschaft will ich hier ganz bewusst betonen.

    Ich bin bereit, auf dieses Reformpaket einzutreten, erwarte aber, dass bei der vernünftigen Umsetzung im ganzen Agrarsektor behutsam vorgegangen wird. Ich will zudem mithelfen, dass die unternehmerischen Möglichkeiten im Agrarbereich finanziell bessere Perspektiven zulassen. Ziel ist es, dass sich die Arbeit für die Bauernfamilien als Produzenten [PAGE 1174] finanziell lohnt und rechnet. Damit die bäuerlichen Familienbetriebe im Milchbereich auch morgen unternehmerisch existieren können, werde ich in der anschliessenden Detailberatung für die Weiterführung der Verkäsungszulage und die Weiterführung der Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rappen pro Kilogramm stimmen. In meinem Kanton, einem Kanton mit über fünfhundert Betrieben, und in der ganzen Region Zentralschweiz liegt das Hauptgewicht klar bei der Milchwirtschaft. Gute Nischenprodukte werden produziert, allein die Topographie und das Klima ermöglichen keine Grossbetriebe wie im Mittelland. Wir wollen uns heute für einen selbstbewussten und kostendeckendarbeitenden Bauernstand in allen Regionen unseres Landes einsetzen.

  2. Redetext
    Schweiz

    "Solidarität auch im Inland gefragt", "Bittere Pille am kürzesten Tag des Jahres 2005": Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat, an seiner letzten Sitzung des Jahres 2005, darauf verzichtet, uns gleich wie bei den Hochwasserereignissen von 1987 und 1993 Sonderkredite zu unterbreiten; der Kommissionssprecher hat es erwähnt. Dies bedeutet für mich, dass eine jahrzehntelange solide kantonale Nidwaldner Finanzpolitik vom Bundesrat bestraft wird. Weil Nidwalden finanzstark ist, erhält Nidwalden im Bereich Wasserbau überhaupt keine Bundesmittel. Für den errechneten Gesamtschaden des verheerenden Unwetters im öffentlichen Bereich in der Grösse von rund 42 Millionen Franken allein in Nidwalden bleiben für unseren kleinen Kanton Kosten von rund 35 Millionen Franken. Wegen dieses negativen Bundesratsentscheids ruhen die Hoffnungen Nidwaldens auf Ihnen.

    Unsere UREK hat erfreulicherweise bereits Mitte Februar 2006 einstimmig bei einer Enthaltung eine Kommissionsmotion verabschiedet, die höhere Leistungen des Bundes an diese immensen Kosten der Kantone verlangt. Unser gemeinsames Ziel ist und bleibt es, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung bleibt. Mit der erwähnten Zumutbarkeit soll sichergestellt werden, dass für die durch die verheerenden Unwetter vom August 2005 am stärksten betroffenen Kantone, für Uri, Ob- und Nidwalden, eine auch für sie tragbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.

    Für unseren Kanton Nidwalden beträgt der vom Bundesrat vorgesehene Bundesbeitrag rund 6,9 Millionen Franken, bei einem Gesamtschaden von 41,9 Millionen Franken. Die Beteiligung des Bundes beträgt für Nidwalden somit lediglich rund 16 Prozent. Nidwalden stützt sich auf folgende Fakten: Die schweizerische Restkostenbelastung pro Kopf beträgt für alle betroffenen 17 Kantone durchschnittlich 35 Franken. Über die Zahlen für die besonders stark betroffenen Kantone Uri, Ob- und Nidwalden hat Sie bereits der Kommissionssprecher orientiert. Der ebenfalls stark von diesem Unwetter betroffene Kanton Bern muss z. B. mit einer Pro-Kopf-Belastung von rund 89 Franken rechnen.

    Allein diese krassen Unterschiede in der Belastung der Kantone rufen nach einer Sonderlösung für die stark betroffenen Glieder des Bundesstaates. Der finanzielle Schaden, den Nidwalden zu tragen hat, ist, gemessen an der Grösse unseres Kantons und unter Berücksichtigung unserer Finanzstärke, ausserordentlich hoch. Unsere langjährigen [PAGE 909] Präventionsmassnahmen werden in keiner Weise in die Überlegungen des Bundesrates einbezogen und daher auch nicht berücksichtigt. Ich frage Sie: Lohnt sich eine gezielte Vorsorge im Hochwasserschutz? Oder fährt in unserem Lande derjenige besser, der keine oder fast keine Präventionsmassnahmen ergriffen hat?

    Ich vermisse, wie die Kantonsbehörden und die Bevölkerung, die gelebte Solidarität zu den kleinen Kantonen. Diese Solidarität haben der Regierungsrat des Kantons Nidwalden und beide eidgenössischen Parlamentarier, als wir uns im Rahmen der NFA-Verfassungsabstimmung für ein klares Ja zur NFA aussprachen, unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Umso mehr fühlen wir uns heute im Stich gelassen, wenn die Solidarität nach dieser Unwetterkatastrophe nicht im erhofften Ausmass zum Tragen kommt.

    Überdies haben auch die privaten Haushalte und Landwirtschaftsbetriebe beträchtliche Schäden erlitten, die nicht vollumfänglich von Versicherungen, Bund und Kanton übernommen werden. Hiezu kommen die zahlreichen Schäden, die unsere Gemeinden zu tragen haben. Angesichts der Grössenordnungen ist nicht zu erwarten, dass die Gemeinden diese Lasten verkraften können.

    Bei einem ausserordentlichen Zahlungsbedarf muss die Bundesversammlung Beschlüsse gemäss Artikel 158 Absatz 3 Buchstabe c der Bundesverfassung fassen. Auch dazu hat der Kommissionssprecher die Ausführungen bereits gemacht. Im Falle des Unwetters 2005 handelt es sich sowohl für den Bund als auch für die Kantone eindeutig um einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf, da hiefür in den Budgets keine Kredite eingesetzt waren. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nicht diesen vorgezeichneten Weg gegangen ist und uns eine entsprechende Botschaft unterbreitet hat. Nidwalden hat auf die gelebte Solidarität des Bundes und letztlich des Schweizervolkes gezählt und stellt nun fest, dass der Bundesrat diese Sensibilität nicht hatte. Selbst dem im Januar 2006 schriftlich und mündlich geäusserten Wunsch der drei Kantonsregierungen, mittels eines Gesprächs den negativen Entscheid in Wiedererwägung zu ziehen, wurde aus meiner Sicht leider nicht entsprochen.

    Weltweit müssen wir immer wieder Naturkatastrophen zur Kenntnis nehmen. Rasch werden seitens des Bundes Hilfeleistungen angeboten, was uns richtig scheint. Schwieriger werden unsere weltweiten Solidaritätsbekundungen erst dann, wenn im Inland Finanzhilfe mit Schuldenbremsebegründungen abgelehnt wird.

    Die ganzen Hoffnungen der betroffenen Kantone liegen nun bei Ihnen. Sie als Ständeräte und Ständerätinnen bitte ich deshalb, diese wichtige Motion für eine gerechtere Pro-Kopf-Verteilung anzunehmen. Sie senden damit ein solidarisches, freundeidgenössisches Signal Richtung Urschweizer Kantone. Die Bevölkerung und die Behörden warten und hoffen darauf. Der Bund muss mehr an die Unwetterschäden 2005 bezahlen. Ich danke Ihnen für dieses innenpolitisch wichtige Zeichen und für Ihre Unterstützung und die Annahme dieser Motion.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wie ich bei der Detailberatung von Artikel 6 bereits ausgeführt habe, beantrage ich Ihnen hier "weniger als 50 Megawattstunden" anstelle von "weniger als 100 Megawattstunden". Die Begründung habe ich bereits geliefert; ich möchte Zeit sparen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Als Tochter des ersten Direktors des Elektrizitätswerkes Nidwalden habe ich eine persönliche Beziehung zu diesem Gesetz, zur Energie, zur Stromversorgung.

    Mein Antrag hat das Ziel, dass wir uns in dieser Detailberatung grundsätzlich mit dem Thema Marktöffnung, Marktzutritt und Marktchancen auseinandersetzen. Bei der Diskussion zur Revision des Binnenmarktgesetzes haben wir gemeinsam mit dem Bundesrat und dem Nationalrat den klaren Willen geäussert, unserer Schweizer Wirtschaft zu mehr Schwung zu verhelfen. Das optimale Funktionieren des Marktes wird, wie Sie wissen, durch den gezielten Abbau von Marktzutrittsschranken erleichtert. Als einen markanten Schwerpunkt haben wir deshalb das Ziel des Abbaus solcher Schranken formuliert. Wir wollen den freien Marktzugang stärken. Unsere Devise lautet deshalb "Mehr Wettbewerb für mehr Wachstum in der Schweiz".

    Letzte Woche diskutierten wir den Europabericht des Bundesrates. Dabei haben die einzelnen Rednerinnen und Redner ihre unterschiedlichen politischen Überzeugungen dargelegt. Beispielsweise hat der Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates, Kollege Philipp Stähelin, den bilateralen Weg unterstrichen und unter anderem Folgendes ausgeführt: "Wir müssen die vertraglichen Beziehungen wo sinnvoll und machbar vertiefen. Ein kommendes Beispiel wird etwa der Strommarkt sein .... Die Schweiz kann sich wohl kaum einfach vom Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa dispensieren." Frau Kollegin Brunner hat sich gar für einen Beitritt zur EU ausgesprochen - schon seit 1990 sei sie für den EU-Beitritt - und dem Bundesrat dabei kritische Fragen gestellt. Ich zitiere nur einen Satz: "S'il fait le choix de l'isolement, je le combattrai, mais je saurai au moins à quoi m'en tenir." Hier beginnen meine grundsätzlichen Fragen an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen:

    1. Der Volksentscheid zum Elektrizitätsmarktgesetz liegt, wie Sie wissen, mittlerweile vier Jahre zurück. Die Zentralschweiz hat damals zugestimmt. In der Europäischen Union schreitet die Stromliberalisierung unaufhaltsam voran. Industrie und Gewerbe haben bereits seit Mitte 2004, also seit über zwei Jahren, vollen Marktzugang. Die Haushalte werden nächstes Jahr, Mitte 2007, folgen.

    Sachgerechter wäre deshalb die sofortige und vollständige Öffnung des Schweizer Strommarktes. Auch aussenpolitisch wäre dies im Hinblick auf die bald beginnenden Verhandlungen über das bilaterale Stromabkommen Schweiz/EU die [PAGE 840] beste Lösung. Herr Kollege Thomas Pfisterer und Frau Kollegin Helen Leumann und andere mehr haben beim Eintreten eindrücklich darauf hingewiesen. Die Kommission des Nationalrates beantragte vor dieser Perspektive im letzten Jahr die vollständige und sofortige Marktöffnung. Nur per Zufallsmehr von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat dann eine Öffnung in zwei Schritten, allerdings ohne die Unterstellung des zweiten Öffnungsschrittes unter das fakultative Referendum.

    2. Die Kommission des Ständerates hat sich aus referendumspolitischen Gründen für die integrale Übernahme des Marktmodells der damaligen Expertenkommission entschieden. Die Kommission beantragt deshalb nur eine Teilöffnung. Wir wissen: Die Unterstellung unter das fakultative Referendum ist für alle Beteiligten - für die Kunden, die Lieferanten, die Behörden - mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden.

    3. Beim Kommissionsantrag bereitet mir die willkürliche Trennlinie bei 100 Megawattstunden als Schwellenwert für den Marktzugang grosse Mühe. Diese Linie unterteilt die Wirtschaft in zwei Klassen, nämlich in stromintensive grosse Gewerbe- und Industriebetriebe mit freiem Marktzugang auf der einen Seite und kleinere und mittlere Unternehmen ohne freien Marktzugang auf der anderen Seite - wobei zu beachten ist, dass diese selbstverständlich im Wettbewerb stehen: untereinander, mit den Grossen und in den Grenzgebieten auch mit den ausländischen Anbietern. Ich habe vom Bundesamt für Energie verdankenswerterweise per Mail eine Folie erhalten, und diese zeigt dies eindrücklich auf: (zeigt eine Folie) Hier - grün - sind die Grossen, welche die Wahlfreiheit haben, und rot sind diejenigen, welche keine Wahl haben. Ich stelle also fest, dass beispielsweise eine Bankfiliale in einem Dorf keine Wahlfreiheit hat. Eine Grossbank auf dem Platz Zürich könnte hingegen die Wahlfreiheit haben. Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gefällt mir nicht. Sie würde zu stossenden Wettbewerbsverzerrungen führen.

    Als richtig erachte ich daher die Fassung und die Meinung des Bundesrates. Der Bundesrat favorisiert den freien Marktzugang zuerst konsequenterweise für alle kommerziellen Kunden - Industrie, Gewerbe insgesamt - und später für die Haushalte. Mein Antrag unterstützt also die Lösung des Bundesrates. Die Liberalisierung soll der gesamten Wirtschaft mit all ihren Branchen vom Agrarsektor bis zum Maschinenbau, aber auch dem Bäckereibetrieb an der Ecke gleich zugutekommen.

    Bei einer solchen Liberalisierung für die gesamte Wirtschaft würden statt 50 Prozent dann rund 65 Prozent aller Strombezüger von der Marktöffnung profitieren. Der sogenannte Marktöffnungsgrad würde dadurch um moderate 15 Prozentpunkte steigen.

    Dass die Haushalte erst in einem zweiten Schritt offenen Marktzugang erhalten sollen, kann ich aus politischen Gründen, quasi als Kompromiss, akzeptieren. Dem Abstimmungsergebnis aus dem Jahre 2002 ist somit genügend Rechnung getragen worden.

    Durch Ihre Unterstützung des bundesrätlichen Konzepts wäre die oben skizzierte Trennung zwischen Wirtschaft und Privathaushalten sinnvoll vollzogen. Dies würde ausserdem dem Nationalrat ermöglichen, in der Differenzbereinigung auf seinen aus meiner Sicht problematischen Entscheid nochmals zurückzukommen.

    Ich erlaube mir, für die Vorteile eines freien Marktzugangs ein für uns alle bekanntes Beispiel zu nennen. Die Kosten für Telefonie sind seit der Marktöffnung massiv gesunken, bei gestiegener Qualität und besserem Angebot. Es haben bekanntlich alle Kunden, ob grosse oder kleine, davon profitieren können. Die Unterstützung meines Antrages führt dazu, dass nicht nur im erwähnten Telekommunikationsbereich, sondern im für die gesamte Wirtschaft mindestens so zentralen Bereich der Energieversorgung alle Unternehmungen, also auch unsere KMU, von günstigen Preisen und mehr Wettbewerb profitieren könnten.

    Zusammenfassend bitte ich Sie, heute die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Im Idealfall ziehen Sie die Trennlinie zwischen Wirtschaft und Privathaushalten wie der Bundesrat. Für diejenigen unter Ihnen, welche heute aus politischen Gründen diesen klaren Schritt nicht vollziehen können bzw. aus persönlichen Gründen nicht wollen, habe ich im Eventualantrag einen Schwellenwert von 50 Megawattstunden vorgesehen. Dies hätte zur Folge, dass eine weitaus grössere Anzahl Unternehmen im Vergleich zur Fassung der Kommission in den Genuss dieser Marktöffnung kommen könnte. Persönlich bin ich, wie Sie festgestellt haben, eindeutig auf der Linie des Bundesrates als Kollegialbehörde.

    Ich danke für Ihre Unterstützung.

  5. Redetext
    Schweiz

    Welches sind meine Überlegungen im Zusammenhang mit dieser Totalrevision? Weshalb spreche ich mich für Eintreten auf diese wichtige Vorlage aus?

    Einleitend halte ich fest, dass die höchst unerfreuliche Situation seitens der Verantwortlichen der Achtziger- und Neunzigerjahre, als bekanntlich die Arbeitgeberbeiträge leider nicht [PAGE 743] separat eingezahlt worden sind, mir immer noch zu schaffen macht. Als ehemaliges Mitglied der ständerätlichen Finanzkommission hat mich jene Erkenntnis sehr überrascht und mir übrigens ziemlich zugesetzt. Es ist unsere Pflicht, unverzüglich zu handeln, damit die Neuausrichtung der Publica organisiert werden kann.

    Diese Totalrevision hat aus diesem Grund heute so zu erfolgen, dass eine solide Konsolidierung erreicht und eine finanziell nachhaltige Lösung für die Zukunft gefunden werden kann; dies auch im Wissen, dass bei der Gründung der Publica im Jahre 2003 bereits Milliardenbeträge seitens des Bundes einbezahlt worden sind. Den vorgeschlagenen Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat unterstütze ich und weise darauf hin, dass wir im Kanton Nidwalden in den Neunzigerjahren diesen Wechsel problemlos vollzogen haben. Zur Erhaltung der Risikofähigkeit der Publica befürworte ich eine Einmaleinlage des Bundes von rund 900 Millionen oder fast 1 Milliarde Franken. Dabei können wir auf eine separate geschlossene Rentnerkasse verzichten, weil diese aus Sicht der Fachleute administrativ zu aufwendig wäre. Diese Einmaleinlage in die Publica soll das als Folge der Senkung des technischen Zinssatzes fehlende Deckungskapital für die Rentnerbestände finanzieren. Wir senken den technischen Zinssatz von heute 4 auf neu 3,5 Prozent.

    Insbesondere schliesse ich die Übernahme zusätzlicher Kosten der Rentner durch die Aktiven aus. Die Publica muss zu über 100 Prozent ausfinanziert werden. Künftige Risiken sind von ihr selber zu tragen. Diese Totalrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes darf zudem keine präjudizielle Wirkung für andere sanierungsbedürftige Pensionskassen staatlicher oder staatsnaher Betriebe haben.

    Ich bitte Sie, dieser dringenden Sanierung der Publica sowie der Anwendung ähnlicher Grundsätze, wie wir sie in der Privatwirtschaft kennen, zuzustimmen und auf die Vorlage einzutreten.

Contribuziuns(159)
Commembranzas(14)

Maletgs(1)

  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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