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Dr. iur.

Pierre Triponez

Anteriur commember
FDP.Die Liberalen
SchweizBern

Mandat
Partida
FDP.Die LiberalenFuntauna: FDP-Liberale
Parlament
Schweiz
Circul electoral
Bern
Pagina dal parlament
Profil uffizial
Persunal
Schlattaina
Masculin
Naschì
7. August 1943
Referenzas & funtauna
Wikidata
Q1715531
Gremi da funtauna
CHE
Funtauna actualisada
28.03.2025
Registraziun actualisada
24.05.2026
Emprim importà
14.08.2025
Cumportament da votar(5502)
  1. Ja
    Schweiz
    Resultat: 110 Gea · 28 Na · 1 Absten. · 61 Absent
  2. Ja
    Schweiz
    Resultat: 104 Gea · 66 Na · 6 Absten. · 24 Absent
  3. Enthaltung
    Schweiz
    Resultat: 111 Gea · 73 Na · 11 Absten. · 5 Absent
  4. Ja
    Schweiz
    Resultat: 98 Gea · 75 Na · 12 Absten. · 15 Absent
  5. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Resultat: 92 Gea · 77 Na · 1 Absten. · 30 Absent
Colliaziuns d'interess

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Discurs(280)
  1. Redetext
    Discurs
    Schweiz

    Das wirtschaftliche und soziale Befinden unserer Bevölkerung ist zu Recht ein Dauerthema der Politik. Es ist von zentraler Bedeutung sowohl für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen als auch für den gesellschaftlichen und sozialen Frieden in unserem Land. Gleichzeitig ist aber auch festzuhalten, dass die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und das schweizerische Sozialversicherungssystem erfreulicherweise zufriedenstellend sind und im internationalen Vergleich sogar als hervorragend bezeichnet werden können. Auch unsere Staatsfinanzen sind glücklicherweise recht gut im Lot.

    Markante Weichenstellungen mit Richtungsänderungen sind in dieser Situation deshalb nicht angezeigt. Was unserer Volkswirtschaft, was aber auch unseren Sozialwerken angesichts der zunehmenden Unsicherheiten und Schwierigkeiten im europäischen und weltweiten Ausland am meisten dienlich wäre, wäre der Verzicht auf ständige Kursänderungen der Politik und auf überflüssige und deshalb unnötige zusätzliche Staatseingriffe in unsere Wirtschaftsordnung und in unser Sozialsystem. Je mehr sich unsere Wirtschaft gesamthaft - dies betrifft insbesondere aber auch unsere gut 300 000 Klein- und Kleinstbetriebe in der Schweiz - auf unternehmerfreundliche und stabile staatliche Rahmenbedingungen verlassen kann und je weniger sie mit bürokratischen und kostenverursachenden Auflagen der Gesetzgebung belastet wird, umso erfolgreicher kann sie sich auf ihre Kernaufgaben, nämlich auf die Bewahrung und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, auf den Erhalt und die Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen und auf die notwendigen Investitionen für die Zukunft, konzentrieren. Eine starke und leistungsfähige Wirtschaft dient letztlich auch der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation unserer Bevölkerung, und es ist kontraproduktiv, der Wirtschaft immer wieder Einschränkungen aufzuerlegen und sie damit zu bremsen.

    Die Lawine von parlamentarischen Vorstössen, die wir in dieser ausserordentlichen Session zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung zu behandeln haben, entspringt zweifellos gutgemeinten Ideen vieler Ratskolleginnen und Ratskollegen aus ihrem jeweils individuellen Blickwinkel, sie widerspricht jedoch grösstenteils dem dringenden Bedürfnis der Wirtschaft und auch unserer Sozialwerke nach Stabilität. Die rund 80 Interpellationen, Motionen und Postulate - rund 80, wenn ich ihre Zahl einigermassen richtig abschätze -, über die wir heute zu beschliessen haben, sind deshalb kritisch zu hinterfragen und immer dann, wenn sie zu einer Mehrbelastung unserer Unternehmungen führen oder unsere Sozialinstitutionen nochmals komplizieren sollten, schlicht und einfach abzulehnen.

    Eine Ausnahme bilden sicher jene Vorstösse, welche die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit dem EU-Raum betreffen. Diesbezüglich besteht effektiv Handlungsbedarf. Negative Begleiterscheinungen wie zum Beispiel Lohndumping, Scheinselbstständigkeit von ausländischen Arbeitnehmern und ähnliche Exzesse sind zu unterbinden.

    Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion, die diesbezügliche Motion der Fraktion der BDP 11.3525 sowie auch die Vorstösse der Ratskollegen Pardini 11.3532 und 11.3533, Lustenberger 11.3703, Hiltpold 11.3704, Moret 11.3707, Pedrina 11.3363, Carobbio Guscetti 11.3364 und auch das Postulat Girod 11.3709 anzunehmen.

    Von den übrigen unterstützungswürdigen Vorstössen zur Thematik möchte ich nur noch auf deren zwei hinweisen, nämlich einerseits auf die Motion unserer FDP-Liberalen Fraktion 11.3501, die verlangt, dass der energetische Umbau unsere Arbeitsplätze nicht gefährdet, dass wir wettbewerbsfähige Strompreise, verkürzte Bewilligungsverfahren und weniger Bürokratie haben, und die insbesondere auch fordert, dass die künftige Energieversorgungsstrategie für technologische Entwicklungen aller Arten der Energieproduktion offenbleibt, und andererseits auf das Postulat Noser 11.3431, welches das für zukünftige Investitionen nötige [PAGE 1488] Risikokapital sichern möchte und den Bundesrat deshalb zu prüfen auffordert, inwieweit der Zufluss von Risikokapital in Schweizer Unternehmen insbesondere durch steuerliche Massnahmen gefördert werden kann.

    Diese beiden Vorstösse sind zu unterstützen, und ich empfehle Ihnen, dazu Ihre Zustimmung zu geben.

  2. Redetext
    Schweiz

    Ich empfehle Ihnen, bei Artikel 64 Absatz 2 Buchstaben b und c bei den früheren Beschlüssen unserer Kommission und unseres Rates zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Argumente sind nun schon mehrfach vorgebracht worden, und ich will sie nicht mehr wiederholen. Es besteht aber meines Erachtens kein Zweifel daran, dass ein zu tiefer Selbstbehalt unvermeidlich zu einem Prämienanstieg führt. Der neue Beschluss des Ständerates - er ist uns etwas entgegengekommen -, den Selbstbehalt auf 15 bzw. 7,5 Prozent festzulegen, bedeutet zwar einen kleinen Schritt in die richtige Richtung, aber dennoch ist der von unserem Rat bereits zweifach bestätigte Ansatz von 20 bzw. 10 Prozent klar vorzuziehen. Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ersuche ich Sie also, hier ein drittes Mal dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

    Bei Absatz 3 schlage ich Ihnen vor, ebenfalls der Mehrheit zu folgen, die der ständerätlichen Lösung den Vorzug gibt. Es ist mehrfach gesagt worden: Für die Rechtssicherheit ist es von grosser Bedeutung, dass der jährliche Höchstbetrag auf 1000 Franken bzw. auf 500 Franken für Versicherte mit einer besonderen Versicherungsform festgelegt wird. Ich bin der Auffassung, dass wir hier einander einen grossen Schritt näher gekommen sind.

    Nun komme ich noch zu Absatz 3bis: Hier müssten wir eigentlich auch folgerichtig denken. Wir haben jetzt schon den Höchstbetrag festgelegt; er kann ja nicht ewig so im Gesetz bleiben, da es eine Kostenentwicklung gibt. Von daher gesehen ist es nun wirklich vernünftig, dass der Ständerat in Absatz 3bis vorgesehen hat, dass der Bundesrat - übrigens frühestens nach drei Jahren - nicht irgendwas tun kann, aber immerhin die jährlichen Höchstbeträge des Selbstbehaltes nach Absatz 3 der Kostenentwicklung der Krankenversicherung anpassen kann. Pro futuro ist das doch eine vernünftige, absolut begrenzte Kompetenz, die wir dem Bundesrat geben; damit verhindern wir, dass wir in drei, vier Jahren hier wieder über diese Beiträge diskutieren müssen.

    Zusammenfassend empfehle ich Ihnen, bei Artikel 64 Absätze 2 und 3 der Mehrheit zu folgen. Bei Absatz 3bis hat die Mehrheit unserer Kommission nicht dem Ständerat folgen wollen. Hier beachten Sie bitte die Minderheit Kleiner und stimmen gemäss Ständerat. Ich empfehle Ihnen dringend, diesen Schritt zu tun und in diesem Punkt der Minderheit zu folgen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin ersuche ich Sie, die Minderheit Cassis, hier vertreten durch Frau Kleiner, zu unterstützen.

    Wie Frau Kleiner bereits dargelegt hat, will der Ständerat - übrigens im Einklang mit dem Entwurf des Bundesrates - auf eine gesetzliche Pflicht der Krankenversicherer zu einem flächendeckenden Angebot von integrierten Versorgungsnetzen verzichten. Solche Netze sollen nicht zwangsweise entstehen, sondern bedarfsgerecht und im Wettbewerb um die Versicherten wachsen, wie dies in der Praxis laufend geschieht, geschehen ist und weiter geschehen wird. Nicht zuletzt deshalb haben Sie vorhin bei Artikel 12 Absatz 5 beschlossen, dass sich die Versicherer selber nicht an solchen Einrichtungen beteiligen sollen, sondern dass diese von sich aus auf natürliche Art und Weise entstehen sollen. Mit grossem Mehr hat man dieses klare Bekenntnis abgegeben. Ich habe vorhin von Frau Kollegin Meyer - sie hat ihr Herz geöffnet - gehört, dass sie bereit sei, diese natürliche Entwicklung mitzutragen.

    Meiner Auffassung nach ist Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g in dieser Vorlage zu streichen, wie dies die Minderheit Cassis im Einklang mit dem Ständerat und dem Bundesrat beantragt. Damit aber der klare Wille des Parlamentes zur zukunftsgerichteten Förderung der integrierten Versorgungsnetze - das ist unser Ziel - doch deutlich zum Ausdruck kommt, hat der Ständerat in den Übergangsbestimmungen aufgenommen, dass der Bundesrat die Kompetenz erhält, solche Verpflichtungen bis zum Ablauf von fünf Jahren vorzusehen, falls sich aufgrund der Entwicklung eine solche Massnahme effektiv aufdrängen würde. Hier ist durchaus noch ein "Auffangnetz" vorhanden, wenn Sie ein solches wollen. Wichtig ist aber - dies möchte ich hier nochmals klarmachen -, dass sich das integrierte Versorgungsnetz unabhängig von den Versicherern organisieren soll und kann. Deshalb ist bei Artikel 41c Absatz 3 der Minderheit Cassis zuzustimmen.

    Zusammenfassend empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Liberalen Fraktion die Streichung von Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe g und die Zustimmung zu Artikel 41c Absatz 3 im Sinne der Minderheit Cassis.

  4. Redetext
    Schweiz

    Herr Kollege Bortoluzzi, ich möchte Ihnen eine Frage stellen: Wenn ich Ihre Worte richtig verstanden habe, sind Sie auch der Auffassung, dass man die jetzt bestehenden Einrichtungen nicht einfach auflösen kann, sondern eine Übergangsfrist gewähren muss. Die vorgeschlagene Frist finden Sie offenbar zu lang. Sind Sie nicht der Auffassung, es sei richtig, dass wir in diesem Rat jetzt dem Antrag der Minderheit I zustimmen? Im Ständerat kann man dann, denke ich, vielleicht noch einmal über diese Frist diskutieren, wenn sie wirklich zu lang sein sollte.

    Meine Frage: Ist es nicht besser, jetzt die Minderheit I zu unterstützen?

  5. Redetext
    Schweiz

    Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt Ihnen ebenfalls, die Minderheit I (Ruey) zu unterstützen.

    Wir teilen ganz klar und grundsätzlich die Auffassung der Mehrheit, wonach Krankenkassen selber keine Einrichtungen zur Behandlung von Versicherten führen und sich auch finanziell nicht an solchen Einrichtungen beteiligen sollten; hierin besteht Einklang mit der Mehrheit. Die Stossrichtung ist also die gleiche wie jene der Mehrheit. Doch es ist eine Tatsache, dass solche Beteiligungen bisher möglich waren und dass in der Praxis bereits eine Vielzahl solcher Einrichtungen besteht. Es ist sogar so, dass verschiedene Versicherer derartige Modelle aufgebaut haben und damit dem Managed-Care-System wertvolle Impulse gegeben haben, was wesentlich zur bisherigen Erfolgsgeschichte beigetragen hat. Dementsprechend besteht heute eben eine Vielzahl entsprechender Verträge und Beteiligungen, die absolut sinnvoll sind und keine negativen Auswirkungen haben, sondern sich vielmehr positiv auswirken. Diese Verträge bestehen, sie haben auch zeitliche Auswirkungen. Es wäre deshalb falsch, diese bestehenden Beteiligungen kurzfristig zu untersagen.

    Aus all diesen Überlegungen heraus ist der Ständerat zur Auffassung gelangt, dass der von unserem Rat entgegen dem Entwurf des Bundesrates eingefügte Artikel 12 Absatz 5 zu streichen sei, dass aber in den Übergangsbestimmungen ein Absatz 5 aufgenommen werden solle, wonach die in der Praxis bereits bestehenden Krankenkassenbeteiligungen - und nur die - noch während höchstens zehn Jahren weiterbestehen könnten. Das scheint uns wirklich ein vernünftiger Mittelweg zu sein. Ich habe vorhin mit Freude gehört, dass meine Kolleginnen Thérèse Meyer und auch Jacqueline Fehr die gleiche Stossrichtung verfolgen.

    Ich empfehle Ihnen mit Nachdruck, hier der Minderheit I (Ruey) zuzustimmen.

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  • Versiun 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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