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GZ
Dr. med. Dr. rer. na

Guido Zäch

Anteriur commember
Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
SchweizAargau

·

Mandat
Partida
Christlichdemokratische Volkspartei der SchweizFuntauna: CVP
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Aargau
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
1. Oktober 1935
Mort
16. Februar 2026
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q121324
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
05.08.2026
Registraziun actualisada
06.08.2026
Emprim importà
14.08.2025
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Discurs(59)
  1. Redetext
    Schweiz

    Nach heutiger Praxis ist es die Aufgabe des Arbeitnehmers, in seiner Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen wahre Angaben zu machen. Neu soll dafür - unter Strafandrohung - der Arbeitgeber zuständig sein. Diese Verschiebung widerspricht dem Grundsatz der Selbstverantwortung und bringt eine zusätzliche Belastung mit sich, weil alle Spesen durch den Arbeitgeber berechnet werden müssen. Bereits jetzt müssen die KMU pro Monat durchschnittlich 59 Stunden für administrative Belange einsetzen.

    Ist es sinnvoll, nun neu den Arbeitgeber für diese Berechnungen haftbar zu machen und diese Verantwortung gegenüber dem Staat vom Bürger auf den Arbeitgeber abzuwälzen?

  2. Redetext
    Schweiz

    Der Nichteintretensantrag der Minderheit Banga wurde hauptsächlich dreifach begründet: mit finanzpolitischen Bedenken, mit der Abhängigkeit und mit der sicherheitspolitischen Priorität. Gerade weil finanzpolitische Bedenken eine Einschränkung des Rüstungsprogramms nahe legten, hat der Bundesrat das tiefste Budget seit Jahren präsentiert. Die sicherheitspolitische Priorität der Luftsicherheit ist unter Fachleuten unbestritten. Wir brauchen die Luftsicherheit, und wenn es heisst, wie es Herr Banga gesagt hat, es würde eine Perfektionierung stattfinden, die zur Erhöhung der Kampfkraft beiträgt, so ist das genau das Ziel gewesen. Wenn das Frau Haering als unnötig betrachtet, dann lässt sich die Frage stellen, ob so jemand überhaupt eine Armee will. Da haben wir als Parlamentarier den Auftrag, den Volkswillen durchzusetzen; wir brauchen nicht nur eine Armee, wir brauchen eine glaubwürdige Verteidigungsmöglichkeit.

    Herr Borer hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei solchen Debatten immer wieder auch für das VBS eine Unsicherheit in der Planung auf lange Sicht entsteht. Hier müsste man die Idee aus dem Mitbericht der Finanzkommission aufnehmen und tatsächlich durch einen Mehrjahresplafond die Planungssicherheit besser abdecken.

    Gesamthaft gesehen bleibt die Kommissionsmehrheit beim Antrag, dass diesem Verpflichtungskredit vom Parlament zugestimmt werden sollte. Ich bitte Sie um Ihre Stimme, es braucht 101 Stimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Kommission hat das Rüstungsprogramm 2003 gründlich durchgearbeitet und empfiehlt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen Zustimmung. Die Finanzkommission empfiehlt in ihrem Schreiben vom 4. April 2003 ebenfalls Zustimmung zum Rüstungsprogramm. Mit 407 Millionen Franken Kosten steht seit vielen Jahren der niedrigste Beschaffungskredit zur Debatte. Das VBS hat sich bewusst an das Nötigste gehalten.

    Worum geht es? Der Bundesrat setzt aufgrund einer Analyse der möglichen Bedrohungsszenarien einen Schwerpunkt im Bereich der Luftverteidigung. Für die Schweiz wird es auch in Zukunft die Luftsicherheit sein, die einen besonderen Stellenwert einnimmt. Bei fast allen heutigen Bedrohungen spielen Luftstreitkräfte eine wichtige und entscheidende Rolle. Zudem handelt es sich naturgemäss um sehr [PAGE 767] flexible Kräfte, die sich schnell an veränderte Bedrohungslagen anpassen können. Der Auftrag der Raumsicherung und Verteidigung hat in der Armee zwar eine hohe Priorität; obwohl der Verteidigungsfall im Moment eher unwahrscheinlich scheint, hat die Luftsicherheit trotzdem an Bedeutung gewonnen.

    Deshalb ist es richtig und sinnvoll, die Prioritäten so zu setzen, wie es der Bundesrat getan hat. Beantragt werden im Einzelnen zwei Ergänzungen für die Luftverteidigung: Erstens sollen die bestehenden F/A-18 mit einer Zusatzausrüstung versehen werden; zweitens geht es um die Anschaffung von Infrarot-Lenkwaffen für diesen Flugzeugtyp. Beide Anschaffungen dienen der Kampfwertsteigerung des F/A-18 und damit der Glaubwürdigkeit unserer Luftverteidigung.

    Auch wenn es zurzeit kaum wahrscheinlich erscheint, dass ein schweizerisches Flugzeug in einen Nahkampf verwickelt wird, so muss dennoch jeder mögliche Gegner wissen, dass unsere Flugzeuge, deren Ausrüstung und Kampfkraft sowie ihre Piloten in bestmöglicher Verfassung sind.

    Zur Zusatzausrüstung: Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass diese Verbesserung zwingend nötig ist, um den Kampfwert der F/A-18-Flugzeuge zu erhalten oder sogar zu steigern. Schon mit dem Rüstungsprogramm 2001 haben wir einen ersten Verbesserungsschritt getan und der dannzumaligen Aufrüstung zugestimmt. Was nun beantragt wird, ist der zweite Teil. Der F/A-18 soll damit auf den neusten Stand der technischen Entwicklung gebracht werden.

    Zu den Lenkwaffen: Die neuen Infrarot-Lenkwaffen ersetzen die bisherigen Sidewinder-Systeme. Sie schliessen also eine Lücke, insbesondere im Nahbereich der Flugzeuge. Gleichzeitig passen sie aber zum Gesamtkonzept des F/A-18, der auf eine umfassende und ganzheitliche Reaktion ausgerichtet ist. Die neuen Lenkwaffen gehören zur gleichen Serie Sidewinder, und deren Einsatzfähigkeit ist in der Praxis bereits erwiesen. Es handelt sich um ein amerikanisches System. Dieser Umstand wurde ausgiebig diskutiert. Bezüglich der Beschaffung von Armeematerial darf man sich aber keinen Illusionen hingeben. Ob wir in Frankreich, England, China oder Russland Rüstungsgüter beschaffen - die politischen Bedenken sind immer da und müssen in jedem Fall ausgeräumt werden. Gleichzeitig geht es immer auch um beachtliche wirtschaftliche Interessen.

    Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass diese beiden Beschaffungen nicht zum Auftrag der Luftwaffe gehören und deshalb militärpolitisch und finanzpolitisch nicht prioritär seien. Sie betrachtet die Beschränkung des VBS auf das kleinste Rüstungsbudget seit Jahren als ungenügenden Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen. Die Mehrheit der Kommission ist hingegen der Überzeugung, dass mit diesem bescheidenen Rüstungsprogramm sehr wohl ein nicht zu unterschätzender Beitrag an die Gesundung der Staatsfinanzen geleistet wird.

    Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, dem Rüstungsprogramm 2003 zuzustimmen und damit die Wirkung und die Glaubwürdigkeit unserer Luftverteidigung zu verstärken.

  4. Redetext
    Schweiz

    Mein Vorredner hat die Minderheit II bereits als fahrlässig und hemmungslos bezeichnet. Die [PAGE 613] Minderheit II gibt keinen Franken mehr aus, sondern sie hat einen etwas grösseren Zeithorizont. Es ist mir bewusst, dass Sie mit Ihren Gedanken unbewusst oder bewusst schon im Wahlkampf stehen. Ich bitte Sie aber trotzdem, sachlich und langfristig über die Frage der Finanzierung der AHV nachzudenken und dann im Wissen um die langfristigen Perspektiven unserer Gesellschaft zu entscheiden.

    Die Minderheit II sieht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5 Prozentpunkte vor, wie sie in der Botschaft des Bundesrates ursprünglich enthalten war. Das würde eine Erhöhung von 0,5 Prozentpunkten im Jahr 2009 und einem weiteren Prozentpunkt im Jahr 2013 bedeuten.

    Die Verwaltung hat zur Frage der Finanzierung in einem sachlichen Bericht relativ harte Konsequenzen dargelegt, die ich Ihnen in Erinnerung rufen muss. Eine schrittweise Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte, wie ich sie Ihnen beliebt machen will, würde die AHV bis ins Jahr 2020 sichern. Bei einem Szenario mit bloss 1 Prozentpunkt, wie es Ihnen die Kommission beantragt, fällt das Kapitalkonto der AHV bereits im Jahr 2014 unter die wichtige und existenzielle Grenze von 70 Prozent der jährlichen Ausgaben. Die AHV ist also schon in zehn Jahren nicht mehr gesichert.

    Mit einer Erhöhung um lediglich 0,5 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte, wie sie der Ständerat vorschlägt, ist die AHV sogar ab 2012 gefährdet.

    1. Die AHV-Finanzierung muss immer der derzeit geltenden AHV-Regelung angepasst sein. Das bedeutet, dass wir eine Finanzierung vorschlagen müssen, die unseren Beschlüssen in der Vorlage 2 der 11. AHV-Revision entsprechen. Sie können aus wahltaktischen Gründen zwar eine Minimallösung vorsehen, Sie spielen aber mit dem Feuer. Eine solche Haltung ist nicht ehrlich im Hinblick auf die Beschlüsse in der AHV-Revision, die wir gemeinsam zu verantworten haben.

    2. Die langfristige Sicherheit der AHV ist vordringliches Ziel aller Parteien. Wir wissen jetzt, wie viele Leute in diesem Land im Jahre 2020 Anspruch auf eine Rente haben werden. Diese Leute gibt es bereits. Sie bezahlen auch jeden Monat ihren Beitrag an die AHV. Diesen Leuten sind Sie es schuldig, eine Finanzierung zu verabschieden, die ihren Perspektiven gerecht wird.

    3. Die Lösung der demographischen Probleme ist zwar dringend nötig, aber keinesfalls auf dem Weg der Mittelbeschränkung machbar. Es ist falsch, einfach den Geldhahn zuzudrehen und eines der wichtigsten Sozialwerke dann sich selber zu überlassen. Es ist uns allen bewusst, dass schwierige und unter Umständen auch schmerzhafte Zeiten und weitere AHV-Revisionen ins Haus stehen. Den sowieso vorhandenen Druck einfach noch mit einem engen Finanzierungskorsett zu erhöhen, ohne sachbezogen zu argumentieren, was denn tatsächlich geändert werden könnte, ist nicht sinnvoll. Ihr langfristiges Denken ist hier gefordert.

    Ich bitte Sie darum, die Minderheit II zu unterstützen und bei 1,5 Mehrwertsteuerprozenten zu bleiben. Ehrlich währt am längsten, in diesem Fall nachweisbar bis ins Jahr 2020.

  5. Redetext
    Schweiz

    Die CVP-Fraktion wird grösstenteils die Mehrheit unterstützen und weder den Begehren von rechts nach einer massiven Erhöhung der Franchisen noch der Forderung von links nach sofortiger Einführung einkommensabhängiger Franchisen nachgeben. Das ist kein Zeichen von Unentschlossenheit, sondern Sachpolitik, deren Blick sich auf konkrete Lösungen statt nach Ideologien richtet. Während für die einen eine Lösung nur dann gut ist, wenn sie einkommensabhängig ausgestaltet ist, und für die anderen nur eine grosse und willkürliche Erhöhung der Franchisen infrage kommt, wollen wir sachliche Entscheide. Wir haben von Anfang an klare Grundlagen und Untersuchungen gefordert, die uns über die Auswirkungen eines Systemwechsels bei den Franchisen Zahlen und Fakten liefern. Diese Entscheidungsgrundlagen sind zurzeit nicht vorhanden.

    Bei dieser KVG-Revision geht es längst nicht mehr nur um die Revision der Spitalfinanzierung, sondern um die Korrektur von falschen Anreizen und das Setzen von richtigen Anreizen bei allen Beteiligten, seien es stationäre oder ambulante Leistungserbringer, Kassen und, wie in diesem Fall, Patientinnen und Patienten. Eine Mehrheit der CVP-Fraktion wird deshalb bei Artikel 64 Absatz 2 einer Erhöhung der minimalen Franchise auf 400 Franken zustimmen, um auch bei den Leistungsbezügern einen Anreiz zu setzen.

    In der Kommission haben auch die Verantwortlichen des BSV gesagt, dass eine Anpassung der unteren Stufe der Franchise nötig sei. Die Erhöhung auf 400 Franken bringt gemäss BSV eine tiefere Prämie; bei den Erwachsenen beträgt die Verminderung 4 Prozent, bei den Kindern sogar 17,5 Prozent. Wir sind bereit, einkommensabhängige Franchisen zu diskutieren, wenn wir wissen, was sie dannzumal bewirken. Das BSV hat im erwähnten Bericht schwerwiegende Probleme bei der Umsetzung aufgezeigt, die wir nicht einfach übersehen dürfen.

    Zusätzlich will die CVP-Fraktion die Vorlage mit einer deutlichen Entlastung der Familien noch stärker zu einer KVG-Revision für jene machen, die es am nötigsten haben.

    Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.

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